Regeln der Kometin: Unterschied zwischen den Versionen

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<html><h1 style = "text-align:center;">Die Rahmenbedingungen der Kometin </h2> </html>
= REGELN DER KOMETIN =
Version von 17.5.2026 (beschlossen im 42. Orga-Treffen)


==== <u><center>Allgemein: Teil A</center></u> ====
=== Allgemein: Teil A ===
'''A1) Grundregeln:''' Die Grundregeln sind allen folgend aufgeführten Regeln übergeordnet.


'''A2) Mitglieder-Space:''' Die Kometin ist kein öffentlicher Raum, sondern ein Raum für ihre Mitglieder. Mitglieder können Veranstaltungen organisieren, die für die Öffentlichkeit zugänglich sind.
==== A1) Mitglieder-Space: ====
Die Kometin ist grundsätzlich kein öffentlicher Raum, sondern ein Raum für ihre Mitglieder. Mitglieder können Veranstaltungen organisieren, die für die Öffentlichkeit zugänglich sind. Raumnutzung bzw. eigene Veranstaltungen sind auch außerhalb einerdauerhaften Mitgliedschaft möglich, siehe Punkt„Sternschnuppenmitgliedschaft“.


'''A3) Augenhöhe:''' In Entscheidungsfindungen abseits der Vereins-Statuten und staatsrechtlichen Strukturen sind alle aktiven Mitglieder der Kometin gleichberechtigt und gleichverantwortlich.
==== A2) Augenhöhe: ====
In Entscheidungsfindungen abseits der Vereins-Statuten und staatsrechtlichen Strukturen sind alle aktiven Mitglieder der Kometin gleichberechtigt und gleichverantwortlich.


==== <u><center>Mitgliedschaft: Teil B<center></u> ====
==== A3) Regelungsrecht: ====
Mitgliedschaftsarten
Durch die hier gesammelten Regeln sollen die Nutzungs- und Verantwortungsstrukturen innerhalb der Kometin organisiert werden. Jedes aktive Mitglied ist dazu berechtigt und dazu angehalten, diese Regeln mitzugestalten.


Mitgliedschaft als Person (Personen-Mitglied/"Kometin")
==== A4) Veränderung des Regeldokuments: ====
Dieses Dokument darf niemals willkürlich und nur entsprechenden Entschlüssen aus dem Orga-Treffen nach verändert werden. Andere Änderungen müssen zumindest in der Signal-Gruppe "Kometin-Orga" angekündigt und dort angenommen werden.


'''B1) Einstieg:''' Jedes bestehende Personen-Mitglied der Kometin kann mit jeder natürlichen Person jederzeit einen Probemitgliedschaftsvertrag abschließen. Ist die Probezeit gemäß dem Probemitgliedschaftsvertrag erfolgreich durchlaufen, wird auf dem nächsten oder übernächsten Orga-Treffen entschieden, ob (a) das Mitglied zur Probe ein reguläres Mitglied wird, (b) die Probezeit verlängert werden muss oder (c) die Probezeit endet und das Mitglied zur Probe kein reguläres Mitglied werden darf.
==== A5) Regelgültigkeit: ====
Neue Regeln bzw. Regelveränderungen sind erst dann gültig, wenn sie in dieses Regeldokument übertragen wurden.


'''B2) Rechte:''' Jedes Personen-Mitglied darf die Kometin jederzeit nutzen, so lange die Nutzung nicht den Rahmenbedingungen widerspricht oder eine geschlossene Veranstaltung stattfindet.
==== A6) Übergeordnete Regeln: ====
Die Grundregeln und die Statuten sind allen folgend aufgeführten Regeln übergeordnet.


'''B3) Pflichten:''' Jedes Personen-Mitglied ist verpflichtet, nach Möglichkeit an den monatlichen Orga-Treffen teilzunehmen, sowie selbstständig Verantwortung und Verantwortlichkeiten für die Räume und Organisation der Kometin zu übernehmen. Gruppen müssen in
=== Mitgliedschaft: Teil B ===
<big>Mitgliedschaftsarten</big>
 
<big>Mitgliedschaft als Person (Personen-Mitglied/"Kometin")</big>
 
==== B1) Einstieg: ====
Jedes bestehende Personen-Mitglied der Kometin kann mit jeder natürlichen Person jederzeit einen Probemitgliedschaftsvertrag abschließen. Ist die Probezeit gemäß dem Probemitgliedschaftsvertrag erfolgreich durchlaufen, wird auf dem nächsten oder übernächsten Orga-Treffen entschieden, ob
 
1. das Mitglied zur Probe ein reguläres Mitglied wird (durchUnterzeichnung des Social Contracts),
 
2. die Probezeit verlängert werden muss oder
 
3. die Probezeit endet und das Mitglied zur Probe kein reguläres Mitglied werden darf.
 
==== B2) Rechte: ====
Jedes Personen-Mitglied darf die Kometin jederzeit nutzen, so lange die Nutzung nicht den Rahmenbedingungen widerspricht oder eine geschlossene Veranstaltung stattfindet.
 
==== B3) Pflichten: ====
Jedes Personen-Mitglied ist verpflichtet, nach Möglichkeit an den monatlichen Orga-Treffen teilzunehmen, sowie selbstständig Verantwortung und Verantwortlichkeiten für die Räume und Organisation der Kometin zu übernehmen.
 
==== B4) Beitrag: ====
Die Höhe der monatlichen Beiträge von Mitgliedern wird in der Bieterunde bestimmt und richtet sich nach dem Richtwert. (Siehe Punkt „Bieterunde“)


Mitgliedschaft als Gruppe (Gruppen-Mitglied)
Mitgliedschaft als Gruppe (Gruppen-Mitglied)


'''B4) Einstieg''': Jede Gruppe kann bei der Kometin anfragen, ob sie Mitglied werden kann.<br>Diese Anfrage wird bei dem Orga-Treffen oder in der Signal Gruppe »Kometin Orga« diskutiert. <br>Wird die Anfrage durch die bestehenden Gruppen- und Personen-Mitglieder akzeptiert, kann eine vertretende Person der Gruppe für diese Gruppe einen Probemitgliedschaftsvertrag unterschreiben.<br>Die Aufnahme erfolgt wie schließlich wie die Aufnahme von Personen-Mitgliedern.
==== B5) Einstieg: ====
Jede Gruppe kann bei der Kometin anfragen, ob sie Mitglied werden kann. Diese Anfrage wird bei dem Orga-Treffen oder in der Signal Gruppe »Kometin Orga« diskutiert. Wird die Anfrage durch die bestehenden Gruppen- und Personen-Mitglieder akzeptiert, kann eine vertretende Person der Gruppe für diese Gruppe einen Probemitgliedschaftsvertrag unterschreiben. Die Aufnahme erfolgt wie schließlich wie die Aufnahme von Personen-Mitgliedern.
 
==== B6) Rechte: ====
Die Gruppen haben grundsätzlich beschränkte Nutzungsrechte. Die Raumnutzung durch Gruppen wird individuell vereinbart und richtet sich unter anderem nach der Gruppengröße. Wenn Gruppen die Kometin an zusätzlichen Terminen außerhalb der individuellen Vereinbarung nutzen wollen, muss dies mit den Mitgliedern der Kometin vorab besprochen und abgestimmt werden. 1-2 Vertreter*innen der Gruppe sind dafür auch in den Signal-Gruppen als Ansprechpartner*innen dabei.(letzte Änderung vom 28.OT: 23.3.25)
 
==== B7) Pflichten: ====
Jede Gruppe muss eine oder mehrere vertretende Personen definieren. Gruppen sind zu den Orga-Treffen (v.a. zum 1. Teil) eingeladen, müssen also nicht verpflichtend anwesend sein. Sie sind aber dazu angehalten, das Protokoll zu lesen, um am Laufenden zu sein. Gruppen müssen selbstständig Verantwortung und Verantwortlichkeiten für die Räume und Organisation der Kometin übernehmen. Gruppen übernehmen monatlich 1-2 Aufgaben von der Putzliste und eine Verantwortlichkeit.
 
B8) Stimmgewicht bei Entscheidungsfindungen:
 
In Entscheidungsfindungen zählt eine Gruppe wie eine Person, unabhängig von der Anzahl an bei der Entscheidungsfindung anwesenden Ansprechpersonen der Gruppe.
 
B9) Beitrag: Der monatliche Mitgliedsbeitrag ist ein Fixbeitrag, wird bei Eintritt der Gruppe festgelegt und sollte in der Regel mindestens dem monatlichen Richtwert entsprechen.
 
<big>'''Sternschnuppenmitgliedschaft (Projektmitgliedschaft)'''</big>
 
(17.OT: 25.2.24)
 
==== B10) Beschreibung: ====
Die Sternschnuppenmitgliedschaft (Projektmitgliedschaft) ermöglicht die Nutzung der Kometin für eine begrenzte Zeit (von einmaliger Nutzung bis maximal vier Monate) für konkrete Projekte. Bei Projekten, die länger als 4 Monate andauern, gibt es die Möglichkeit, Projekte im Rahmen einer regulären Personen-/Gruppenmitgliedschaft umzusetzen.
 
==== B11) Einstieg: ====
Jede Person/Gruppe kann um eine Sternschnuppenmitgliedschaft ansuchen, z.B. über welocally, E-Mail und weitere Plattformen. Ob die Tätigkeit in der Kometin stattfinden darf, wird im Orga-Treffen oder der Signalgruppe „Kometin Orga“ entschieden. Zu Beginn muss ein Sternschnuppenmitgliedsvertrag unterschrieben werden. Die Mitgliedschaft der Person/Gruppe, die für das Projekt verantwortlich ist, beginnt und endet mit der Dauer der Tätigkeit. Es gibt keine Probezeit, allerdings kann die Mitgliedschaft von beiden Seiten beendet werden, wennes hierzu verstärkten Anlass gibt.
 
==== B11) Rechte & Pflichten: ====
Die Person/Gruppe, die die Kometin als Sternschnuppe nutzen möchte, muss ihre Sternschnuppentätigkeit vorstellen, damit sich alle Mitglieder ein Bild von der Sternschnuppentätigkeit machen kann. Eine Vorstellung kann beim Orga- Treffen oder in der Orga Signal Gruppe erfolgen. Nach jeder Nutzung müssen zwei Punkte der Putzliste erledigt werden.(17.OT: 25.2.24)
 
==== B12) Beitrag: ====
Der solidarische Mitgliedsbeitrag für Sternschnuppen wird nicht in der Bieter*innen-Runde festgelegt, sondern im Vornherein gemeinsam besprochen.(17.OT: 25.2.24)
 
<big>'''Passive Mitgliedschaft'''</big>
 
==== B13) Beschreibung: ====
Die Kometin ist rechtlich ein Vereinslokal, das nur von Vereinsmitgliedern genutzt werden darf. Jede Person, die eine Veranstaltung bzw. Gruppenaktivität besucht, muss Mitglied werden. Vor Ort kann sich für diese Mitgliedschaft unverbindlich eingetragen werden. Die Mitgliedschaft kann durch das passive Mitglied jederzeit beendet werden.
 
==== B14) Rechte und Pflichten: ====
Passive Mitglieder sind nicht stimmberechtigt, werden nicht zu den Signal-Gruppen hinzugefügt und sind nicht zum Orga-  Treffen eingeladen.
 
==== B14) Kosten: ====
Passives Mitglied in der Kometin zu sein, ist mit keinen Kosten verbunden. Bei Veranstaltungen darf gerne gespendet werden. Beendigung der Mitgliedschaft als Person und als Gruppe
 
==== B15) Kündigung: ====
Die Mitgliedschaft als Person oder als Gruppe hat eine Kündigungsfrist von zwei Monaten. Die Beendigung der Mitgliedschaft muss der Gruppe im Orga-Treffen oder in der Signal-Gruppe Kometin Orga verkündet werden.
 
B16) Beendigung durch Orga-Beschluss:
 
Die Mitgliedschaft kann durch einen Orga-Beschluss mit sofortiger Wirkung beendet werden. Ein solcher Schritt sollte gut begründet werden können.
 
<big>'''Probezeit: Teil C'''</big>
 
(letzte Änderungen beim 19.OT: 18.4.24)
 
C1) Zweck:
 
Durch die Probezeit soll herausgefunden werden, ob das
 
Mitglied zur Probe (Person/Gruppe) und die bestehenden Mitglieder der
 
Kometin zusammenpassen.
 
Um Personenmitglied oder Gruppenmitglied in der Kometin zu werden, ist
 
es notwendig eine Probemitgliedschaft einzugehen.
 
C2) Dauer:
 
Die Dauer beträgt idealerweise ein Monat.
 
Sie soll nur 2 Monate dauern.
 
Die Probezeit kann durch einen Beschluss im Orga-Treffen verlängert
 
werden.
 
Die Probezeit kann jederzeit durch das Probe-Mitglied als auch durch einen
 
Beschluss innerhalb der bestehenden Gruppe beendet werden.
 
C3) Buddy:
 
Im Probemitgliedschaftsvertrag ist mindestens ein Buddy definiert.
 
Dieser Buddy ist Ansprechperson für alle aufkommenden Fragen und muss
 
das Mitglied in Probe in die bestehenden Strukturen und Regeln der
 
Kometin einführen.
 
C4) Rechte: Das Probemitglied hat alle Rechte, die ein bestehendes
 
Mitglied hat.
 
Das bedeutet:
 
• Das Probemitglied als Personenmitglied hat grundsätzlich alle Rechte
 
eines Personenmitglieds.
 
• Ein Probemitglied als Gruppenmitglied hat grundsätzlich alle Rechte
 
eines Gruppenmitglieds.
 
Zwei Ausnahmen:
 
• Ein Probemitglied darf nicht für neue Probemitglieder
 
Probemitgliedschaftsverträge unterschreiben.
 
• Ein Probemitglied darf nicht Teil der Signal-Gruppe "Kometin
 
Probemitgliedschaft" sein, in welcher sich bestehende Mitglieder
 
über die Aufnahme abstimmen können.
 
C5) Pflichten:
 
Ein Probemitglied hat alle Pflichten, die ein bestehendes Mitglied hat.
 
Ein Probemitglied muss bei der Biete-Runde im ersten Monat nicht
 
teilnehmen.
 
Zu Beginn der Probemitgliedschaft zahlt das Probemitglied einen
 
finanziellen Beitrag für die Zeit bis zum 2. Orga-Treffen nach dem Eintritt.
 
Die Höhe des Probemitgliedsbeitrags wird vom Probemitglied selbst
 
bestimmt.
 
Ein Probemitglied muss drei Aufgaben während seiner Probezeit erfüllen (1.
 
Raumveränderung, 2. Kritik, 3. Lob: siehe das 3 Aufgaben Dokument )
 
Das Orga-Treffen: Teil D
 
D1) Zweck: Das Orga Treffen ist das monatliche Zusammenkommen, bei
 
dem die wichtigsten Entscheidungen kollektiv getroffen werden. Themen
 
sind unter anderem Veranstaltungen, Verantwortlichkeiten, Mitgliedschaft,
 
Bieterunde und Finanzen.
 
D2) Häufigkeit und Zeitpunkt: Einmal monatlich, in der vorletzten Woche
 
jeden Monats. Die Termine für das Orga-Treffen werden zu Beginn des
 
Jahres festgelegt.
 
D3) Anwesenheit: Jedes Personen- und Probemitglied der Kometin ist zur
 
Teilnahme am Orga-Treffen verpflichtet – Abwesenheit sollte die Ausnahme
 
sein. Ist die Teilnahme nicht möglich, muss abgesagt werden. Als Absage
 
gilt eine Nachricht oder Reaktion auf eine Nachricht in der Signalgruppe.
 
Wer nicht teilnehmen kann, sollte das Protokoll lesen.
 
Gruppen sind zur Teilnahme am Orga-Treffen nicht verpflichtet, sollten aber
 
das Protokoll lesen.
 
D4) Positionen: Es braucht immer eine Person für Moderation, eine Person
 
für Protokoll und es kann eine*n Timerkeeper*in geben. Außerdem gibt es
 
die Rolle "Care", die sich um Verpflegung während dem Treffen kümmert
 
(meist wird etwas gekocht, die Kosten für die Zutaten werden mit der
 
Kometin zurückverrechnet). Die Moderation bereitet das Treffen vor und
 
leitet es.
 
D5) Geteilte Verantwortung: Jede Person darf maximal 3x im Jahr dieselbe
 
Position einnehmen. Hierdurch soll ein Wechsel der Positionen befördert
 
werden, ohne jedes Mitglied in die Positionen zu drängen. Zur besseren
 
Nachvollziehung sollen sich Mitglieder, wenn sie eine Position
 
übernommen haben, auf der Liste in der Küche eintragen.
 
D6) Protokoll: Das Protokoll wird im Protokoll-Pad oder im Protokoll-
 
Vorlagedokument geschrieben. Das fertige Protokoll wird anschließend in
 
der Nextcloud abgelegt und im Protokoll-Pad verlinkt. Die Form des
 
Protokolls wurde bisher nicht definiert (Ergebnisprotokoll / ausführliches
 
Protokoll / o.ä.).
 
D7) Agenda: Jedes Mitglied ist dazu aufgefordert zu besprechende Punkte
 
für das nächste Orga-Treffen im Protokoll-Pad vor diesem Treffen
 
aufzuschreiben. Die Agenda kann zu Beginn des Treffens noch erweitert
 
werden.
 
D8) Struktur: Das Orga-Treffen besteht aus zwei Teilen und dazwischen
 
einer (Essens-) Pause. Der erste Teil beinhaltet Fixpunkte: Die Aufnahme /
 
Vorstellung von Probemitgliedern, die To-Dos und Beschlüsse vom letzten
 
Orga-Treffen vorlesen, die Finanz-Übersicht, evtl. eine Bieterunde und dem
 
Durchgehen / Verändern von Verantwortlichkeiten. Der zweite Teil ist
 
Diskussion der Agenda-Punkte. Die Anwesenheit bei dem ersten Teil ist
 
verpflichtend und bei dem zweiten Teil freiwillig. Wer sich entscheidet zu
 
gehen, verzichtet darauf, mitzuentscheiden.
 
Entscheidungen, für die eine Mitgliederversammlung nötig ist, können nur
 
auf einer Mitgliederversammlung getroffen werden (siehe Vereinsstatuten).
 
Bieterunde: Teil E
 
E1) Zweck: Durch die Bieterunde wird der monatliche Mitgliedsbeitrag
 
bestimmt. Durch die Mitgliedsbeiträge sollen die Kosten der Kometin für
 
den folgenden Monat gedeckt werden. Die Biete-Runde wird alle 3 Monate
 
abgehalten.
 
E2) Richtwert: Der Richtwert ist der Betrag, welcher im Durchschnitt pro
 
Mitglied erbracht werden müsste, um die Kosten der Kometin zu decken.
 
Der Richtwert rechnet sich folgendermaßen aus: (Gesamtkosten Kometin
 
- Fixbeträge der Gruppen) / Anzahl Personenmitglieder.
 
Sternschnuppenbeiträge vom vorherigen Quartal werden im nächsten
 
Quartal von den Gesamtkosten abgezogen, sodass der Richtwert niedriger
 
wird.
 
E3) Ablauf: Zuerst wird der Richtwert errechnet (siehe E2). Dann werden
 
offen oder anonym Gebote gemacht. Ist die Summe der Gebote gleich oder
 
höher den zu deckenden Kosten, wird die Biete-Runde beendet. Ist die
 
Summe geringer als die zu deckenden Kosten, erfolgt die zweite Runde und
 
Mitglieder können ihre Gebote anpassen. Sind die Kosten nach der zweiten
 
Runde noch nicht gedeckt, erfolgt eine dritte Runde. Falls die Kosten nicht
 
gedeckt werden und kein Mitglied ihr Gebot erhöhen möchte, kann der
 
Entschluss getroffen werden, auf Rücklagen zurückzugreifen. Der Rückgriff
 
auf Rücklagen sollte die Ausnahme sein.
 
E4) Sonderregel für Gruppen: Da Gruppen aus vielen Personen bestehen,
 
welche sich die Kosten teilen können, müssen Gruppen mindestens den
 
Richtwert zahlen. Der Richtwert für Gruppen wird jeweils im letzten Quartal
 
des Vorjahres festgelegt und gilt für das ganze folgende Jahr.
 
E5) Überweisung: Der Mitgliedsbeitrag sollte bis spätestens Ende des
 
Vormonats überwiesen werden. Die Überweisung muss mit dem Gebot
 
übereinstimmen, sollte dieses also auch nicht überschreiten. Auf der
 
Überweisung muss der Monat angegeben werden, für welchen der Beitrag
 
gezahlt wird (z.B. ist der Beitrag für Februar bis 31.1. zu überweisen).
 
Alternativ können die Beiträge auch gesammelt für das Quartal, für das die
 
Biete-Runde gilt, überwiesen werden.
 
E6) Austritt: Beim Austritt sind für das austretende Mitglied die
 
Mitgliedsbeiträge des Monats, in dem der Austritt angekündigt wird, sowie
 
für die beiden Folgemonate zu zahlen. Das betrifft Personen- und
 
Gruppenmitglieder, nicht Sternschnuppen- und passive Mitglieder.
 
Veranstaltungen: Teil F
 
F1) Berechtigung: Alle Personen-, Gruppen-, Sternschnuppen- und
 
Probemitglieder der Kometin dürfen Veranstaltungen durchführen, so lange
 
die Grundregeln der Kometin eingehalten werden. Wer kein aktives Mitglied
 
in der Kometin ist, darf grundsätzlich auch nicht veranstalten. Ausnahmen
 
können auf Anfrage gemacht werden. Private Geburtstagsfeiern sind
 
ausgeschlossen.
 
F2) Einmalige Veranstaltungen: Einmalige Veranstaltungen für den
 
nächsten Monat können im Event-Pad bis zum 20. des Vormonats
 
eingetragen werden, solange diese sich nicht mit anderen Veranstaltungen
 
schneiden.
 
F3) Wiederkehrende Veranstaltungen: Neue wöchentlich oder häufiger
 
wiederkehrende Veranstaltungen müssen beim Orga-Treffen oder in der
 
Gruppe „Kometin Orga“ besprochen werden. Auch wenn wiederkehrende
 
Veranstaltungen dauerhaft an einem anderen Zeitpunkt stattfinden sollen,
 
muss das beim Orga-Treffen oder auf Signal in „Kometin Orga“ besprochen
 
werden.
 
F4) Event-Pad Normierung: Wird ein Event eingetragen, muss dazu
 
geschrieben werden, welche Räume benötigt werden, welches
 
Vereinsmitglied die Ansprechperson ist und ob das Event privat ist oder
 
offen. Offene Events kommen in die Monatsübersicht.
 
F5) Verschiebungen und Absagen: Verschiebungen und Absagen von
 
Veranstaltungen sind rechtzeitig in der Signal-Gruppe „Kometin Orga“ zu
 
kommunizieren und im Veranstaltungspad upzudaten bzw. zu löschen.
 
F6) Nicht erlaubte Veranstaltungen (siehe Grundregeln):
 
1) kommerzielle Veranstaltungen: Kommerziell bedeutet, dass
 
eine Gewinnabsicht hinter der Veranstaltung steht oder die
 
Teilnahme nur durch eine verpfichtende Bezahlung (Eintritt,
 
Unkostenbeitrag, etc.) möglich ist. Der Aufruf zur freiwilligen
 
Spende ist erlaubt.
 
2) religiöse/entmündigende Veranstaltungen: alle Inhalte, die zur
 
Verbreitung von, oder Integration in (institutionalisierte)
 
Glaubenssysteme dienen. Im Zweifelsfall wird in einem Orga-
 
Treffen über die Auslegung dieser Regel diskutiert.
 
3) parteipolitische Veranstaltungen: alle Inhalte die direkt von
 
einer politischen Partei herangetragen, propagiert oder
 
abgehalten werden. Kritische Auseinandersetzungen mit
 
Parteipolitik ist willkommen.
 
Treffen von Entscheidungen: Teil G
 
G1) Methode: Entscheidungen werden durch die Fünf-Finger-
 
Konsensmethode getroffen – in Online-Kommunikation mit den Zahlen 1 bis
 
5 kommuniziert. Abgefragt wird der Widerstand zu Vorschlägen, wobei 1
 
("Daumen hoch") gar kein Widerstand und 5 ("Stopp-Hand") hoher
 
Widerstand / Veto bedeutet.
 
G2) Gewichtige Entscheidungen: Gewichtige Entscheidungen können nur
 
im Orga-Treffen getroffen werden.


'''B5) Rechte''': Gruppen können die Räumlichkeiten der Kometin in den Zeiträumen nutzen, die mit der bestehenden Gruppe abgesprochen sind. Mitglieder einer Gruppe dürfen die Räumlichkeiten der Kometin nicht außerhalb der abgesprochenen Gruppen-Aktivitäten nutzen.
G3) Konkrete Vorschläge formulieren: Um Zeit zu sparen, sollten bei


'''B6) Pflichten''': Jede Gruppe muss eine oder mehrere vertretende Personen definieren. Bei jedem Orga-Treffen muss eine vertretende Person jeder Gruppe anwesend sein. Gruppen müssen selbstständig Verantwortung und Verantwortlichkeiten für die Räume und Organisation der Kometin übernehmen. Nach jedem Gruppentreffen müssen zwei Punkte der Putzliste erledigt werden.
erkannten Herausforderungen nicht Diskussionen zu deren Lösung


'''B7) Stimmgewicht bei Entscheidungsfindungen''': In Entscheidungsfindungen zählt eine Gruppe wie eine Person, unabhängig von der Anzahl an bei der Entscheidungsfindung anwesenden Ansprechpersonen der Gruppe.
eröffnet, sondern konkrete Lösungsvorschläge formuliert werden. Erst,


Auf ein Projekt beschränkte Mitgliedschaft:
wenn es gegen einen konkreten Vorschlag Widerstand gibt, ist die Zeit für


'''B8) Dauer:''' Jede Person/Gruppe kann anfragen, ob die Kometin für ein zeitlich begrenztes Projekt genutzt werden darf. Die Mitgliedschaft der Person/Gruppe, welche für das Projekt verantwortlich ist, beginnt und endet mit der Dauer des Projektes. Die Maximaldauer ist vier Monate. Es gibt keine Probezeit, allerdings kann die Mitgliedschaft von beiden Seiten beended werden, wenn es hierzu verstärkten Anlass gibt. Ob ein Projekt in der Kometin stattfinden darf, wird im Orga-Treffen entschieden.
Diskussion gekommen. Externe Anfragen werden auf dieselbe Weise


'''B9) Beitrag:''' Der solidarische Mitgliedsbeitrag für diejenigen, die ein Projekt betreuen, wird nicht in der Bieter*innen-Runde festgelegt, sondern im Vornherein gemeinsam besprochen
behandelt.


'''B10) Rechte & Pflichten:''' Die Person/Gruppe, welche das Projekt betreut, muss das Projekt bei einem Orga-Treffen vorstellen. Wünschenswert wäre ein Teilnahme beim Orga-Treffen nach dem Projekt für Rückmeldungen. Nach jedem Treffen müssen zwei Punkte der Putzliste erledigt zu werden.
G4) In Signal-Gruppen offene Klammern schließen: Ist eine Diskussion


Passive Mitgliedschaft
notwendig, muss spätestens die Person, welche sie gestartet hat, diese


'''B11) Vereinslokalität:''' Die Kometin ist rechtlich ein Vereinslokal, das nur von Vereinsmitgliedern genutzt werden darf. Jede Person, die eine Veranstaltung bzw. Gruppenaktivität besucht, muss Mitglied werden. Vor Ort kann sich für diese Mitgliedschaft unverbindlich eingetragen werden. Die Mitgliedschaft kann durch das passive Mitglied jederzeit beendet werden.
abschließen. Im besten Fall geschieht dies durch einen konkret


'''B12) Kosten:''' Passives Mitglied in der Kometin zu sein, ist mit keinen Kosten verbunden. Bei Veranstaltungen darf gerne gespendet werden.
formulierten Lösungsvorschlag, welcher das Ergebnis der Diskussion


Beendigung der Mitgliedschaft
zusammenfasst.


'''B13) Kündigung:''' Die Mitgliedschaft hat eine Kündigungsfrist von zwei Monaten. Die Beendigung der Mitgliedschaft muss der Gruppe im Orga-Treffen oder in der Signal-Gruppe Kometin Orga verkündet werden.
G5) Non-Verbale Entscheidungsverfahren in Signal-Gruppen: Werden


'''B14) Beendigung durch Orga-Beschluss:''' Die Mitgliedschaft kann durch einen Orga-Beschluss mit sofortiger Wirkung beendet werden. Ein solcher Schritt sollte gut begründet werden können.
Vorschläge in Signal-Gruppen eingebracht, sollten Möglichkeiten non-


==== <u><center>Probezeit: Teil C<center></u> ====
verbaler kollektiver Entscheidungsfindung dazu angeboten werden.
'''C1) Zweck:''' Durch die Probezeit soll herausgefunden werden, ob das Mitglied zur Probe (Person/Gruppe) und die bestehenden Mitglieder der Kometin zusammenpassen.


'''C2) Dauer:''' Die Dauer beträgt etwa einen Monat. Da immer auf  Orga-Treffen über die Aufnahme entschieden wird, der Probemitgliedschaftsvertrag aber jederzeit mit einem bestehenden Personen-Mitglied unterschrieben werden kann, ist ein Monat nur ein Richtwert. Die Probezeit kann durch einen Beschluss im Orga-Treffen verlängert werden. Die Probezeit kann jederzeit durch das Probe-Mitglied als auch durch einen Beschluss innerhalb der bestehenden Gruppe beendet werden.
• Bei konkreten Vorschlägen: Es sollte die Angabe von Widerstand (


'''C3) Buddy:''' Im  Probemitgliedschaftsvertrag ist ein Buddy definiert. Dieser Buddy ist Ansprechperson für alle aufkommenden Fragen und muss das Mitglied in Probe in die bestehenden Strukturen und Regeln der Kometin einführen.
- ) dazu angeboten werden.


'''C4) Rechte:''' Ein Probemitglied hatte alle Rechte, die ein bestehendes Mitglied hat. Einzige Ausnahme ist, dass ein Probemitglied nicht für neue Probemitglieder Probemitgliedschaftsverträge unterschreiben darf.
• Bei verschiedenen Optionen: Jeder Option sollte ein Emoji


'''C5) Pflichten:''' Ein Probemitglied hat alle Pflichten, die ein bestehendes Mitglied hat. Ein Probemitglied muss drei Aufgaben während seiner Probezeit erfüllen (1. Raumveränderung, 2. Kritik, 3. Lob:  siehe entsprechendes Dokument)
zugeordnet werden. Die Option mit den meisten Stimmen wird −


==== <u><center>Das Orga-Treffen: Teil D<center></u> ====
insofern es keine weiteren Verfahrensbestimmungen gibt −
'''D1) Zweck:''' Das Orga Treffen ist das soziales Zusammenkommen, bei dem die wichtigsten Entscheidungen getroffen werden. Dort werden die (vor allem wiederkehrende) Veranstaltungen und Verantwortlichkeiten besprochen. Im Orga-Treffen ist die Bestimmung des Mitgliedsbeitrages durch die Biete-Runde zentral. Im Orga-Treffen kann alles weitere enthalten, was als Gruppe besprochen werden muss und wo es kollektive Entscheidungen braucht.


'''D2) Häufigkeit und Zeitpunkt:''' Einmal monatlich, in der vorletzten Woche jeden Monats. Eine Umfrage zum Zeitpunkt wird zu Monatsbeginn in der Signal-Gruppe »Kometin Orga« gepostet und im Pad »Kometin Orga« aktualisiert. Eine  Woche nach Veröffentlichung der Umfrage wird der Termin festgelegt.
genommen.


'''D3) Anwesenheit:''' Jedes  Mitglied der Kometin (bei Gruppen eine Ansprechperson) ist zur Teilnahme am Orga-Treffen verpflichtet – Abwesenheit sollte die Ausnahme sein. Ist die Teilnahme nicht möglich, muss abgesagt werden. Als Absage gilt, wenn an der Umfrage zur Terminfindung teilgenommen wurde, der gewählte Termin aber rot markiert war.
• Bei Geldbeträgen: Soll sich auf einen Geldbetrag geeinigt werden,


'''D4) Organisierende Personen:''' Es braucht immer eine Person für Moderation, eine Person für Protokoll und es kann eine*n  Timerkeeper*in geben. Die Moderation muss das Treffen vorbereiten und leiten.
muss ein solcher vorgeschlagen werden und Community-Mitglieder


'''D5) Protokoll:''' Das Protokoll wird im Pad Kometin-Protokoll geführt bzw. dorthin übertragen. Beschlüsse werden durch die Protokoll führenden Person in das Pad Kometin-Orga im entsprechenden Punkt übertragen. Die Form des Protokolls wurde bisher nicht definiert (Ergebnisprotokoll / ausführliches Protokoll / o.ä.)
können diesen entweder annehmen oder in vordefinierten Schritten


'''D6) Agenda:''' Jedes Mitglied ist dazu aufgefordert zu besprechende Punkte für das nächste Orga-Treffen im Protokoll-Pad vor diesem Treffen aufzuschreiben. Die Agenda kann zu Beginn des Treffens noch erweitert werden.
nach (z.B. 10 €) mit einem "Pfeil-nach-oben"-Emoji ( ) erhöhen bzw.


==== <u><center>Biete-Runde: Teil E<center></u> ====
mit einem "Pfeil-nach-unten"-Emoji ( ) verringern.
'''E1) Zweck:''' Durch die Biete-Runde wird der monatliche Mitgliedsbeitrag bestimmt. Durch die Mitgliedsbeiträge sollen die Kosten der Kometin für den folgenden Monat gedeckt werden.


'''E2) Richtwert:''' Der Richtwert ist der Betrag, welcher im Durchschnitt pro Mitglied erbracht werden müsste, um die Kosten der Kometin zu decken. Der Richtwert rechnet sich folgendermaßen aus: (Gesamtkosten Kometin minus Spenden des Vormonats) geteilt durch Anzahl Mitglieder.
Nutzung der Räumlichkeiten: Teil H


'''E3) Ablauf:''' Zuerst wird der Richtwert errechnet. Dann werden der Reihe nach - optional mit Begründung - offen Gebote genannt. Ist die Summe der Gebote gleich oder höher den zu deckenden Kosten, wird die Biete-Runde beendet. Ist die Summe geringer als die zu deckenden Kosten, erfolgt die zweite Runde und Mitglieder können ihre Gebote anpassen. Sind die Kosten nach der zweiten Runde noch nicht deckt, erfolgt eine dritte Runde usw. Falls die Kosten nicht gedeckt werden und kein Mitglied ihr Gebot erhöhen möchte, kann der Entschluss getroffen werden, auf Rücklagen zurückzugreifen. Der Rückgriff auf Rücklagen sollte die Ausnahme sein.
H1) Ordnung: Nach der Nutzung der Kometin sollte diese in einem


'''E4) Anonymisierung:''' Die Gebote werden verdeckt abgegeben.
sauberen Zustand wieder hinterlassen werden. Es dürfen Sachen (auf


'''E5) Sonderregel für Gruppen:''' Da Gruppen aus vielen Personen bestehen, welche sich die Kosten teilen können, müssen Gruppen mindestens den Richtwert zahlen.
Tischen) liegen bleiben, so lange es niemanden im Weg ist.


'''E6) Überweisung:''' Unmittelbar nach der Bieter*innen-Runde sollte der Mitgliedsbetrag als gemeinschaftliche Aktion überwiesen werden. Ist das nicht möglich, sollte der Mitgliedsbeitrag zeitnah bis spätestens Monatsende überwiesen werden.
H2) Private Ablage: Jedes Mitglied hat Anspruch auf privaten Stauraum für


Die Überweisung muss mit dem Gebot übereinstimmen, sollte dieses also auch nicht überschreiten. Auf der Überweisung muss der Monat angegeben werden, fürwelchen der Beitrag gezahlt wird (Ist das Orga-Treffen im Januar, ist der Beitrag für Februar usw.)
eigene Sachen (Schrankfach, Box, o.ä.)


==== <u><center>Veranstaltungen: Teil F<center></u> ====
H3) Übernachtung: Niemand darf - auch nicht kurzfristig - in der Kometin
'''F1) Berechtigung:''' Alle Personen- und Gruppen-Mitglieder der Kometin dürfen Veranstaltungen durchführen, so lange die Grundregeln der Kometin eingehalten werden.


'''F2) Einmalige Veranstaltungen:''' Einmalige Veranstaltungen für den nächsten Monat können im Event-Pad bis zum 20. des Vormonats eingetragen werden, solange diese sich nicht mit anderen Veranstaltungen schneiden. In der Signal-Gruppe »Kometin Orga« sollte kommuniziert werden, wenn eine Veranstaltung geplant ist.
wohnen. Übernachtungen in der Kometin sollten die Ausnahme sein.


'''F3) Wiederkehrende Veranstaltungen:''' Neue wiederkehrende Veranstaltungen können nur auf dem Orga-Treffen angekündigt werden, nicht in einer Signal-Gruppe. Wiederkehrende Veranstaltungen haben Priorität gegenüber anderen Veranstaltungen Wiederkehrende Veranstaltungen stehen ganz oben im Event-Pad und dürfen nicht selbstständig editiert werden. Wenn wiederkehrende Veranstaltungen dauerhaft an einem anderen Zeitpunkt stattfinden sollen, muss das beim Orga-Treffen besprochen werden; einmalige Verschiebungen können über Signal angekündigt werden.
H4) Lebensmittel: Alle unbeschrifteten Lebensmittel dürfen von allen


'''F4) Veranstaltung (externer) passiver Mitglieder:''' Die Kometin ist ein Space für Mitglieder, die Verantwortung übernehmen, an Orga-Treffen teilnehmen, etc. Wer kein aktives Mitglied in der Kometin ist, darf grundsätzlich auch nicht veranstalten. Ausnahmen können auf Anfrage gemacht werden. Private Geburtstagsfeiern sind ausgeschlossen.
verwendet werden. Offene Lebensmittel, die innerhalb von Tagen / wenigen


'''F5) Sternschnuppen-Events:''' Wer ein wenig mehr als passives Mitglied ist, kann ein wenig mehr auf eine Ausnahme hoffen, selbst in der Kometin eine einmalige Veranstaltung machen zu können. Ein wenig mehr als passive Mitglieder sind Mitglieder aus in der Kometin aktiven Gruppen oder etwa ehemalige Personen-Mitglieder. Es gibt kein Recht auf Sternschnuppen-Events und jede Veranstaltung als Sternschnuppe muss zuerst angefragt werden.
Wochen verfallen, dürfen nicht in den Kühlschrank gestellt, sondern


'''F6) Event-Pad Normierung:''' Wird ein Event eingetragen, muss dazu geschrieben werden, welche Räume benötigt werden und ob das Event privat ist oder währenddessen auch andere die Kometin nutzen können (offen)
müssen vollständig aufgebraucht oder mit nach Hause genommen werden.


==== <u><center>Treffen von Entscheidungen: Teil G<center></u> ====
Lebensmittel sind mit Öffnungsdatum zu beschriften.
'''G1) Methode:''' Entscheidungen werden durch die Fünf-Finger-Konsensmethode getroffen – in Online-Kommunikation mit den Zahlen 1 bis 5 kommuniziert. Abgefragt wird der Widerstand zu Vorschlägen, wobei 1 ("Daumen hoch") gar kein Widerstand und 5 ("Stopp-Hand") hoher Widerstand / Veto bedeutet.


'''G2) Gewichtige Entscheidungen:''' Gewichtige Entscheidungen können nur im Orga-Treffen getroffen werden.
== Anlagen zur Historie des Regelsatzes ==
*[[Medium:Regeln kometin alt.pdf|PDF-Version vor dem 17. Orga-Treffen am 25.2.24]] ([[Regeln der Kometin alt1|Version 1 Seite]])


==== <u><center>Nutzung der Räumlichkeiten: Teil H<center></u> ====
* [[Medium:Regeln der Kometin aktuell2.pdf|PDF-Version nach dem 17. Orga-Treffen am 25.2.24]] ([[Neufassung-regeln-17ot|Änderungen des 17.Orga-Treffens im Detail]])
'''H1) Ordnung:''' Nach der Nutzung der Kometin sollte diese in einem sauberen Zustand wieder hinterlassen werden. Es dürfen Sachen (auf Tischen) liegen bleiben, so lange es niemanden im Weg ist.
* [[Neufassung-regeln-19ot|Änderung vom 19. Orga-Treffen am 18.4.24: Probezeit Teil C]]
* Hinzufügen von H4) Lebensmittel: 17.8.24: Entscheidung in Kometinnenschweif 8 Stimmen und kein Widerstand. Bestätigung im Orga-Treffen.
* Neue Regelung für die Nutzung der Kometin durch Gruppen : 28. Orga-Treffen am 23.3.25
* Änderung D2) fixe Tage für das Orga-Treffen; D4) Care Person, maximal 3x/Jahre eine Rolle übernehmen; E1: Biete-Runde alle 3 Monate


'''H2) Private Ablage:''' Jedes Mitglied hat Anspruch auf privaten Stauraum für eigene Sachen (Schrankfach, Box, o.ä.)
Übernachtung: Niemand darf - auch nicht kurzfristig - in der Kometin wohnen. Übernachtungen in der Kometin sollten die Ausnahme sein.
[[Kategorie:Organisation]]
[[Kategorie:Regeln]]

Aktuelle Version vom 25. Juli 2026, 20:40 Uhr

REGELN DER KOMETIN

Version von 17.5.2026 (beschlossen im 42. Orga-Treffen)

Allgemein: Teil A

A1) Mitglieder-Space:

Die Kometin ist grundsätzlich kein öffentlicher Raum, sondern ein Raum für ihre Mitglieder. Mitglieder können Veranstaltungen organisieren, die für die Öffentlichkeit zugänglich sind. Raumnutzung bzw. eigene Veranstaltungen sind auch außerhalb einerdauerhaften Mitgliedschaft möglich, siehe Punkt„Sternschnuppenmitgliedschaft“.

A2) Augenhöhe:

In Entscheidungsfindungen abseits der Vereins-Statuten und staatsrechtlichen Strukturen sind alle aktiven Mitglieder der Kometin gleichberechtigt und gleichverantwortlich.

A3) Regelungsrecht:

Durch die hier gesammelten Regeln sollen die Nutzungs- und Verantwortungsstrukturen innerhalb der Kometin organisiert werden. Jedes aktive Mitglied ist dazu berechtigt und dazu angehalten, diese Regeln mitzugestalten.

A4) Veränderung des Regeldokuments:

Dieses Dokument darf niemals willkürlich und nur entsprechenden Entschlüssen aus dem Orga-Treffen nach verändert werden. Andere Änderungen müssen zumindest in der Signal-Gruppe "Kometin-Orga" angekündigt und dort angenommen werden.

A5) Regelgültigkeit:

Neue Regeln bzw. Regelveränderungen sind erst dann gültig, wenn sie in dieses Regeldokument übertragen wurden.

A6) Übergeordnete Regeln:

Die Grundregeln und die Statuten sind allen folgend aufgeführten Regeln übergeordnet.

Mitgliedschaft: Teil B

Mitgliedschaftsarten

Mitgliedschaft als Person (Personen-Mitglied/"Kometin")

B1) Einstieg:

Jedes bestehende Personen-Mitglied der Kometin kann mit jeder natürlichen Person jederzeit einen Probemitgliedschaftsvertrag abschließen. Ist die Probezeit gemäß dem Probemitgliedschaftsvertrag erfolgreich durchlaufen, wird auf dem nächsten oder übernächsten Orga-Treffen entschieden, ob

1. das Mitglied zur Probe ein reguläres Mitglied wird (durchUnterzeichnung des Social Contracts),

2. die Probezeit verlängert werden muss oder

3. die Probezeit endet und das Mitglied zur Probe kein reguläres Mitglied werden darf.

B2) Rechte:

Jedes Personen-Mitglied darf die Kometin jederzeit nutzen, so lange die Nutzung nicht den Rahmenbedingungen widerspricht oder eine geschlossene Veranstaltung stattfindet.

B3) Pflichten:

Jedes Personen-Mitglied ist verpflichtet, nach Möglichkeit an den monatlichen Orga-Treffen teilzunehmen, sowie selbstständig Verantwortung und Verantwortlichkeiten für die Räume und Organisation der Kometin zu übernehmen.

B4) Beitrag:

Die Höhe der monatlichen Beiträge von Mitgliedern wird in der Bieterunde bestimmt und richtet sich nach dem Richtwert. (Siehe Punkt „Bieterunde“)

Mitgliedschaft als Gruppe (Gruppen-Mitglied)

B5) Einstieg:

Jede Gruppe kann bei der Kometin anfragen, ob sie Mitglied werden kann. Diese Anfrage wird bei dem Orga-Treffen oder in der Signal Gruppe »Kometin Orga« diskutiert. Wird die Anfrage durch die bestehenden Gruppen- und Personen-Mitglieder akzeptiert, kann eine vertretende Person der Gruppe für diese Gruppe einen Probemitgliedschaftsvertrag unterschreiben. Die Aufnahme erfolgt wie schließlich wie die Aufnahme von Personen-Mitgliedern.

B6) Rechte:

Die Gruppen haben grundsätzlich beschränkte Nutzungsrechte. Die Raumnutzung durch Gruppen wird individuell vereinbart und richtet sich unter anderem nach der Gruppengröße. Wenn Gruppen die Kometin an zusätzlichen Terminen außerhalb der individuellen Vereinbarung nutzen wollen, muss dies mit den Mitgliedern der Kometin vorab besprochen und abgestimmt werden. 1-2 Vertreter*innen der Gruppe sind dafür auch in den Signal-Gruppen als Ansprechpartner*innen dabei.(letzte Änderung vom 28.OT: 23.3.25)

B7) Pflichten:

Jede Gruppe muss eine oder mehrere vertretende Personen definieren. Gruppen sind zu den Orga-Treffen (v.a. zum 1. Teil) eingeladen, müssen also nicht verpflichtend anwesend sein. Sie sind aber dazu angehalten, das Protokoll zu lesen, um am Laufenden zu sein. Gruppen müssen selbstständig Verantwortung und Verantwortlichkeiten für die Räume und Organisation der Kometin übernehmen. Gruppen übernehmen monatlich 1-2 Aufgaben von der Putzliste und eine Verantwortlichkeit.

B8) Stimmgewicht bei Entscheidungsfindungen:

In Entscheidungsfindungen zählt eine Gruppe wie eine Person, unabhängig von der Anzahl an bei der Entscheidungsfindung anwesenden Ansprechpersonen der Gruppe.

B9) Beitrag: Der monatliche Mitgliedsbeitrag ist ein Fixbeitrag, wird bei Eintritt der Gruppe festgelegt und sollte in der Regel mindestens dem monatlichen Richtwert entsprechen.

Sternschnuppenmitgliedschaft (Projektmitgliedschaft)

(17.OT: 25.2.24)

B10) Beschreibung:

Die Sternschnuppenmitgliedschaft (Projektmitgliedschaft) ermöglicht die Nutzung der Kometin für eine begrenzte Zeit (von einmaliger Nutzung bis maximal vier Monate) für konkrete Projekte. Bei Projekten, die länger als 4 Monate andauern, gibt es die Möglichkeit, Projekte im Rahmen einer regulären Personen-/Gruppenmitgliedschaft umzusetzen.

B11) Einstieg:

Jede Person/Gruppe kann um eine Sternschnuppenmitgliedschaft ansuchen, z.B. über welocally, E-Mail und weitere Plattformen. Ob die Tätigkeit in der Kometin stattfinden darf, wird im Orga-Treffen oder der Signalgruppe „Kometin Orga“ entschieden. Zu Beginn muss ein Sternschnuppenmitgliedsvertrag unterschrieben werden. Die Mitgliedschaft der Person/Gruppe, die für das Projekt verantwortlich ist, beginnt und endet mit der Dauer der Tätigkeit. Es gibt keine Probezeit, allerdings kann die Mitgliedschaft von beiden Seiten beendet werden, wennes hierzu verstärkten Anlass gibt.

B11) Rechte & Pflichten:

Die Person/Gruppe, die die Kometin als Sternschnuppe nutzen möchte, muss ihre Sternschnuppentätigkeit vorstellen, damit sich alle Mitglieder ein Bild von der Sternschnuppentätigkeit machen kann. Eine Vorstellung kann beim Orga- Treffen oder in der Orga Signal Gruppe erfolgen. Nach jeder Nutzung müssen zwei Punkte der Putzliste erledigt werden.(17.OT: 25.2.24)

B12) Beitrag:

Der solidarische Mitgliedsbeitrag für Sternschnuppen wird nicht in der Bieter*innen-Runde festgelegt, sondern im Vornherein gemeinsam besprochen.(17.OT: 25.2.24)

Passive Mitgliedschaft

B13) Beschreibung:

Die Kometin ist rechtlich ein Vereinslokal, das nur von Vereinsmitgliedern genutzt werden darf. Jede Person, die eine Veranstaltung bzw. Gruppenaktivität besucht, muss Mitglied werden. Vor Ort kann sich für diese Mitgliedschaft unverbindlich eingetragen werden. Die Mitgliedschaft kann durch das passive Mitglied jederzeit beendet werden.

B14) Rechte und Pflichten:

Passive Mitglieder sind nicht stimmberechtigt, werden nicht zu den Signal-Gruppen hinzugefügt und sind nicht zum Orga- Treffen eingeladen.

B14) Kosten:

Passives Mitglied in der Kometin zu sein, ist mit keinen Kosten verbunden. Bei Veranstaltungen darf gerne gespendet werden. Beendigung der Mitgliedschaft als Person und als Gruppe

B15) Kündigung:

Die Mitgliedschaft als Person oder als Gruppe hat eine Kündigungsfrist von zwei Monaten. Die Beendigung der Mitgliedschaft muss der Gruppe im Orga-Treffen oder in der Signal-Gruppe Kometin Orga verkündet werden.

B16) Beendigung durch Orga-Beschluss:

Die Mitgliedschaft kann durch einen Orga-Beschluss mit sofortiger Wirkung beendet werden. Ein solcher Schritt sollte gut begründet werden können.

Probezeit: Teil C

(letzte Änderungen beim 19.OT: 18.4.24)

C1) Zweck:

Durch die Probezeit soll herausgefunden werden, ob das

Mitglied zur Probe (Person/Gruppe) und die bestehenden Mitglieder der

Kometin zusammenpassen.

Um Personenmitglied oder Gruppenmitglied in der Kometin zu werden, ist

es notwendig eine Probemitgliedschaft einzugehen.

C2) Dauer:

Die Dauer beträgt idealerweise ein Monat.

Sie soll nur 2 Monate dauern.

Die Probezeit kann durch einen Beschluss im Orga-Treffen verlängert

werden.

Die Probezeit kann jederzeit durch das Probe-Mitglied als auch durch einen

Beschluss innerhalb der bestehenden Gruppe beendet werden.

C3) Buddy:

Im Probemitgliedschaftsvertrag ist mindestens ein Buddy definiert.

Dieser Buddy ist Ansprechperson für alle aufkommenden Fragen und muss

das Mitglied in Probe in die bestehenden Strukturen und Regeln der

Kometin einführen.

C4) Rechte: Das Probemitglied hat alle Rechte, die ein bestehendes

Mitglied hat.

Das bedeutet:

• Das Probemitglied als Personenmitglied hat grundsätzlich alle Rechte

eines Personenmitglieds.

• Ein Probemitglied als Gruppenmitglied hat grundsätzlich alle Rechte

eines Gruppenmitglieds.

Zwei Ausnahmen:

• Ein Probemitglied darf nicht für neue Probemitglieder

Probemitgliedschaftsverträge unterschreiben.

• Ein Probemitglied darf nicht Teil der Signal-Gruppe "Kometin

Probemitgliedschaft" sein, in welcher sich bestehende Mitglieder

über die Aufnahme abstimmen können.

C5) Pflichten:

Ein Probemitglied hat alle Pflichten, die ein bestehendes Mitglied hat.

Ein Probemitglied muss bei der Biete-Runde im ersten Monat nicht

teilnehmen.

Zu Beginn der Probemitgliedschaft zahlt das Probemitglied einen

finanziellen Beitrag für die Zeit bis zum 2. Orga-Treffen nach dem Eintritt.

Die Höhe des Probemitgliedsbeitrags wird vom Probemitglied selbst

bestimmt.

Ein Probemitglied muss drei Aufgaben während seiner Probezeit erfüllen (1.

Raumveränderung, 2. Kritik, 3. Lob: siehe das 3 Aufgaben Dokument )

Das Orga-Treffen: Teil D

D1) Zweck: Das Orga Treffen ist das monatliche Zusammenkommen, bei

dem die wichtigsten Entscheidungen kollektiv getroffen werden. Themen

sind unter anderem Veranstaltungen, Verantwortlichkeiten, Mitgliedschaft,

Bieterunde und Finanzen.

D2) Häufigkeit und Zeitpunkt: Einmal monatlich, in der vorletzten Woche

jeden Monats. Die Termine für das Orga-Treffen werden zu Beginn des

Jahres festgelegt.

D3) Anwesenheit: Jedes Personen- und Probemitglied der Kometin ist zur

Teilnahme am Orga-Treffen verpflichtet – Abwesenheit sollte die Ausnahme

sein. Ist die Teilnahme nicht möglich, muss abgesagt werden. Als Absage

gilt eine Nachricht oder Reaktion auf eine Nachricht in der Signalgruppe.

Wer nicht teilnehmen kann, sollte das Protokoll lesen.

Gruppen sind zur Teilnahme am Orga-Treffen nicht verpflichtet, sollten aber

das Protokoll lesen.

D4) Positionen: Es braucht immer eine Person für Moderation, eine Person

für Protokoll und es kann eine*n Timerkeeper*in geben. Außerdem gibt es

die Rolle "Care", die sich um Verpflegung während dem Treffen kümmert

(meist wird etwas gekocht, die Kosten für die Zutaten werden mit der

Kometin zurückverrechnet). Die Moderation bereitet das Treffen vor und

leitet es.

D5) Geteilte Verantwortung: Jede Person darf maximal 3x im Jahr dieselbe

Position einnehmen. Hierdurch soll ein Wechsel der Positionen befördert

werden, ohne jedes Mitglied in die Positionen zu drängen. Zur besseren

Nachvollziehung sollen sich Mitglieder, wenn sie eine Position

übernommen haben, auf der Liste in der Küche eintragen.

D6) Protokoll: Das Protokoll wird im Protokoll-Pad oder im Protokoll-

Vorlagedokument geschrieben. Das fertige Protokoll wird anschließend in

der Nextcloud abgelegt und im Protokoll-Pad verlinkt. Die Form des

Protokolls wurde bisher nicht definiert (Ergebnisprotokoll / ausführliches

Protokoll / o.ä.).

D7) Agenda: Jedes Mitglied ist dazu aufgefordert zu besprechende Punkte

für das nächste Orga-Treffen im Protokoll-Pad vor diesem Treffen

aufzuschreiben. Die Agenda kann zu Beginn des Treffens noch erweitert

werden.

D8) Struktur: Das Orga-Treffen besteht aus zwei Teilen und dazwischen

einer (Essens-) Pause. Der erste Teil beinhaltet Fixpunkte: Die Aufnahme /

Vorstellung von Probemitgliedern, die To-Dos und Beschlüsse vom letzten

Orga-Treffen vorlesen, die Finanz-Übersicht, evtl. eine Bieterunde und dem

Durchgehen / Verändern von Verantwortlichkeiten. Der zweite Teil ist

Diskussion der Agenda-Punkte. Die Anwesenheit bei dem ersten Teil ist

verpflichtend und bei dem zweiten Teil freiwillig. Wer sich entscheidet zu

gehen, verzichtet darauf, mitzuentscheiden.

Entscheidungen, für die eine Mitgliederversammlung nötig ist, können nur

auf einer Mitgliederversammlung getroffen werden (siehe Vereinsstatuten).

Bieterunde: Teil E

E1) Zweck: Durch die Bieterunde wird der monatliche Mitgliedsbeitrag

bestimmt. Durch die Mitgliedsbeiträge sollen die Kosten der Kometin für

den folgenden Monat gedeckt werden. Die Biete-Runde wird alle 3 Monate

abgehalten.

E2) Richtwert: Der Richtwert ist der Betrag, welcher im Durchschnitt pro

Mitglied erbracht werden müsste, um die Kosten der Kometin zu decken.

Der Richtwert rechnet sich folgendermaßen aus: (Gesamtkosten Kometin

- Fixbeträge der Gruppen) / Anzahl Personenmitglieder.

Sternschnuppenbeiträge vom vorherigen Quartal werden im nächsten

Quartal von den Gesamtkosten abgezogen, sodass der Richtwert niedriger

wird.

E3) Ablauf: Zuerst wird der Richtwert errechnet (siehe E2). Dann werden

offen oder anonym Gebote gemacht. Ist die Summe der Gebote gleich oder

höher den zu deckenden Kosten, wird die Biete-Runde beendet. Ist die

Summe geringer als die zu deckenden Kosten, erfolgt die zweite Runde und

Mitglieder können ihre Gebote anpassen. Sind die Kosten nach der zweiten

Runde noch nicht gedeckt, erfolgt eine dritte Runde. Falls die Kosten nicht

gedeckt werden und kein Mitglied ihr Gebot erhöhen möchte, kann der

Entschluss getroffen werden, auf Rücklagen zurückzugreifen. Der Rückgriff

auf Rücklagen sollte die Ausnahme sein.

E4) Sonderregel für Gruppen: Da Gruppen aus vielen Personen bestehen,

welche sich die Kosten teilen können, müssen Gruppen mindestens den

Richtwert zahlen. Der Richtwert für Gruppen wird jeweils im letzten Quartal

des Vorjahres festgelegt und gilt für das ganze folgende Jahr.

E5) Überweisung: Der Mitgliedsbeitrag sollte bis spätestens Ende des

Vormonats überwiesen werden. Die Überweisung muss mit dem Gebot

übereinstimmen, sollte dieses also auch nicht überschreiten. Auf der

Überweisung muss der Monat angegeben werden, für welchen der Beitrag

gezahlt wird (z.B. ist der Beitrag für Februar bis 31.1. zu überweisen).

Alternativ können die Beiträge auch gesammelt für das Quartal, für das die

Biete-Runde gilt, überwiesen werden.

E6) Austritt: Beim Austritt sind für das austretende Mitglied die

Mitgliedsbeiträge des Monats, in dem der Austritt angekündigt wird, sowie

für die beiden Folgemonate zu zahlen. Das betrifft Personen- und

Gruppenmitglieder, nicht Sternschnuppen- und passive Mitglieder.

Veranstaltungen: Teil F

F1) Berechtigung: Alle Personen-, Gruppen-, Sternschnuppen- und

Probemitglieder der Kometin dürfen Veranstaltungen durchführen, so lange

die Grundregeln der Kometin eingehalten werden. Wer kein aktives Mitglied

in der Kometin ist, darf grundsätzlich auch nicht veranstalten. Ausnahmen

können auf Anfrage gemacht werden. Private Geburtstagsfeiern sind

ausgeschlossen.

F2) Einmalige Veranstaltungen: Einmalige Veranstaltungen für den

nächsten Monat können im Event-Pad bis zum 20. des Vormonats

eingetragen werden, solange diese sich nicht mit anderen Veranstaltungen

schneiden.

F3) Wiederkehrende Veranstaltungen: Neue wöchentlich oder häufiger

wiederkehrende Veranstaltungen müssen beim Orga-Treffen oder in der

Gruppe „Kometin Orga“ besprochen werden. Auch wenn wiederkehrende

Veranstaltungen dauerhaft an einem anderen Zeitpunkt stattfinden sollen,

muss das beim Orga-Treffen oder auf Signal in „Kometin Orga“ besprochen

werden.

F4) Event-Pad Normierung: Wird ein Event eingetragen, muss dazu

geschrieben werden, welche Räume benötigt werden, welches

Vereinsmitglied die Ansprechperson ist und ob das Event privat ist oder

offen. Offene Events kommen in die Monatsübersicht.

F5) Verschiebungen und Absagen: Verschiebungen und Absagen von

Veranstaltungen sind rechtzeitig in der Signal-Gruppe „Kometin Orga“ zu

kommunizieren und im Veranstaltungspad upzudaten bzw. zu löschen.

F6) Nicht erlaubte Veranstaltungen (siehe Grundregeln):

1) kommerzielle Veranstaltungen: Kommerziell bedeutet, dass

eine Gewinnabsicht hinter der Veranstaltung steht oder die

Teilnahme nur durch eine verpfichtende Bezahlung (Eintritt,

Unkostenbeitrag, etc.) möglich ist. Der Aufruf zur freiwilligen

Spende ist erlaubt.

2) religiöse/entmündigende Veranstaltungen: alle Inhalte, die zur

Verbreitung von, oder Integration in (institutionalisierte)

Glaubenssysteme dienen. Im Zweifelsfall wird in einem Orga-

Treffen über die Auslegung dieser Regel diskutiert.

3) parteipolitische Veranstaltungen: alle Inhalte die direkt von

einer politischen Partei herangetragen, propagiert oder

abgehalten werden. Kritische Auseinandersetzungen mit

Parteipolitik ist willkommen.

Treffen von Entscheidungen: Teil G

G1) Methode: Entscheidungen werden durch die Fünf-Finger-

Konsensmethode getroffen – in Online-Kommunikation mit den Zahlen 1 bis

5 kommuniziert. Abgefragt wird der Widerstand zu Vorschlägen, wobei 1

("Daumen hoch") gar kein Widerstand und 5 ("Stopp-Hand") hoher

Widerstand / Veto bedeutet.

G2) Gewichtige Entscheidungen: Gewichtige Entscheidungen können nur

im Orga-Treffen getroffen werden.

G3) Konkrete Vorschläge formulieren: Um Zeit zu sparen, sollten bei

erkannten Herausforderungen nicht Diskussionen zu deren Lösung

eröffnet, sondern konkrete Lösungsvorschläge formuliert werden. Erst,

wenn es gegen einen konkreten Vorschlag Widerstand gibt, ist die Zeit für

Diskussion gekommen. Externe Anfragen werden auf dieselbe Weise

behandelt.

G4) In Signal-Gruppen offene Klammern schließen: Ist eine Diskussion

notwendig, muss spätestens die Person, welche sie gestartet hat, diese

abschließen. Im besten Fall geschieht dies durch einen konkret

formulierten Lösungsvorschlag, welcher das Ergebnis der Diskussion

zusammenfasst.

G5) Non-Verbale Entscheidungsverfahren in Signal-Gruppen: Werden

Vorschläge in Signal-Gruppen eingebracht, sollten Möglichkeiten non-

verbaler kollektiver Entscheidungsfindung dazu angeboten werden.

• Bei konkreten Vorschlägen: Es sollte die Angabe von Widerstand (

- ) dazu angeboten werden.

• Bei verschiedenen Optionen: Jeder Option sollte ein Emoji

zugeordnet werden. Die Option mit den meisten Stimmen wird −

insofern es keine weiteren Verfahrensbestimmungen gibt −

genommen.

• Bei Geldbeträgen: Soll sich auf einen Geldbetrag geeinigt werden,

muss ein solcher vorgeschlagen werden und Community-Mitglieder

können diesen entweder annehmen oder in vordefinierten Schritten

nach (z.B. 10 €) mit einem "Pfeil-nach-oben"-Emoji ( ) erhöhen bzw.

mit einem "Pfeil-nach-unten"-Emoji ( ) verringern.

Nutzung der Räumlichkeiten: Teil H

H1) Ordnung: Nach der Nutzung der Kometin sollte diese in einem

sauberen Zustand wieder hinterlassen werden. Es dürfen Sachen (auf

Tischen) liegen bleiben, so lange es niemanden im Weg ist.

H2) Private Ablage: Jedes Mitglied hat Anspruch auf privaten Stauraum für

eigene Sachen (Schrankfach, Box, o.ä.)

H3) Übernachtung: Niemand darf - auch nicht kurzfristig - in der Kometin

wohnen. Übernachtungen in der Kometin sollten die Ausnahme sein.

H4) Lebensmittel: Alle unbeschrifteten Lebensmittel dürfen von allen

verwendet werden. Offene Lebensmittel, die innerhalb von Tagen / wenigen

Wochen verfallen, dürfen nicht in den Kühlschrank gestellt, sondern

müssen vollständig aufgebraucht oder mit nach Hause genommen werden.

Lebensmittel sind mit Öffnungsdatum zu beschriften.

Anlagen zur Historie des Regelsatzes