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<html><h1 style = "text-align:center;">Neufassungsvorschlag: Die Rahmenbedingungen der Kometin  vom 19. Orga-Treffen am 18.4.24</h2> </html>
<html><h1 style = "text-align:center;">Neufassung: Die Rahmenbedingungen der Kometin  vom 19. Orga-Treffen am 18.4.24</h2> </html>


# Änderung von Probezeit: Teil C
# Änderung von Probezeit: Teil C

Version vom 18. April 2024, 20:02 Uhr

Neufassung: Die Rahmenbedingungen der Kometin vom 19. Orga-Treffen am 18.4.24

  1. Änderung von Probezeit: Teil C

NEU: Sternschnuppenmitgliedschaft

B8) Dauer: Jede Person/Gruppe kann anfragen, ob die Kometin für ein zeitlich begrenzte Tätigkeit genutzt werden darf. Die Mitgliedschaft der Person/Gruppe, welche für das Projekt verantwortlich ist, beginnt und endet mit der Dauer der Tätigkeit. Die Maximaldauer ist vier Monate. Es gibt keine Probezeit, allerdings kann die Mitgliedschaft von beiden Seiten beended werden, wenn es hierzu verstärkten Anlass gibt. Ob die Tätigkeit der Sternschnuppe in der Kometin stattfinden darf, wird im Orga-Treffen entschieden.

B9) Beitrag: Der solidarische Mitgliedsbeitrag für Sternschnuppen wird nicht in der Bieter*innen-Runde festgelegt, sondern im Vornherein gemeinsam besprochen.

B10) Rechte & Pflichten: Die Person/Gruppe, die die Kometin als Sternschnuppe nutzen möchte, muss ihre Sternschnuppentätigkeit vorstellen. Im Vorfeld soll dies, wenn möglich, über den Sternschnuppen Social Contract erfolgen, damit sich alle Mitglieder ein Bild von der Sternschnuppentätigkeit machen kann. Eine Vorstellung kann beim Orga-Treffen oder in der Orga Signal Gruppe erfolgen. Nach jedem Treffen müssen zwei Punkte der Putzliste erledigt zu werden.

ALT:

Probezeit: Teil C
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C1) Zweck: Durch die Probezeit soll herausgefunden werden, ob das Mitglied zur Probe (Person/Gruppe) und die bestehenden Mitglieder der Kometin zusammenpassen.

C2) Dauer:
Die Dauer beträgt idealerweise ein Monat.
Da immer auf Orga-Treffen über die Aufnahme entschieden wird, der Probemitgliedschaftsvertrag aber jederzeit mit einem bestehenden Personen-Mitglied unterschrieben werden kann, ist ein Monat nur ein Richtwert. Sie darf aber maximal nur 2 Monate dauern.
Die Probezeit kann durch einen Beschluss im Orga-Treffen verlängert werden.
Die Probezeit kann jederzeit durch das Probe-Mitglied als auch durch einen Beschluss innerhalb der bestehenden Gruppe beendet werden.

C3) Buddy:
Im Probemitgliedschaftsvertrag ist ein Buddy definiert.
Dieser Buddy ist Ansprechperson für alle aufkommenden Fragen und muss das Mitglied in Probe in die bestehenden Strukturen und Regeln der Kometin einführen.

C4) Rechte: Ein Probemitglied hatte alle Rechte, die ein bestehendes Mitglied hat.
Einzige Ausnahme ist, dass ein Probemitglied nicht für neue Probemitglieder Probemitgliedschaftsverträge unterschreiben darf.

C5) Pflichten:
Ein Probemitglied hat alle Pflichten, die ein bestehendes Mitglied hat.
Ein Probemitglied muss drei Aufgaben während seiner Probezeit erfüllen (1. Raumveränderung, 2. Kritik, 3. Lob: siehe das 3 Aufgaben Dokument )