Neufassung-regeln-17ot

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Neufassungsvorschlag: Die Rahmenbedingungen der Kometin vom 17. Orga-Treffen am 25.2.24

  1. Zusammenfassung von Projektmitgliedschaft und Sternschnuppenmitgliedschaft: max 4 Monate :: Änderung von Regel B8) - B10) und Löschung von F5)

NEU: Sternschnuppenmitgliedschaft

B8) Dauer: Jede Person/Gruppe kann anfragen, ob die Kometin für ein zeitlich begrenzte Tätigkeit genutzt werden darf. Die Mitgliedschaft der Person/Gruppe, welche für das Projekt verantwortlich ist, beginnt und endet mit der Dauer der Tätigkeit. Die Maximaldauer ist vier Monate. Es gibt keine Probezeit, allerdings kann die Mitgliedschaft von beiden Seiten beended werden, wenn es hierzu verstärkten Anlass gibt. Ob die Tätigkeit der Sternschnuppe in der Kometin stattfinden darf, wird im Orga-Treffen entschieden.

B9) Beitrag: Der solidarische Mitgliedsbeitrag für Sternschnuppen wird nicht in der Bieter*innen-Runde festgelegt, sondern im Vornherein gemeinsam besprochen.

B10) Rechte & Pflichten: Die Person/Gruppe, die die Kometin als Sternschnuppe nutzen möchte, muss ihre Sternschnuppentätigkeit vorstellen. Im Vorfeld soll dies, wenn möglich, über den Sternschnuppen Social Contract erfolgen, damit sich alle Mitglieder ein Bild von der Sternschnuppentätigkeit machen kann. Eine Vorstellung kann beim Orga-Treffen oder in der Orga Signal Gruppe erfolgen. Nach jedem Treffen müssen zwei Punkte der Putzliste erledigt zu werden.

ALT: Auf ein Projekt beschränkte Mitgliedschaft

B8) Dauer: Jede Person/Gruppe kann anfragen, ob die Kometin für ein zeitlich begrenztes Projekt genutzt werden darf. Die Mitgliedschaft der Person/Gruppe, welche für das Projekt verantwortlich ist, beginnt und endet mit der Dauer des Projektes. Die Maximaldauer ist vier Monate. Es gibt keine Probezeit, allerdings kann die Mitgliedschaft von beiden Seiten beended werden, wenn es hierzu verstärkten Anlass gibt. Ob ein Projekt in der Kometin stattfinden darf, wird im Orga-Treffen entschieden.

B9) Beitrag: Der solidarische Mitgliedsbeitrag für diejenigen, die ein Projekt betreuen, wird nicht in der Bieter*innen-Runde festgelegt, sondern im Vornherein gemeinsam besprochen

B10) Rechte & Pflichten: Die Person/Gruppe, welche das Projekt betreut, muss das Projekt bei einem Orga-Treffen vorstellen. Wünschenswert wäre ein Teilnahme beim Orga-Treffen nach dem Projekt für Rückmeldungen. Nach jedem Treffen müssen zwei Punkte der Putzliste erledigt zu werden.

NEU:

F5) Sternschnuppen-Events: Wer ein wenig mehr als passives Mitglied ist, kann ein wenig mehr auf eine Ausnahme hoffen, selbst in der Kometin eine einmalige Veranstaltung machen zu können. Ein wenig mehr als passive Mitglieder sind Mitglieder aus in der Kometin aktiven Gruppen oder etwa ehemalige Personen-Mitglieder. Es gibt kein Recht auf Sternschnuppen-Events und jede Veranstaltung als Sternschnuppe muss zuerst angefragt werden.

2. Änderung der Dauer der Probemitgliedschaft : idealerweise 1 Monat, max. 2 Monate. Änderung von C2)

NEU: C2) Dauer: Die Dauer beträgt idealerweise ein Monat. Da immer auf Orga-Treffen über die Aufnahme entschieden wird, der Probemitgliedschaftsvertrag aber jederzeit mit einem bestehenden Personen-Mitglied unterschrieben werden kann, ist ein Monat nur ein Richtwert. Sie darf aber maximal nur 2 Monate dauern. Die Probezeit kann durch einen Beschluss im Orga-Treffen verlängert werden. Die Probezeit kann jederzeit durch das Probe-Mitglied als auch durch einen Beschluss innerhalb der bestehenden Gruppe beendet werden.
ALT: C2) Dauer: Die Dauer beträgt etwa einen Monat. Da immer auf Orga-Treffen über die Aufnahme entschieden wird, der Probemitgliedschaftsvertrag aber jederzeit mit einem bestehenden Personen-Mitglied unterschrieben werden kann, ist ein Monat nur ein Richtwert. Die Probezeit kann durch einen Beschluss im Orga-Treffen verlängert werden. Die Probezeit kann jederzeit durch das Probe-Mitglied als auch durch einen Beschluss innerhalb der bestehenden Gruppe beendet werden.

3. Änderung der Regeln für Gruppenmitgliedschaft:

1) Gruppen sind weiterhin zu den Orga-Treffen (v.a. zum 1. Teil) eingeladen, müssen also nicht verpflichtend anwesend sein, sind aber dazu angehalten, das Protokoll zu lesen, um am Laufenden zu sein.

2) Die Nutzung der Räumlichkeiten beschränkt sich auf die zu Vertragsabschluss vereinbarten Termine, wenn die Kometin von Gruppen an zusätzlichen Terminen genutzt werden will, muss dies mit den Mitgliedern der Kometin vorab besprochen und abgestimmt werden, 1-2 Vertreter*innen der Gruppe sind in den Signal-Gruppen als Ansprechpartner*innen dabei.

3) Gruppen übernehmen monatlich 1-2 Aufgaben von der Putzliste und eine Verantwortlichkeit.

4) Der monatliche Mitgliedsbeitrag ist ein Fixbeitrag, wird bei Eintritt der Gruppe festgelegt und entspricht in der Regel mindestens dem monatlichen Richtwert: Änderung von Regel B4) - B7)

NEU: B5) Rechte: Die Gruppen haben beschränkte Nutzungsrechte. Die Nutzung beschränkt sich auf die zu Vertragsabschluss vereinbarten Termine. Wenn Gruppen die Kometin an zusätzlichen Terminen nutzen wollen, muss dies mit den Mitgliedern der Kometin vorab besprochen und abgestimmt werden. 1-2 Vertreter*innen der Gruppe sind dafür auch in den Signal-Gruppen als Ansprechpartner*innen dabei.

B6) Pflichten: Jede Gruppe muss eine oder mehrere vertretende Personen definieren. Gruppen sind zu den Orga-Treffen (v.a. zum 1. Teil) eingeladen, müssen also nicht verpflichtend anwesend sein. Sie sind aber dazu angehalten, das Protokoll zu lesen, um am Laufenden zu sein. Gruppen müssen selbstständig Verantwortung und Verantwortlichkeiten für die Räume und Organisation der Kometin übernehmen. Gruppen übernehmen monatlich 1-2 Aufgaben von der Putzliste und eine Verantwortlichkeit. Der monatliche Mitgliedsbeitrag ist ein Fixbeitrag, wird bei Eintritt der Gruppe festgelegt und entspricht in der Regel mindestens dem monatlichen Richtwert.

D3) Anwesenheit: Jedes Einzelmitglied der Kometin ist zur Teilnahme am Orga-Treffen verpflichtet – Abwesenheit sollte die Ausnahme sein. Ist die Teilnahme nicht möglich, muss abgesagt werden. Als Absage gilt, wenn an der Umfrage zur Terminfindung teilgenommen wurde, der gewählte Termin aber rot markiert war. Gruppen sind zur Teilnahme am Orga-Treffen nicht verpflichtet, sollten aber das Protokoll lesen.

ALT: B5) Rechte: Gruppen können die Räumlichkeiten der Kometin in den Zeiträumen nutzen, die mit der bestehenden Gruppe abgesprochen sind. Mitglieder einer Gruppe dürfen die Räumlichkeiten der Kometin nicht außerhalb der abgesprochenen Gruppen-Aktivitäten nutzen.

B6) Pflichten: Jede Gruppe muss eine oder mehrere vertretende Personen definieren. Bei jedem Orga-Treffen muss eine vertretende Person jeder Gruppe anwesend sein. Gruppen müssen selbstständig Verantwortung und Verantwortlichkeiten für die Räume und Organisation der Kometin übernehmen. Nach jedem Gruppentreffen müssen zwei Punkte der Putzliste erledigt werden.

D3) Anwesenheit: Jedes Mitglied der Kometin (bei Gruppen eine Ansprechperson) ist zur Teilnahme am Orga-Treffen verpflichtet – Abwesenheit sollte die Ausnahme sein. Ist die Teilnahme nicht möglich, muss abgesagt werden. Als Absage gilt, wenn an der Umfrage zur Terminfindung teilgenommen wurde, der gewählte Termin aber rot markiert war