Regeln der Kometin: Unterschied zwischen den Versionen
Keine Bearbeitungszusammenfassung |
|||
| (5 dazwischenliegende Versionen desselben Benutzers werden nicht angezeigt) | |||
| Zeile 1: | Zeile 1: | ||
= REGELN DER KOMETIN = | = REGELN DER KOMETIN = | ||
Version von 17.5.2026 (beschlossen im 42. Orga-Treffen) | Version von 17.5.2026 (beschlossen im 42. Orga-Treffen) | ||
[[Datei:Regeln der Kometin 2026 juli.pdf|mini]] | |||
=== Allgemein: Teil A === | |||
==== A1) Mitglieder-Space: ==== | |||
Die Kometin ist grundsätzlich kein öffentlicher Raum, sondern ein Raum für ihre Mitglieder. Mitglieder können Veranstaltungen organisieren, die für die Öffentlichkeit zugänglich sind. Raumnutzung bzw. eigene Veranstaltungen sind auch außerhalb einerdauerhaften Mitgliedschaft möglich, siehe Punkt„Sternschnuppenmitgliedschaft“. | |||
==== A2) Augenhöhe: ==== | |||
und staatsrechtlichen Strukturen sind alle aktiven Mitglieder der Kometin | In Entscheidungsfindungen abseits der Vereins-Statuten und staatsrechtlichen Strukturen sind alle aktiven Mitglieder der Kometin gleichberechtigt und gleichverantwortlich. | ||
==== A3) Regelungsrecht: ==== | |||
Durch die hier gesammelten Regeln sollen die Nutzungs- und Verantwortungsstrukturen innerhalb der Kometin organisiert werden. Jedes aktive Mitglied ist dazu berechtigt und dazu angehalten, diese Regeln mitzugestalten. | |||
==== | ==== A4) Veränderung des Regeldokuments: ==== | ||
Dieses Dokument darf niemals willkürlich und nur entsprechenden Entschlüssen aus dem Orga-Treffen nach verändert werden. Andere Änderungen müssen zumindest in der Signal-Gruppe "Kometin-Orga" angekündigt und dort angenommen werden. | |||
==== A5) Regelgültigkeit: ==== | |||
Neue Regeln bzw. Regelveränderungen sind erst dann gültig, wenn sie in dieses Regeldokument übertragen wurden. | |||
==== A6) Übergeordnete Regeln: ==== | |||
Die Grundregeln und die Statuten sind allen folgend aufgeführten Regeln übergeordnet. | |||
=== | === Mitgliedschaft: Teil B === | ||
<big>Mitgliedschaftsarten</big> | |||
==== <big>Mitgliedschaft als Person (Personen-Mitglied/"Kometin")</big> ==== | |||
===== B1) Einstieg: ===== | |||
Jedes bestehende Personen-Mitglied der Kometin kann mit jeder natürlichen Person jederzeit einen Probemitgliedschaftsvertrag abschließen. Ist die Probezeit gemäß dem Probemitgliedschaftsvertrag erfolgreich durchlaufen, wird auf dem nächsten oder übernächsten Orga-Treffen entschieden, ob | |||
1. das Mitglied zur Probe ein reguläres Mitglied wird (durchUnterzeichnung des Social Contracts), | |||
1. das Mitglied zur Probe ein reguläres Mitglied wird ( | |||
2. die Probezeit verlängert werden muss oder | 2. die Probezeit verlängert werden muss oder | ||
3. die Probezeit endet und das Mitglied zur Probe kein reguläres Mitglied | 3. die Probezeit endet und das Mitglied zur Probe kein reguläres Mitglied werden darf. | ||
werden darf. | |||
B2) Rechte: Jedes Personen-Mitglied darf die Kometin jederzeit nutzen, so | ===== B2) Rechte: ===== | ||
Jedes Personen-Mitglied darf die Kometin jederzeit nutzen, so lange die Nutzung nicht den Rahmenbedingungen widerspricht oder eine geschlossene Veranstaltung stattfindet. | |||
===== B3) Pflichten: ===== | |||
Jedes Personen-Mitglied ist verpflichtet, nach Möglichkeit an den monatlichen Orga-Treffen teilzunehmen, sowie selbstständig Verantwortung und Verantwortlichkeiten für die Räume und Organisation der Kometin zu übernehmen. | |||
===== B4) Beitrag: ===== | |||
Die Höhe der monatlichen Beiträge von Mitgliedern wird in der Bieterunde bestimmt und richtet sich nach dem Richtwert. (Siehe Punkt „Bieterunde“) | |||
==== Mitgliedschaft als Gruppe (Gruppen-Mitglied) ==== | |||
===== B5) Einstieg: ===== | |||
Jede Gruppe kann bei der Kometin anfragen, ob sie Mitglied werden kann. Diese Anfrage wird bei dem Orga-Treffen oder in der Signal Gruppe »Kometin Orga« diskutiert. Wird die Anfrage durch die bestehenden Gruppen- und Personen-Mitglieder akzeptiert, kann eine vertretende Person der Gruppe für diese Gruppe einen Probemitgliedschaftsvertrag unterschreiben. Die Aufnahme erfolgt wie schließlich wie die Aufnahme von Personen-Mitgliedern. | |||
===== B6) Rechte: ===== | |||
Die Gruppen haben grundsätzlich beschränkte Nutzungsrechte. Die Raumnutzung durch Gruppen wird individuell vereinbart und richtet sich unter anderem nach der Gruppengröße. Wenn Gruppen die Kometin an zusätzlichen Terminen außerhalb der individuellen Vereinbarung nutzen wollen, muss dies mit den Mitgliedern der Kometin vorab besprochen und abgestimmt werden. 1-2 Vertreter*innen der Gruppe sind dafür auch in den Signal-Gruppen als Ansprechpartner*innen dabei.(letzte Änderung vom 28.OT: 23.3.25) | |||
der Kometin | ===== B7) Pflichten: ===== | ||
Jede Gruppe muss eine oder mehrere vertretende Personen definieren. Gruppen sind zu den Orga-Treffen (v.a. zum 1. Teil) eingeladen, müssen also nicht verpflichtend anwesend sein. Sie sind aber dazu angehalten, das Protokoll zu lesen, um am Laufenden zu sein. Gruppen müssen selbstständig Verantwortung und Verantwortlichkeiten für die Räume und Organisation der Kometin übernehmen. Gruppen übernehmen monatlich 1-2 Aufgaben von der Putzliste und eine Verantwortlichkeit. | |||
===== B8) Stimmgewicht bei Entscheidungsfindungen: ===== | |||
In Entscheidungsfindungen zählt eine Gruppe wie eine Person, unabhängig von der Anzahl an bei der Entscheidungsfindung anwesenden Ansprechpersonen der Gruppe. | |||
===== B9) Beitrag: ===== | |||
Der monatliche Mitgliedsbeitrag ist ein Fixbeitrag, wird bei Eintritt der Gruppe festgelegt und sollte in der Regel mindestens dem monatlichen Richtwert entsprechen. | |||
B9) Beitrag: Der monatliche Mitgliedsbeitrag ist ein Fixbeitrag, wird bei | |||
Eintritt der Gruppe festgelegt und sollte in der Regel mindestens dem | |||
monatlichen Richtwert entsprechen. | |||
==== <big>'''Sternschnuppenmitgliedschaft (Projektmitgliedschaft)'''</big> ==== | |||
(17.OT: 25.2.24) | (17.OT: 25.2.24) | ||
B10) Beschreibung: Die Sternschnuppenmitgliedschaft | ===== B10) Beschreibung: ===== | ||
Die Sternschnuppenmitgliedschaft (Projektmitgliedschaft) ermöglicht die Nutzung der Kometin für eine begrenzte Zeit (von einmaliger Nutzung bis maximal vier Monate) für konkrete Projekte. Bei Projekten, die länger als 4 Monate andauern, gibt es die Möglichkeit, Projekte im Rahmen einer regulären Personen-/Gruppenmitgliedschaft umzusetzen. | |||
(Projektmitgliedschaft) ermöglicht die Nutzung der Kometin für eine | |||
begrenzte Zeit (von einmaliger Nutzung bis maximal vier Monate) für | |||
konkrete Projekte. Bei Projekten, die länger als 4 Monate andauern, gibt es | |||
die Möglichkeit, Projekte im Rahmen einer regulären Personen- | |||
/Gruppenmitgliedschaft umzusetzen. | |||
===== B11) Einstieg: ===== | |||
Jede Person/Gruppe kann um eine Sternschnuppenmitgliedschaft ansuchen, z.B. über welocally, E-Mail und weitere Plattformen. Ob die Tätigkeit in der Kometin stattfinden darf, wird im Orga-Treffen oder der Signalgruppe „Kometin Orga“ entschieden. Zu Beginn muss ein Sternschnuppenmitgliedsvertrag unterschrieben werden. Die Mitgliedschaft der Person/Gruppe, die für das Projekt verantwortlich ist, beginnt und endet mit der Dauer der Tätigkeit. Es gibt keine Probezeit, allerdings kann die Mitgliedschaft von beiden Seiten beendet werden, wennes hierzu verstärkten Anlass gibt. | |||
===== B11) Rechte & Pflichten: ===== | |||
Die Person/Gruppe, die die Kometin als Sternschnuppe nutzen möchte, muss ihre Sternschnuppentätigkeit vorstellen, damit sich alle Mitglieder ein Bild von der Sternschnuppentätigkeit machen kann. Eine Vorstellung kann beim Orga- Treffen oder in der Orga Signal Gruppe erfolgen. Nach jeder Nutzung müssen zwei Punkte der Putzliste erledigt werden.(17.OT: 25.2.24) | |||
nicht in der Bieter*innen-Runde festgelegt, sondern im Vornherein | ===== B12) Beitrag: ===== | ||
Der solidarische Mitgliedsbeitrag für Sternschnuppen wird nicht in der Bieter*innen-Runde festgelegt, sondern im Vornherein gemeinsam besprochen.(17.OT: 25.2.24) | |||
==== <big>'''Passive Mitgliedschaft'''</big> ==== | |||
===== B13) Beschreibung: ===== | |||
Die Kometin ist rechtlich ein Vereinslokal, das nur von Vereinsmitgliedern genutzt werden darf. Jede Person, die eine Veranstaltung bzw. Gruppenaktivität besucht, muss Mitglied werden. Vor Ort kann sich für diese Mitgliedschaft unverbindlich eingetragen werden. Die Mitgliedschaft kann durch das passive Mitglied jederzeit beendet werden. | |||
===== B14) Rechte und Pflichten: ===== | |||
Passive Mitglieder sind nicht stimmberechtigt, werden nicht zu den Signal-Gruppen hinzugefügt und sind nicht zum Orga- Treffen eingeladen. | |||
===== B14) Kosten: ===== | |||
Passives Mitglied in der Kometin zu sein, ist mit keinen Kosten verbunden. Bei Veranstaltungen darf gerne gespendet werden. Beendigung der Mitgliedschaft als Person und als Gruppe | |||
===== B15) Kündigung: ===== | |||
Die Mitgliedschaft als Person oder als Gruppe hat eine Kündigungsfrist von zwei Monaten. Die Beendigung der Mitgliedschaft muss der Gruppe im Orga-Treffen oder in der Signal-Gruppe Kometin Orga verkündet werden. | |||
===== B16) Beendigung durch Orga-Beschluss: ===== | |||
Die Mitgliedschaft kann durch einen Orga-Beschluss mit sofortiger Wirkung beendet werden. Ein solcher Schritt sollte gut begründet werden können. | |||
B16) Beendigung durch Orga-Beschluss: Die Mitgliedschaft kann durch | |||
einen Orga-Beschluss mit sofortiger Wirkung beendet werden. Ein solcher | |||
Schritt sollte gut begründet werden können. | |||
=== <big>'''Probezeit: Teil C'''</big> === | |||
(letzte Änderungen beim 19.OT: 18.4.24) | (letzte Änderungen beim 19.OT: 18.4.24) | ||
C1) Zweck: Durch die Probezeit soll herausgefunden werden, ob das | ==== C1) Zweck: ==== | ||
Durch die Probezeit soll herausgefunden werden, ob das Mitglied zur Probe (Person/Gruppe) und die bestehenden Mitglieder der Kometin zusammenpassen. Um Personenmitglied oder Gruppenmitglied in der Kometin zu werden, ist es notwendig eine Probemitgliedschaft einzugehen. | |||
Mitglied zur Probe (Person/Gruppe) und die bestehenden Mitglieder der | |||
Kometin zusammenpassen. | |||
==== C2) Dauer: ==== | |||
Die Dauer beträgt idealerweise ein Monat. Sie soll nur 2 Monate dauern. Die Probezeit kann durch einen Beschluss im Orga-Treffen verlängert werden. | |||
C2) Dauer: | |||
Die Dauer beträgt idealerweise ein Monat. | |||
Sie soll nur 2 Monate dauern. | |||
Die Probezeit kann durch einen Beschluss im Orga-Treffen verlängert | |||
werden. | |||
Die Probezeit kann jederzeit durch das Probe-Mitglied als auch durch einen | Die Probezeit kann jederzeit durch das Probe-Mitglied als auch durch einen | ||
| Zeile 260: | Zeile 108: | ||
Beschluss innerhalb der bestehenden Gruppe beendet werden. | Beschluss innerhalb der bestehenden Gruppe beendet werden. | ||
C3) Buddy: | ==== C3) Buddy: ==== | ||
Im Probemitgliedschaftsvertrag ist mindestens ein Buddy definiert. | Im Probemitgliedschaftsvertrag ist mindestens ein Buddy definiert. | ||
Dieser Buddy ist Ansprechperson für alle aufkommenden Fragen und muss | Dieser Buddy ist Ansprechperson für alle aufkommenden Fragen und muss das Mitglied in Probe in die bestehenden Strukturen und Regeln der Kometin einführen. | ||
==== C4) Rechte: ==== | |||
Das Probemitglied hat alle Rechte, die ein bestehendes Mitglied hat. | |||
C4) Rechte: Das Probemitglied hat alle Rechte, die ein bestehendes | |||
Mitglied hat. | |||
Das bedeutet: | Das bedeutet: | ||
• Das Probemitglied als Personenmitglied hat grundsätzlich alle Rechte | • Das Probemitglied als Personenmitglied hat grundsätzlich alle Rechte eines Personenmitglieds. | ||
eines Personenmitglieds. | |||
eines Gruppenmitglieds. | • Ein Probemitglied als Gruppenmitglied hat grundsätzlich alle Rechte eines Gruppenmitglieds. | ||
Zwei Ausnahmen: | Zwei Ausnahmen: | ||
• Ein Probemitglied darf nicht für neue Probemitglieder | • Ein Probemitglied darf nicht für neue Probemitglieder Probemitgliedschaftsverträge unterschreiben. | ||
Probemitgliedschaftsverträge unterschreiben. | |||
Probemitgliedschaft" sein, in welcher sich bestehende Mitglieder | • Ein Probemitglied darf nicht Teil der Signal-Gruppe "Kometin Probemitgliedschaft" sein, in welcher sich bestehende Mitglieder über die Aufnahme abstimmen können. | ||
über die Aufnahme abstimmen können. | |||
===== C5) Pflichten: ===== | |||
Ein Probemitglied hat alle Pflichten, die ein bestehendes Mitglied hat. | Ein Probemitglied hat alle Pflichten, die ein bestehendes Mitglied hat. | ||
Ein Probemitglied muss bei der Biete-Runde im ersten Monat nicht | Ein Probemitglied muss bei der Biete-Runde im ersten Monat nicht teilnehmen. | ||
teilnehmen. | |||
Zu Beginn der Probemitgliedschaft zahlt das Probemitglied einen finanziellen Beitrag für die Zeit bis zum 2. Orga-Treffen nach dem Eintritt. | |||
Die Höhe des Probemitgliedsbeitrags wird vom Probemitglied selbst bestimmt. | |||
Ein Probemitglied muss drei Aufgaben während seiner Probezeit erfüllen (1.Raumveränderung, 2. Kritik, 3. Lob: siehe das 3 Aufgaben Dokument ) | |||
=== Das Orga-Treffen: Teil D === | |||
==== D1) Zweck: ==== | |||
Das Orga Treffen ist das monatliche Zusammenkommen, bei dem die wichtigsten Entscheidungen kollektiv getroffen werden. Themen sind unter anderem Veranstaltungen, Verantwortlichkeiten, Mitgliedschaft, Bieterunde und Finanzen. | |||
==== D2) Häufigkeit und Zeitpunkt: ==== | |||
Einmal monatlich, in der vorletzten Woche jeden Monats. Die Termine für das Orga-Treffen werden zu Beginn des Jahres festgelegt. | |||
==== D3) Anwesenheit: ==== | |||
Jedes Personen- und Probemitglied der Kometin ist zur Teilnahme am Orga-Treffen verpflichtet – Abwesenheit sollte die Ausnahme sein. Ist die Teilnahme nicht möglich, muss abgesagt werden. Als Absage gilt eine Nachricht oder Reaktion auf eine Nachricht in der Signalgruppe. Wer nicht teilnehmen kann, sollte das Protokoll lesen. Gruppen sind zur Teilnahme am Orga-Treffen nicht verpflichtet, sollten aber das Protokoll lesen. | |||
==== D4) Positionen: ==== | |||
Es braucht immer eine Person für Moderation, eine Person für Protokoll und es kann eine*n Timerkeeper*in geben. Außerdem gibt es die Rolle "Care", die sich um Verpflegung während dem Treffen kümmert (meist wird etwas gekocht, die Kosten für die Zutaten werden mit der Kometin zurückverrechnet). Die Moderation bereitet das Treffen vor und leitet es. | |||
wenn | ==== D5) Geteilte Verantwortung: ==== | ||
Jede Person darf maximal 3x im Jahr dieselbe Position einnehmen. Hierdurch soll ein Wechsel der Positionen befördert werden, ohne jedes Mitglied in die Positionen zu drängen. Zur besseren Nachvollziehung sollen sich Mitglieder, wenn sie eine Position übernommen haben, auf der Liste in der Küche eintragen. | |||
==== D6) Protokoll: ==== | |||
Das Protokoll wird im Protokoll-Pad oder im Protokoll- Vorlagedokument geschrieben. Das fertige Protokoll wird anschließend in der Nextcloud abgelegt und im Protokoll-Pad verlinkt. Die Form des Protokolls wurde bisher nicht definiert (Ergebnisprotokoll / ausführliches Protokoll / o.ä.). | |||
==== D7) Agenda: ==== | |||
Jedes Mitglied ist dazu aufgefordert zu besprechende Punkte für das nächste Orga-Treffen im Protokoll-Pad vor diesem Treffen aufzuschreiben. Die Agenda kann zu Beginn des Treffens noch erweitert werden. | |||
==== D8) Struktur: ==== | |||
Das Orga-Treffen besteht aus zwei Teilen und dazwischen einer (Essens-) Pause. Der erste Teil beinhaltet Fixpunkte: Die Aufnahme / Vorstellung von Probemitgliedern, die To-Dos und Beschlüsse vom letzten Orga-Treffen vorlesen, die Finanz-Übersicht, evtl. eine Bieterunde und dem Durchgehen / Verändern von Verantwortlichkeiten. Der zweite Teil ist Diskussion der Agenda-Punkte. Die Anwesenheit bei dem ersten Teil ist verpflichtend und bei dem zweiten Teil freiwillig. Wer sich entscheidet zu gehen, verzichtet darauf, mitzuentscheiden. Entscheidungen, für die eine Mitgliederversammlung nötig ist, können nur auf einer Mitgliederversammlung getroffen werden (siehe Vereinsstatuten). | |||
=== Bieterunde: Teil E === | |||
==== E1) Zweck: ==== | |||
Durch die Bieterunde wird der monatliche Mitgliedsbeitragbestimmt. Durch die Mitgliedsbeiträge sollen die Kosten der Kometin für den folgenden Monat gedeckt werden. Die Biete-Runde wird alle 3 Monate abgehalten. | |||
==== E2) Richtwert: ==== | |||
Der Richtwert ist der Betrag, welcher im Durchschnitt pro Mitglied erbracht werden müsste, um die Kosten der Kometin zu decken. Der Richtwert rechnet sich folgendermaßen aus: (Gesamtkosten Kometin- Fixbeträge der Gruppen) / Anzahl Personenmitglieder. Sternschnuppenbeiträge vom vorherigen Quartal werden im nächsten Quartal von den Gesamtkosten abgezogen, sodass der Richtwert niedriger wird. | |||
==== E3) Ablauf: ==== | |||
Zuerst wird der Richtwert errechnet (siehe E2). Dann werden offen oder anonym Gebote gemacht. Ist die Summe der Gebote gleich oder höher den zu deckenden Kosten, wird die Biete-Runde beendet. Ist die Summe geringer als die zu deckenden Kosten, erfolgt die zweite Runde und Mitglieder können ihre Gebote anpassen. Sind die Kosten nach der zweiten Runde noch nicht gedeckt, erfolgt eine dritte Runde. Falls die Kosten nicht gedeckt werden und kein Mitglied ihr Gebot erhöhen möchte, kann der Entschluss getroffen werden, auf Rücklagen zurückzugreifen. Der Rückgriffauf Rücklagen sollte die Ausnahme sein. | |||
==== E4) Sonderregel für Gruppen: ==== | |||
Da Gruppen aus vielen Personen bestehen, welche sich die Kosten teilen können, müssen Gruppen mindestens den Richtwert zahlen. Der Richtwert für Gruppen wird jeweils im letzten Quartal des Vorjahres festgelegt und gilt für das ganze folgende Jahr. | |||
==== E5) Überweisung: ==== | |||
Der Mitgliedsbeitrag sollte bis spätestens Ende des Vormonats überwiesen werden. Die Überweisung muss mit dem Gebot übereinstimmen, sollte dieses also auch nicht überschreiten. Auf der Überweisung muss der Monat angegeben werden, für welchen der Beitrag gezahlt wird (z.B. ist der Beitrag für Februar bis 31.1. zu überweisen). Alternativ können die Beiträge auch gesammelt für das Quartal, für das die Biete-Runde gilt, überwiesen werden. | |||
==== E6) Austritt: ==== | |||
Beim Austritt sind für das austretende Mitglied die Mitgliedsbeiträge des Monats, in dem der Austritt angekündigt wird, sowie für die beiden Folgemonate zu zahlen. Das betrifft Personen- und Gruppenmitglieder, nicht Sternschnuppen- und passive Mitglieder. | |||
=== Veranstaltungen: Teil F === | |||
- | ==== F1) Berechtigung: ==== | ||
Alle Personen-, Gruppen-, Sternschnuppen- und Probemitglieder der Kometin dürfen Veranstaltungen durchführen, so lange die Grundregeln der Kometin eingehalten werden. Wer kein aktives Mitglied in der Kometin ist, darf grundsätzlich auch nicht veranstalten. Ausnahmen können auf Anfrage gemacht werden. Private Geburtstagsfeiern sind ausgeschlossen. | |||
==== F2) Einmalige Veranstaltungen: ==== | |||
Einmalige Veranstaltungen für den nächsten Monat können im Event-Pad bis zum 20. des Vormonats eingetragen werden, solange diese sich nicht mit anderen Veranstaltungen schneiden. | |||
==== F3) Wiederkehrende Veranstaltungen: ==== | |||
Neue wöchentlich oder häufiger wiederkehrende Veranstaltungen müssen beim Orga-Treffen oder in der Gruppe „Kometin Orga“ besprochen werden. Auch wenn wiederkehrende Veranstaltungen dauerhaft an einem anderen Zeitpunkt stattfinden sollen, muss das beim Orga-Treffen oder auf Signal in „Kometin Orga“ besprochen werden. | |||
==== F4) Event-Pad Normierung: ==== | |||
Wird ein Event eingetragen, muss dazu geschrieben werden, welche Räume benötigt werden, welches Vereinsmitglied die Ansprechperson ist und ob das Event privat ist oder offen. Offene Events kommen in die Monatsübersicht. | |||
==== F5) Verschiebungen und Absagen: ==== | |||
Verschiebungen und Absagen von Veranstaltungen sind rechtzeitig in der Signal-Gruppe „Kometin Orga“ zu kommunizieren und im Veranstaltungspad upzudaten bzw. zu löschen. | |||
==== F6) Nicht erlaubte Veranstaltungen (siehe Grundregeln): ==== | |||
===== 1) kommerzielle Veranstaltungen: ===== | |||
Kommerziell bedeutet, dass eine Gewinnabsicht hinter der Veranstaltung steht oder die Teilnahme nur durch eine verpfichtende Bezahlung (Eintritt, Unkostenbeitrag, etc.) möglich ist. Der Aufruf zur freiwilligen Spende ist erlaubt. | |||
===== 2) religiöse/entmündigende Veranstaltungen: ===== | |||
alle Inhalte, die zur Verbreitung von, oder Integration in (institutionalisierte) Glaubenssysteme dienen. Im Zweifelsfall wird in einem Orga-Treffen über die Auslegung dieser Regel diskutiert. | |||
===== 3) parteipolitische Veranstaltungen: ===== | |||
alle Inhalte die direkt von einer politischen Partei herangetragen, propagiert oder abgehalten werden. Kritische Auseinandersetzungen mit Parteipolitik ist willkommen. | |||
=== Treffen von Entscheidungen: Teil G === | |||
==== G1) Methode: ==== | |||
Entscheidungen werden durch die Fünf-Finger- Konsensmethode getroffen – in Online-Kommunikation mit den Zahlen 1 bis 5 kommuniziert. Abgefragt wird der Widerstand zu Vorschlägen, wobei 1 ("Daumen hoch") gar kein Widerstand und 5 ("Stopp-Hand") hoher Widerstand / Veto bedeutet. | |||
==== G2) Gewichtige Entscheidungen: ==== | |||
Gewichtige Entscheidungen können nur im Orga-Treffen getroffen werden. | |||
==== G3) Konkrete Vorschläge formulieren: ==== | |||
Um Zeit zu sparen, sollten bei erkannten Herausforderungen nicht Diskussionen zu deren Lösung eröffnet, sondern konkrete Lösungsvorschläge formuliert werden. Erst, wenn es gegen einen konkreten Vorschlag Widerstand gibt, ist die Zeit für Diskussion gekommen. Externe Anfragen werden auf dieselbe Weise behandelt. | |||
==== G4) In Signal-Gruppen offene Klammern schließen: ==== | |||
Ist eine Diskussion notwendig, muss spätestens die Person, welche sie gestartet hat, diese abschließen. Im besten Fall geschieht dies durch einen konkret formulierten Lösungsvorschlag, welcher das Ergebnis der Diskussion zusammenfasst. | |||
==== G5) Non-Verbale Entscheidungsverfahren in Signal-Gruppen: ==== | |||
Werden Vorschläge in Signal-Gruppen eingebracht, sollten Möglichkeiten non-verbaler kollektiver Entscheidungsfindung dazu angeboten werden. | |||
===== • Bei konkreten Vorschlägen: ===== | |||
Es sollte die Angabe von Widerstand (- ) dazu angeboten werden. | |||
===== • Bei verschiedenen Optionen: ===== | |||
Jeder Option sollte ein Emoji zugeordnet werden. Die Option mit den meisten Stimmen wird −insofern es keine weiteren Verfahrensbestimmungen gibt genommen. | |||
===== • Bei Geldbeträgen: ===== | |||
Soll sich auf einen Geldbetrag geeinigt werden, muss ein solcher vorgeschlagen werden und Community-Mitglieder können diesen entweder annehmen oder in vordefinierten Schritten nach (z.B. 10 €) mit einem "Pfeil-nach-oben"-Emoji ( ) erhöhen bzw. mit einem "Pfeil-nach-unten"-Emoji ( ) verringern. | |||
=== Nutzung der Räumlichkeiten: Teil H === | |||
==== H1) Ordnung: ==== | |||
Nach der Nutzung der Kometin sollte diese in einem sauberen Zustand wieder hinterlassen werden. Es dürfen Sachen (aufTischen) liegen bleiben, so lange es niemanden im Weg ist. | |||
==== H2) Private Ablage: ==== | |||
Jedes Mitglied hat Anspruch auf privaten Stauraum für eigene Sachen (Schrankfach, Box, o.ä.) | |||
==== H3) Übernachtung: ==== | |||
Niemand darf - auch nicht kurzfristig - in der Kometin wohnen. Übernachtungen in der Kometin sollten die Ausnahme sein. | |||
Lebensmittel sind mit Öffnungsdatum zu beschriften. | ==== H4) Lebensmittel: ==== | ||
Alle unbeschrifteten Lebensmittel dürfen von allen verwendet werden. Offene Lebensmittel, die innerhalb von Tagen / wenigen Wochen verfallen, dürfen nicht in den Kühlschrank gestellt, sondern müssen vollständig aufgebraucht oder mit nach Hause genommen werden. Lebensmittel sind mit Öffnungsdatum zu beschriften. | |||
== Anlagen zur Historie des Regelsatzes == | == Anlagen zur Historie des Regelsatzes == | ||
Aktuelle Version vom 25. Juli 2026, 21:30 Uhr
REGELN DER KOMETIN
Version von 17.5.2026 (beschlossen im 42. Orga-Treffen)
Allgemein: Teil A
A1) Mitglieder-Space:
Die Kometin ist grundsätzlich kein öffentlicher Raum, sondern ein Raum für ihre Mitglieder. Mitglieder können Veranstaltungen organisieren, die für die Öffentlichkeit zugänglich sind. Raumnutzung bzw. eigene Veranstaltungen sind auch außerhalb einerdauerhaften Mitgliedschaft möglich, siehe Punkt„Sternschnuppenmitgliedschaft“.
A2) Augenhöhe:
In Entscheidungsfindungen abseits der Vereins-Statuten und staatsrechtlichen Strukturen sind alle aktiven Mitglieder der Kometin gleichberechtigt und gleichverantwortlich.
A3) Regelungsrecht:
Durch die hier gesammelten Regeln sollen die Nutzungs- und Verantwortungsstrukturen innerhalb der Kometin organisiert werden. Jedes aktive Mitglied ist dazu berechtigt und dazu angehalten, diese Regeln mitzugestalten.
A4) Veränderung des Regeldokuments:
Dieses Dokument darf niemals willkürlich und nur entsprechenden Entschlüssen aus dem Orga-Treffen nach verändert werden. Andere Änderungen müssen zumindest in der Signal-Gruppe "Kometin-Orga" angekündigt und dort angenommen werden.
A5) Regelgültigkeit:
Neue Regeln bzw. Regelveränderungen sind erst dann gültig, wenn sie in dieses Regeldokument übertragen wurden.
A6) Übergeordnete Regeln:
Die Grundregeln und die Statuten sind allen folgend aufgeführten Regeln übergeordnet.
Mitgliedschaft: Teil B
Mitgliedschaftsarten
Mitgliedschaft als Person (Personen-Mitglied/"Kometin")
B1) Einstieg:
Jedes bestehende Personen-Mitglied der Kometin kann mit jeder natürlichen Person jederzeit einen Probemitgliedschaftsvertrag abschließen. Ist die Probezeit gemäß dem Probemitgliedschaftsvertrag erfolgreich durchlaufen, wird auf dem nächsten oder übernächsten Orga-Treffen entschieden, ob
1. das Mitglied zur Probe ein reguläres Mitglied wird (durchUnterzeichnung des Social Contracts),
2. die Probezeit verlängert werden muss oder
3. die Probezeit endet und das Mitglied zur Probe kein reguläres Mitglied werden darf.
B2) Rechte:
Jedes Personen-Mitglied darf die Kometin jederzeit nutzen, so lange die Nutzung nicht den Rahmenbedingungen widerspricht oder eine geschlossene Veranstaltung stattfindet.
B3) Pflichten:
Jedes Personen-Mitglied ist verpflichtet, nach Möglichkeit an den monatlichen Orga-Treffen teilzunehmen, sowie selbstständig Verantwortung und Verantwortlichkeiten für die Räume und Organisation der Kometin zu übernehmen.
B4) Beitrag:
Die Höhe der monatlichen Beiträge von Mitgliedern wird in der Bieterunde bestimmt und richtet sich nach dem Richtwert. (Siehe Punkt „Bieterunde“)
Mitgliedschaft als Gruppe (Gruppen-Mitglied)
B5) Einstieg:
Jede Gruppe kann bei der Kometin anfragen, ob sie Mitglied werden kann. Diese Anfrage wird bei dem Orga-Treffen oder in der Signal Gruppe »Kometin Orga« diskutiert. Wird die Anfrage durch die bestehenden Gruppen- und Personen-Mitglieder akzeptiert, kann eine vertretende Person der Gruppe für diese Gruppe einen Probemitgliedschaftsvertrag unterschreiben. Die Aufnahme erfolgt wie schließlich wie die Aufnahme von Personen-Mitgliedern.
B6) Rechte:
Die Gruppen haben grundsätzlich beschränkte Nutzungsrechte. Die Raumnutzung durch Gruppen wird individuell vereinbart und richtet sich unter anderem nach der Gruppengröße. Wenn Gruppen die Kometin an zusätzlichen Terminen außerhalb der individuellen Vereinbarung nutzen wollen, muss dies mit den Mitgliedern der Kometin vorab besprochen und abgestimmt werden. 1-2 Vertreter*innen der Gruppe sind dafür auch in den Signal-Gruppen als Ansprechpartner*innen dabei.(letzte Änderung vom 28.OT: 23.3.25)
B7) Pflichten:
Jede Gruppe muss eine oder mehrere vertretende Personen definieren. Gruppen sind zu den Orga-Treffen (v.a. zum 1. Teil) eingeladen, müssen also nicht verpflichtend anwesend sein. Sie sind aber dazu angehalten, das Protokoll zu lesen, um am Laufenden zu sein. Gruppen müssen selbstständig Verantwortung und Verantwortlichkeiten für die Räume und Organisation der Kometin übernehmen. Gruppen übernehmen monatlich 1-2 Aufgaben von der Putzliste und eine Verantwortlichkeit.
B8) Stimmgewicht bei Entscheidungsfindungen:
In Entscheidungsfindungen zählt eine Gruppe wie eine Person, unabhängig von der Anzahl an bei der Entscheidungsfindung anwesenden Ansprechpersonen der Gruppe.
B9) Beitrag:
Der monatliche Mitgliedsbeitrag ist ein Fixbeitrag, wird bei Eintritt der Gruppe festgelegt und sollte in der Regel mindestens dem monatlichen Richtwert entsprechen.
Sternschnuppenmitgliedschaft (Projektmitgliedschaft)
(17.OT: 25.2.24)
B10) Beschreibung:
Die Sternschnuppenmitgliedschaft (Projektmitgliedschaft) ermöglicht die Nutzung der Kometin für eine begrenzte Zeit (von einmaliger Nutzung bis maximal vier Monate) für konkrete Projekte. Bei Projekten, die länger als 4 Monate andauern, gibt es die Möglichkeit, Projekte im Rahmen einer regulären Personen-/Gruppenmitgliedschaft umzusetzen.
B11) Einstieg:
Jede Person/Gruppe kann um eine Sternschnuppenmitgliedschaft ansuchen, z.B. über welocally, E-Mail und weitere Plattformen. Ob die Tätigkeit in der Kometin stattfinden darf, wird im Orga-Treffen oder der Signalgruppe „Kometin Orga“ entschieden. Zu Beginn muss ein Sternschnuppenmitgliedsvertrag unterschrieben werden. Die Mitgliedschaft der Person/Gruppe, die für das Projekt verantwortlich ist, beginnt und endet mit der Dauer der Tätigkeit. Es gibt keine Probezeit, allerdings kann die Mitgliedschaft von beiden Seiten beendet werden, wennes hierzu verstärkten Anlass gibt.
B11) Rechte & Pflichten:
Die Person/Gruppe, die die Kometin als Sternschnuppe nutzen möchte, muss ihre Sternschnuppentätigkeit vorstellen, damit sich alle Mitglieder ein Bild von der Sternschnuppentätigkeit machen kann. Eine Vorstellung kann beim Orga- Treffen oder in der Orga Signal Gruppe erfolgen. Nach jeder Nutzung müssen zwei Punkte der Putzliste erledigt werden.(17.OT: 25.2.24)
B12) Beitrag:
Der solidarische Mitgliedsbeitrag für Sternschnuppen wird nicht in der Bieter*innen-Runde festgelegt, sondern im Vornherein gemeinsam besprochen.(17.OT: 25.2.24)
Passive Mitgliedschaft
B13) Beschreibung:
Die Kometin ist rechtlich ein Vereinslokal, das nur von Vereinsmitgliedern genutzt werden darf. Jede Person, die eine Veranstaltung bzw. Gruppenaktivität besucht, muss Mitglied werden. Vor Ort kann sich für diese Mitgliedschaft unverbindlich eingetragen werden. Die Mitgliedschaft kann durch das passive Mitglied jederzeit beendet werden.
B14) Rechte und Pflichten:
Passive Mitglieder sind nicht stimmberechtigt, werden nicht zu den Signal-Gruppen hinzugefügt und sind nicht zum Orga- Treffen eingeladen.
B14) Kosten:
Passives Mitglied in der Kometin zu sein, ist mit keinen Kosten verbunden. Bei Veranstaltungen darf gerne gespendet werden. Beendigung der Mitgliedschaft als Person und als Gruppe
B15) Kündigung:
Die Mitgliedschaft als Person oder als Gruppe hat eine Kündigungsfrist von zwei Monaten. Die Beendigung der Mitgliedschaft muss der Gruppe im Orga-Treffen oder in der Signal-Gruppe Kometin Orga verkündet werden.
B16) Beendigung durch Orga-Beschluss:
Die Mitgliedschaft kann durch einen Orga-Beschluss mit sofortiger Wirkung beendet werden. Ein solcher Schritt sollte gut begründet werden können.
Probezeit: Teil C
(letzte Änderungen beim 19.OT: 18.4.24)
C1) Zweck:
Durch die Probezeit soll herausgefunden werden, ob das Mitglied zur Probe (Person/Gruppe) und die bestehenden Mitglieder der Kometin zusammenpassen. Um Personenmitglied oder Gruppenmitglied in der Kometin zu werden, ist es notwendig eine Probemitgliedschaft einzugehen.
C2) Dauer:
Die Dauer beträgt idealerweise ein Monat. Sie soll nur 2 Monate dauern. Die Probezeit kann durch einen Beschluss im Orga-Treffen verlängert werden.
Die Probezeit kann jederzeit durch das Probe-Mitglied als auch durch einen
Beschluss innerhalb der bestehenden Gruppe beendet werden.
C3) Buddy:
Im Probemitgliedschaftsvertrag ist mindestens ein Buddy definiert.
Dieser Buddy ist Ansprechperson für alle aufkommenden Fragen und muss das Mitglied in Probe in die bestehenden Strukturen und Regeln der Kometin einführen.
C4) Rechte:
Das Probemitglied hat alle Rechte, die ein bestehendes Mitglied hat.
Das bedeutet:
• Das Probemitglied als Personenmitglied hat grundsätzlich alle Rechte eines Personenmitglieds.
• Ein Probemitglied als Gruppenmitglied hat grundsätzlich alle Rechte eines Gruppenmitglieds.
Zwei Ausnahmen:
• Ein Probemitglied darf nicht für neue Probemitglieder Probemitgliedschaftsverträge unterschreiben.
• Ein Probemitglied darf nicht Teil der Signal-Gruppe "Kometin Probemitgliedschaft" sein, in welcher sich bestehende Mitglieder über die Aufnahme abstimmen können.
C5) Pflichten:
Ein Probemitglied hat alle Pflichten, die ein bestehendes Mitglied hat.
Ein Probemitglied muss bei der Biete-Runde im ersten Monat nicht teilnehmen.
Zu Beginn der Probemitgliedschaft zahlt das Probemitglied einen finanziellen Beitrag für die Zeit bis zum 2. Orga-Treffen nach dem Eintritt.
Die Höhe des Probemitgliedsbeitrags wird vom Probemitglied selbst bestimmt.
Ein Probemitglied muss drei Aufgaben während seiner Probezeit erfüllen (1.Raumveränderung, 2. Kritik, 3. Lob: siehe das 3 Aufgaben Dokument )
Das Orga-Treffen: Teil D
D1) Zweck:
Das Orga Treffen ist das monatliche Zusammenkommen, bei dem die wichtigsten Entscheidungen kollektiv getroffen werden. Themen sind unter anderem Veranstaltungen, Verantwortlichkeiten, Mitgliedschaft, Bieterunde und Finanzen.
D2) Häufigkeit und Zeitpunkt:
Einmal monatlich, in der vorletzten Woche jeden Monats. Die Termine für das Orga-Treffen werden zu Beginn des Jahres festgelegt.
D3) Anwesenheit:
Jedes Personen- und Probemitglied der Kometin ist zur Teilnahme am Orga-Treffen verpflichtet – Abwesenheit sollte die Ausnahme sein. Ist die Teilnahme nicht möglich, muss abgesagt werden. Als Absage gilt eine Nachricht oder Reaktion auf eine Nachricht in der Signalgruppe. Wer nicht teilnehmen kann, sollte das Protokoll lesen. Gruppen sind zur Teilnahme am Orga-Treffen nicht verpflichtet, sollten aber das Protokoll lesen.
D4) Positionen:
Es braucht immer eine Person für Moderation, eine Person für Protokoll und es kann eine*n Timerkeeper*in geben. Außerdem gibt es die Rolle "Care", die sich um Verpflegung während dem Treffen kümmert (meist wird etwas gekocht, die Kosten für die Zutaten werden mit der Kometin zurückverrechnet). Die Moderation bereitet das Treffen vor und leitet es.
D5) Geteilte Verantwortung:
Jede Person darf maximal 3x im Jahr dieselbe Position einnehmen. Hierdurch soll ein Wechsel der Positionen befördert werden, ohne jedes Mitglied in die Positionen zu drängen. Zur besseren Nachvollziehung sollen sich Mitglieder, wenn sie eine Position übernommen haben, auf der Liste in der Küche eintragen.
D6) Protokoll:
Das Protokoll wird im Protokoll-Pad oder im Protokoll- Vorlagedokument geschrieben. Das fertige Protokoll wird anschließend in der Nextcloud abgelegt und im Protokoll-Pad verlinkt. Die Form des Protokolls wurde bisher nicht definiert (Ergebnisprotokoll / ausführliches Protokoll / o.ä.).
D7) Agenda:
Jedes Mitglied ist dazu aufgefordert zu besprechende Punkte für das nächste Orga-Treffen im Protokoll-Pad vor diesem Treffen aufzuschreiben. Die Agenda kann zu Beginn des Treffens noch erweitert werden.
D8) Struktur:
Das Orga-Treffen besteht aus zwei Teilen und dazwischen einer (Essens-) Pause. Der erste Teil beinhaltet Fixpunkte: Die Aufnahme / Vorstellung von Probemitgliedern, die To-Dos und Beschlüsse vom letzten Orga-Treffen vorlesen, die Finanz-Übersicht, evtl. eine Bieterunde und dem Durchgehen / Verändern von Verantwortlichkeiten. Der zweite Teil ist Diskussion der Agenda-Punkte. Die Anwesenheit bei dem ersten Teil ist verpflichtend und bei dem zweiten Teil freiwillig. Wer sich entscheidet zu gehen, verzichtet darauf, mitzuentscheiden. Entscheidungen, für die eine Mitgliederversammlung nötig ist, können nur auf einer Mitgliederversammlung getroffen werden (siehe Vereinsstatuten).
Bieterunde: Teil E
E1) Zweck:
Durch die Bieterunde wird der monatliche Mitgliedsbeitragbestimmt. Durch die Mitgliedsbeiträge sollen die Kosten der Kometin für den folgenden Monat gedeckt werden. Die Biete-Runde wird alle 3 Monate abgehalten.
E2) Richtwert:
Der Richtwert ist der Betrag, welcher im Durchschnitt pro Mitglied erbracht werden müsste, um die Kosten der Kometin zu decken. Der Richtwert rechnet sich folgendermaßen aus: (Gesamtkosten Kometin- Fixbeträge der Gruppen) / Anzahl Personenmitglieder. Sternschnuppenbeiträge vom vorherigen Quartal werden im nächsten Quartal von den Gesamtkosten abgezogen, sodass der Richtwert niedriger wird.
E3) Ablauf:
Zuerst wird der Richtwert errechnet (siehe E2). Dann werden offen oder anonym Gebote gemacht. Ist die Summe der Gebote gleich oder höher den zu deckenden Kosten, wird die Biete-Runde beendet. Ist die Summe geringer als die zu deckenden Kosten, erfolgt die zweite Runde und Mitglieder können ihre Gebote anpassen. Sind die Kosten nach der zweiten Runde noch nicht gedeckt, erfolgt eine dritte Runde. Falls die Kosten nicht gedeckt werden und kein Mitglied ihr Gebot erhöhen möchte, kann der Entschluss getroffen werden, auf Rücklagen zurückzugreifen. Der Rückgriffauf Rücklagen sollte die Ausnahme sein.
E4) Sonderregel für Gruppen:
Da Gruppen aus vielen Personen bestehen, welche sich die Kosten teilen können, müssen Gruppen mindestens den Richtwert zahlen. Der Richtwert für Gruppen wird jeweils im letzten Quartal des Vorjahres festgelegt und gilt für das ganze folgende Jahr.
E5) Überweisung:
Der Mitgliedsbeitrag sollte bis spätestens Ende des Vormonats überwiesen werden. Die Überweisung muss mit dem Gebot übereinstimmen, sollte dieses also auch nicht überschreiten. Auf der Überweisung muss der Monat angegeben werden, für welchen der Beitrag gezahlt wird (z.B. ist der Beitrag für Februar bis 31.1. zu überweisen). Alternativ können die Beiträge auch gesammelt für das Quartal, für das die Biete-Runde gilt, überwiesen werden.
E6) Austritt:
Beim Austritt sind für das austretende Mitglied die Mitgliedsbeiträge des Monats, in dem der Austritt angekündigt wird, sowie für die beiden Folgemonate zu zahlen. Das betrifft Personen- und Gruppenmitglieder, nicht Sternschnuppen- und passive Mitglieder.
Veranstaltungen: Teil F
F1) Berechtigung:
Alle Personen-, Gruppen-, Sternschnuppen- und Probemitglieder der Kometin dürfen Veranstaltungen durchführen, so lange die Grundregeln der Kometin eingehalten werden. Wer kein aktives Mitglied in der Kometin ist, darf grundsätzlich auch nicht veranstalten. Ausnahmen können auf Anfrage gemacht werden. Private Geburtstagsfeiern sind ausgeschlossen.
F2) Einmalige Veranstaltungen:
Einmalige Veranstaltungen für den nächsten Monat können im Event-Pad bis zum 20. des Vormonats eingetragen werden, solange diese sich nicht mit anderen Veranstaltungen schneiden.
F3) Wiederkehrende Veranstaltungen:
Neue wöchentlich oder häufiger wiederkehrende Veranstaltungen müssen beim Orga-Treffen oder in der Gruppe „Kometin Orga“ besprochen werden. Auch wenn wiederkehrende Veranstaltungen dauerhaft an einem anderen Zeitpunkt stattfinden sollen, muss das beim Orga-Treffen oder auf Signal in „Kometin Orga“ besprochen werden.
F4) Event-Pad Normierung:
Wird ein Event eingetragen, muss dazu geschrieben werden, welche Räume benötigt werden, welches Vereinsmitglied die Ansprechperson ist und ob das Event privat ist oder offen. Offene Events kommen in die Monatsübersicht.
F5) Verschiebungen und Absagen:
Verschiebungen und Absagen von Veranstaltungen sind rechtzeitig in der Signal-Gruppe „Kometin Orga“ zu kommunizieren und im Veranstaltungspad upzudaten bzw. zu löschen.
F6) Nicht erlaubte Veranstaltungen (siehe Grundregeln):
1) kommerzielle Veranstaltungen:
Kommerziell bedeutet, dass eine Gewinnabsicht hinter der Veranstaltung steht oder die Teilnahme nur durch eine verpfichtende Bezahlung (Eintritt, Unkostenbeitrag, etc.) möglich ist. Der Aufruf zur freiwilligen Spende ist erlaubt.
2) religiöse/entmündigende Veranstaltungen:
alle Inhalte, die zur Verbreitung von, oder Integration in (institutionalisierte) Glaubenssysteme dienen. Im Zweifelsfall wird in einem Orga-Treffen über die Auslegung dieser Regel diskutiert.
3) parteipolitische Veranstaltungen:
alle Inhalte die direkt von einer politischen Partei herangetragen, propagiert oder abgehalten werden. Kritische Auseinandersetzungen mit Parteipolitik ist willkommen.
Treffen von Entscheidungen: Teil G
G1) Methode:
Entscheidungen werden durch die Fünf-Finger- Konsensmethode getroffen – in Online-Kommunikation mit den Zahlen 1 bis 5 kommuniziert. Abgefragt wird der Widerstand zu Vorschlägen, wobei 1 ("Daumen hoch") gar kein Widerstand und 5 ("Stopp-Hand") hoher Widerstand / Veto bedeutet.
G2) Gewichtige Entscheidungen:
Gewichtige Entscheidungen können nur im Orga-Treffen getroffen werden.
G3) Konkrete Vorschläge formulieren:
Um Zeit zu sparen, sollten bei erkannten Herausforderungen nicht Diskussionen zu deren Lösung eröffnet, sondern konkrete Lösungsvorschläge formuliert werden. Erst, wenn es gegen einen konkreten Vorschlag Widerstand gibt, ist die Zeit für Diskussion gekommen. Externe Anfragen werden auf dieselbe Weise behandelt.
G4) In Signal-Gruppen offene Klammern schließen:
Ist eine Diskussion notwendig, muss spätestens die Person, welche sie gestartet hat, diese abschließen. Im besten Fall geschieht dies durch einen konkret formulierten Lösungsvorschlag, welcher das Ergebnis der Diskussion zusammenfasst.
G5) Non-Verbale Entscheidungsverfahren in Signal-Gruppen:
Werden Vorschläge in Signal-Gruppen eingebracht, sollten Möglichkeiten non-verbaler kollektiver Entscheidungsfindung dazu angeboten werden.
• Bei konkreten Vorschlägen:
Es sollte die Angabe von Widerstand (- ) dazu angeboten werden.
• Bei verschiedenen Optionen:
Jeder Option sollte ein Emoji zugeordnet werden. Die Option mit den meisten Stimmen wird −insofern es keine weiteren Verfahrensbestimmungen gibt genommen.
• Bei Geldbeträgen:
Soll sich auf einen Geldbetrag geeinigt werden, muss ein solcher vorgeschlagen werden und Community-Mitglieder können diesen entweder annehmen oder in vordefinierten Schritten nach (z.B. 10 €) mit einem "Pfeil-nach-oben"-Emoji ( ) erhöhen bzw. mit einem "Pfeil-nach-unten"-Emoji ( ) verringern.
Nutzung der Räumlichkeiten: Teil H
H1) Ordnung:
Nach der Nutzung der Kometin sollte diese in einem sauberen Zustand wieder hinterlassen werden. Es dürfen Sachen (aufTischen) liegen bleiben, so lange es niemanden im Weg ist.
H2) Private Ablage:
Jedes Mitglied hat Anspruch auf privaten Stauraum für eigene Sachen (Schrankfach, Box, o.ä.)
H3) Übernachtung:
Niemand darf - auch nicht kurzfristig - in der Kometin wohnen. Übernachtungen in der Kometin sollten die Ausnahme sein.
H4) Lebensmittel:
Alle unbeschrifteten Lebensmittel dürfen von allen verwendet werden. Offene Lebensmittel, die innerhalb von Tagen / wenigen Wochen verfallen, dürfen nicht in den Kühlschrank gestellt, sondern müssen vollständig aufgebraucht oder mit nach Hause genommen werden. Lebensmittel sind mit Öffnungsdatum zu beschriften.
Anlagen zur Historie des Regelsatzes
- PDF-Version nach dem 17. Orga-Treffen am 25.2.24 (Änderungen des 17.Orga-Treffens im Detail)
- Änderung vom 19. Orga-Treffen am 18.4.24: Probezeit Teil C
- Hinzufügen von H4) Lebensmittel: 17.8.24: Entscheidung in Kometinnenschweif 8 Stimmen und kein Widerstand. Bestätigung im Orga-Treffen.
- Neue Regelung für die Nutzung der Kometin durch Gruppen : 28. Orga-Treffen am 23.3.25
- Änderung D2) fixe Tage für das Orga-Treffen; D4) Care Person, maximal 3x/Jahre eine Rolle übernehmen; E1: Biete-Runde alle 3 Monate