Regeln der Kometin

Aus wiki.kometin.at

Die Rahmenbedingungen der Kometin

Allgemein: Teil A

A1) Grundregeln: Die Grundregeln sind allen folgend aufgeführten Regeln übergeordnet.

A2) Mitglieder-Space: Die Kometin ist kein öffentlicher Raum, sondern ein Raum für ihre Mitglieder. Mitglieder können Veranstaltungen organisieren, die für die Öffentlichkeit zugänglich sind.

A3) Augenhöhe: In Entscheidungsfindungen abseits der Vereins-Statuten und staatsrechtlichen Strukturen sind alle aktiven Mitglieder der Kometin gleichberechtigt und gleichverantwortlich.

Mitgliedschaft: Teil B

Mitgliedschaftsarten
Mitgliedschaft als Person (Personen-Mitglied/"Kometin")

B1) Einstieg: Jedes bestehende Personen-Mitglied der Kometin kann mit jeder natürlichen Person jederzeit einen Probemitgliedschaftsvertrag abschließen. Ist die Probezeit gemäß dem Probemitgliedschaftsvertrag erfolgreich durchlaufen, wird auf dem nächsten oder übernächsten Orga-Treffen entschieden, ob

  1. das Mitglied zur Probe ein reguläres Mitglied wird (durch Unterzeichnung des Social Contracts),
  2. die Probezeit verlängert werden muss oder
  3. die Probezeit endet und das Mitglied zur Probe kein reguläres Mitglied werden darf.

B2) Rechte: Jedes Personen-Mitglied darf die Kometin jederzeit nutzen, so lange die Nutzung nicht den Rahmenbedingungen widerspricht oder eine geschlossene Veranstaltung stattfindet.

B3) Pflichten: Jedes Personen-Mitglied ist verpflichtet, nach Möglichkeit an den monatlichen Orga-Treffen teilzunehmen, sowie selbstständig Verantwortung und Verantwortlichkeiten für die Räume und Organisation der Kometin zu übernehmen.

Mitgliedschaft als Gruppe (Gruppen-Mitglied)

B4) Einstieg: Jede Gruppe kann bei der Kometin anfragen, ob sie Mitglied werden kann.
Diese Anfrage wird bei dem Orga-Treffen oder in der Signal Gruppe »Kometin Orga« diskutiert.
Wird die Anfrage durch die bestehenden Gruppen- und Personen-Mitglieder akzeptiert, kann eine vertretende Person der Gruppe für diese Gruppe einen Probemitgliedschaftsvertrag unterschreiben.
Die Aufnahme erfolgt wie schließlich wie die Aufnahme von Personen-Mitgliedern.

B5) Rechte: Die Gruppen haben beschränkte Nutzungsrechte. Die Nutzung beschränkt sich auf die zu Vertragsabschluss vereinbarten Termine. Wenn Gruppen die Kometin an zusätzlichen Terminen nutzen wollen, muss dies mit den Mitgliedern der Kometin vorab besprochen und abgestimmt werden. 1-2 Vertreter*innen der Gruppe sind dafür auch in den Signal-Gruppen als Ansprechpartner*innen dabei.(17.OT: 25.2.24)

B6) Pflichten: Jede Gruppe muss eine oder mehrere vertretende Personen definieren. Gruppen sind zu den Orga-Treffen (v.a. zum 1. Teil) eingeladen, müssen also nicht verpflichtend anwesend sein. Sie sind aber dazu angehalten, das Protokoll zu lesen, um am Laufenden zu sein. Gruppen müssen selbstständig Verantwortung und Verantwortlichkeiten für die Räume und Organisation der Kometin übernehmen. Gruppen übernehmen monatlich 1-2 Aufgaben von der Putzliste und eine Verantwortlichkeit. Der monatliche Mitgliedsbeitrag ist ein Fixbeitrag, wird bei Eintritt der Gruppe festgelegt und entspricht in der Regel mindestens dem monatlichen Richtwert. (17.OT: 25.2.24)

B7) Stimmgewicht bei Entscheidungsfindungen: In Entscheidungsfindungen zählt eine Gruppe wie eine Person, unabhängig von der Anzahl an bei der Entscheidungsfindung anwesenden Ansprechpersonen der Gruppe.

Sternschnuppenmitgliedschaft

(17.OT: 25.2.24)

B8) Dauer: Jede Person/Gruppe kann anfragen, ob die Kometin für ein zeitlich begrenzte Tätigkeit genutzt werden darf. Die Mitgliedschaft der Person/Gruppe, welche für das Projekt verantwortlich ist, beginnt und endet mit der Dauer der Tätigkeit. Die Maximaldauer ist vier Monate. Es gibt keine Probezeit, allerdings kann die Mitgliedschaft von beiden Seiten beended werden, wenn es hierzu verstärkten Anlass gibt. Ob die Tätigkeit der Sternschnuppe in der Kometin stattfinden darf, wird im Orga-Treffen entschieden.(17.OT: 25.2.24)

B9) Beitrag: Der solidarische Mitgliedsbeitrag für Sternschnuppen wird nicht in der Bieter*innen-Runde festgelegt, sondern im Vornherein gemeinsam besprochen.(17.OT: 25.2.24)

B10) Rechte & Pflichten: Die Person/Gruppe, die die Kometin als Sternschnuppe nutzen möchte, muss ihre Sternschnuppentätigkeit vorstellen. Im Vorfeld soll dies, wenn möglich, über den Sternschnuppen Social Contract erfolgen, damit sich alle Mitglieder ein Bild von der Sternschnuppentätigkeit machen kann. Eine Vorstellung kann beim Orga-Treffen oder in der Orga Signal Gruppe erfolgen. Nach jedem Treffen müssen zwei Punkte der Putzliste erledigt zu werden.(17.OT: 25.2.24)

Passive Mitgliedschaft

B11) Vereinslokalität: Die Kometin ist rechtlich ein Vereinslokal, das nur von Vereinsmitgliedern genutzt werden darf. Jede Person, die eine Veranstaltung bzw. Gruppenaktivität besucht, muss Mitglied werden. Vor Ort kann sich für diese Mitgliedschaft unverbindlich eingetragen werden. Die Mitgliedschaft kann durch das passive Mitglied jederzeit beendet werden.

B12) Kosten: Passives Mitglied in der Kometin zu sein, ist mit keinen Kosten verbunden. Bei Veranstaltungen darf gerne gespendet werden.

Beendigung der Mitgliedschaft als Person und als Gruppe

B13) Kündigung: Die Mitgliedschaft als Person oder als Gruppe hat eine Kündigungsfrist von zwei Monaten. Die Beendigung der Mitgliedschaft muss der Gruppe im Orga-Treffen oder in der Signal-Gruppe Kometin Orga verkündet werden.

B14) Beendigung durch Orga-Beschluss: Die Mitgliedschaft kann durch einen Orga-Beschluss mit sofortiger Wirkung beendet werden. Ein solcher Schritt sollte gut begründet werden können.

Probezeit: Teil C

(letzte Änderungen beim 19.OT: 18.4.24)
C1) Zweck: Durch die Probezeit soll herausgefunden werden, ob das Mitglied zur Probe (Person/Gruppe) und die bestehenden Mitglieder der Kometin zusammenpassen.
Um Personenmitglied oder Gruppenmitglied in der Kometin zu werden, ist es notwendig eine Probemitgliedschaft einzugehen.

C2) Dauer:
Die Dauer beträgt idealerweise ein Monat.
Sie soll nur 2 Monate dauern.
Die Probezeit kann durch einen Beschluss im Orga-Treffen verlängert werden.
Die Probezeit kann jederzeit durch das Probe-Mitglied als auch durch einen Beschluss innerhalb der bestehenden Gruppe beendet werden.

C3) Buddy:
Im Probemitgliedschaftsvertrag ist ein Buddy definiert.
Dieser Buddy ist Ansprechperson für alle aufkommenden Fragen und muss das Mitglied in Probe in die bestehenden Strukturen und Regeln der Kometin einführen.

C4) Rechte: Das Probemitglied hat alle Rechte, die ein bestehendes Mitglied hat.
Das bedeutet:

  • Das Probemitglied als Personenmitglied hat grundsätzlich alle Rechte eines Personenmitglieds.
  • Ein Probemitglied als Gruppenmitglied hat grundsätzlich alle Rechte eines Gruppenmitglieds.

Einzige Ausnahme ist, dass ein Probemitglied nicht für neue Probemitglieder Probemitgliedschaftsverträge unterschreiben darf.

C5) Pflichten:
Ein Probemitglied hat alle Pflichten, die ein bestehendes Mitglied hat.
Ein Probemitglied muss bei der Biete-Runde im ersten Monat nicht teilnehmen.
Zu Beginn der Probemitgliedschaft zahlt das Probemitglied einen finanziellen Beitrag für die Zeit bis zum 2.Orga-Treffen nach dem Eintritt.
Die Höhe des Probemitgliedsbeitrags wird vom Probemitglied selbst bestimmt.
Ein Probemitglied muss drei Aufgaben während seiner Probezeit erfüllen (1. Raumveränderung, 2. Kritik, 3. Lob: siehe das 3 Aufgaben Dokument )

Das Orga-Treffen: Teil D

D1) Zweck: Das Orga Treffen ist das soziales Zusammenkommen, bei dem die wichtigsten Entscheidungen getroffen werden. Dort werden die (vor allem wiederkehrende) Veranstaltungen und Verantwortlichkeiten besprochen. Im Orga-Treffen ist die Bestimmung des Mitgliedsbeitrages durch die Biete-Runde zentral. Im Orga-Treffen kann alles weitere enthalten, was als Gruppe besprochen werden muss und wo es kollektive Entscheidungen braucht.

D2) Häufigkeit und Zeitpunkt: Einmal monatlich, in der vorletzten Woche jeden Monats. Eine Umfrage zum Zeitpunkt wird zu Monatsbeginn in der Signal-Gruppe »Kometin Orga« gepostet und im Pad »Kometin Orga« aktualisiert. Eine Woche nach Veröffentlichung der Umfrage wird der Termin festgelegt.

D3) Anwesenheit: Jedes Einzelmitglied der Kometin ist zur Teilnahme am Orga-Treffen verpflichtet – Abwesenheit sollte die Ausnahme sein. Ist die Teilnahme nicht möglich, muss abgesagt werden. Als Absage gilt, wenn an der Umfrage zur Terminfindung teilgenommen wurde, der gewählte Termin aber rot markiert war. Gruppen sind zur Teilnahme am Orga-Treffen nicht verpflichtet, sollten aber das Protokoll lesen.(17.OT: 25.2.24)

D4) Organisierende Personen: Es braucht immer eine Person für Moderation, eine Person für Protokoll und es kann eine*n Timerkeeper*in geben. Die Moderation muss das Treffen vorbereiten und leiten.

D5) Protokoll: Das Protokoll wird im Pad Kometin-Protokoll geführt bzw. dorthin übertragen. Beschlüsse werden durch die Protokoll führenden Person in das Pad Kometin-Orga im entsprechenden Punkt übertragen. Die Form des Protokolls wurde bisher nicht definiert (Ergebnisprotokoll / ausführliches Protokoll / o.ä.)

D6) Agenda: Jedes Mitglied ist dazu aufgefordert zu besprechende Punkte für das nächste Orga-Treffen im Protokoll-Pad vor diesem Treffen aufzuschreiben. Die Agenda kann zu Beginn des Treffens noch erweitert werden.

Biete-Runde: Teil E

E1) Zweck: Durch die Biete-Runde wird der monatliche Mitgliedsbeitrag bestimmt. Durch die Mitgliedsbeiträge sollen die Kosten der Kometin für den folgenden Monat gedeckt werden.

E2) Richtwert: Der Richtwert ist der Betrag, welcher im Durchschnitt pro Mitglied erbracht werden müsste, um die Kosten der Kometin zu decken. Der Richtwert rechnet sich folgendermaßen aus: (Gesamtkosten Kometin minus Spenden des Vormonats) geteilt durch Anzahl Mitglieder.

E3) Ablauf: Zuerst wird der Richtwert errechnet. Dann werden der Reihe nach - optional mit Begründung - offen Gebote genannt. Ist die Summe der Gebote gleich oder höher den zu deckenden Kosten, wird die Biete-Runde beendet. Ist die Summe geringer als die zu deckenden Kosten, erfolgt die zweite Runde und Mitglieder können ihre Gebote anpassen. Sind die Kosten nach der zweiten Runde noch nicht deckt, erfolgt eine dritte Runde usw. Falls die Kosten nicht gedeckt werden und kein Mitglied ihr Gebot erhöhen möchte, kann der Entschluss getroffen werden, auf Rücklagen zurückzugreifen. Der Rückgriff auf Rücklagen sollte die Ausnahme sein.

E4) Anonymisierung: Die Gebote werden verdeckt abgegeben.

E5) Sonderregel für Gruppen: Da Gruppen aus vielen Personen bestehen, welche sich die Kosten teilen können, müssen Gruppen mindestens den Richtwert zahlen.

E6) Überweisung: Unmittelbar nach der Bieter*innen-Runde sollte der Mitgliedsbetrag als gemeinschaftliche Aktion überwiesen werden. Ist das nicht möglich, sollte der Mitgliedsbeitrag zeitnah bis spätestens Monatsende überwiesen werden.

Die Überweisung muss mit dem Gebot übereinstimmen, sollte dieses also auch nicht überschreiten. Auf der Überweisung muss der Monat angegeben werden, fürwelchen der Beitrag gezahlt wird (Ist das Orga-Treffen im Januar, ist der Beitrag für Februar usw.)

Veranstaltungen: Teil F

F1) Berechtigung: Alle Personen- und Gruppen-Mitglieder der Kometin dürfen Veranstaltungen durchführen, so lange die Grundregeln der Kometin eingehalten werden.

F2) Einmalige Veranstaltungen: Einmalige Veranstaltungen für den nächsten Monat können im Event-Pad bis zum 20. des Vormonats eingetragen werden, solange diese sich nicht mit anderen Veranstaltungen schneiden. In der Signal-Gruppe »Kometin Orga« sollte kommuniziert werden, wenn eine Veranstaltung geplant ist.

F3) Wiederkehrende Veranstaltungen: Neue wiederkehrende Veranstaltungen können nur auf dem Orga-Treffen angekündigt werden, nicht in einer Signal-Gruppe. Wiederkehrende Veranstaltungen haben Priorität gegenüber anderen Veranstaltungen Wiederkehrende Veranstaltungen stehen ganz oben im Event-Pad und dürfen nicht selbstständig editiert werden. Wenn wiederkehrende Veranstaltungen dauerhaft an einem anderen Zeitpunkt stattfinden sollen, muss das beim Orga-Treffen besprochen werden; einmalige Verschiebungen können über Signal angekündigt werden.

F4) Veranstaltung (externer) passiver Mitglieder: Die Kometin ist ein Space für Mitglieder, die Verantwortung übernehmen, an Orga-Treffen teilnehmen, etc. Wer kein aktives Mitglied in der Kometin ist, darf grundsätzlich auch nicht veranstalten. Ausnahmen können auf Anfrage gemacht werden. Private Geburtstagsfeiern sind ausgeschlossen.

F5) Event-Pad Normierung: Wird ein Event eingetragen, muss dazu geschrieben werden, welche Räume benötigt werden und ob das Event privat ist oder währenddessen auch andere die Kometin nutzen können (offen)

Treffen von Entscheidungen: Teil G

G1) Methode: Entscheidungen werden durch die Fünf-Finger-Konsensmethode getroffen – in Online-Kommunikation mit den Zahlen 1 bis 5 kommuniziert. Abgefragt wird der Widerstand zu Vorschlägen, wobei 1 ("Daumen hoch") gar kein Widerstand und 5 ("Stopp-Hand") hoher Widerstand / Veto bedeutet.

G2) Gewichtige Entscheidungen: Gewichtige Entscheidungen können nur im Orga-Treffen getroffen werden.

Nutzung der Räumlichkeiten: Teil H

H1) Ordnung: Nach der Nutzung der Kometin sollte diese in einem sauberen Zustand wieder hinterlassen werden. Es dürfen Sachen (auf Tischen) liegen bleiben, so lange es niemanden im Weg ist.

H2) Private Ablage: Jedes Mitglied hat Anspruch auf privaten Stauraum für eigene Sachen (Schrankfach, Box, o.ä.)

H3) Übernachtung: Niemand darf - auch nicht kurzfristig - in der Kometin wohnen. Übernachtungen in der Kometin sollten die Ausnahme sein.