Neufassung-regeln-19ot

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Neufassungsvorschlag: Die Rahmenbedingungen der Kometin vom 19. Orga-Treffen am 18.4.24

  1. Änderung von Probezeit: Teil C

NEU: Sternschnuppenmitgliedschaft

B8) Dauer: Jede Person/Gruppe kann anfragen, ob die Kometin für ein zeitlich begrenzte Tätigkeit genutzt werden darf. Die Mitgliedschaft der Person/Gruppe, welche für das Projekt verantwortlich ist, beginnt und endet mit der Dauer der Tätigkeit. Die Maximaldauer ist vier Monate. Es gibt keine Probezeit, allerdings kann die Mitgliedschaft von beiden Seiten beended werden, wenn es hierzu verstärkten Anlass gibt. Ob die Tätigkeit der Sternschnuppe in der Kometin stattfinden darf, wird im Orga-Treffen entschieden.

B9) Beitrag: Der solidarische Mitgliedsbeitrag für Sternschnuppen wird nicht in der Bieter*innen-Runde festgelegt, sondern im Vornherein gemeinsam besprochen.

B10) Rechte & Pflichten: Die Person/Gruppe, die die Kometin als Sternschnuppe nutzen möchte, muss ihre Sternschnuppentätigkeit vorstellen. Im Vorfeld soll dies, wenn möglich, über den Sternschnuppen Social Contract erfolgen, damit sich alle Mitglieder ein Bild von der Sternschnuppentätigkeit machen kann. Eine Vorstellung kann beim Orga-Treffen oder in der Orga Signal Gruppe erfolgen. Nach jedem Treffen müssen zwei Punkte der Putzliste erledigt zu werden.

ALT:

Probezeit: Teil C
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