Regeln der Kometin: Unterschied zwischen den Versionen

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==== <u><center>Allgemein: Teil A</center></u> ====
B1) Einstieg:  
'''A1) Mitglieder-Space:''' Die Kometin ist kein öffentlicher Raum, sondern ein Raum für ihre Mitglieder. Mitglieder können Veranstaltungen organisieren, die für die Öffentlichkeit zugänglich sind.   


'''A2) Augenhöhe:''' In Entscheidungsfindungen abseits der Vereins-Statuten und staatsrechtlichen Strukturen sind alle aktiven Mitglieder der Kometin gleichberechtigt und gleichverantwortlich.
Jedes bestehende Personen-Mitglied der Kometin kann mit jeder natürlichen Person jederzeit einen Probemitgliedschaftsvertrag


'''A3) Regelungsrecht:''' Durch die hier gesammelten Regeln sollen die Nutzungs- und Verantwortungsstrukturen innerhalb der Kometin organisiert werden. Jedes aktive Mitglied ist dazu berechtigt und dazu angehalten, diese Regeln mitzugestalten.
abschließen. Ist die Probezeit gemäß dem Probemitgliedschaftsvertrag erfolgreich durchlaufen, wird auf dem nächsten oder übernächsten Orga-


'''A4) Veränderung des Regeldokuments:''' Dieses Dokument darf niemals willkürlich und nur entsprechenden Entschlüssen aus dem Orga-Treffen nach verändert werden. Andere Änderungen müssen zumindest in der Signal-Gruppe "Kometin-Orga" angekündigt und dort angenommen werden.
Treffen entschieden, ob


'''A5) Regelgültigkeit:''' Neue Regeln bzw. Regelveränderungen sind erst dann gültig, wenn sie in dieses Regeldokument übertragen wurden.
# das Mitglied zur Probe ein reguläres Mitglied wird (durch Unterzeichnung des Social Contracts),


'''A6) Übergeordnete Regeln:''' Die Grundregeln und die Statuten sind allen folgend aufgeführten Regeln übergeordnet.
2. die Probezeit verlängert werden muss oder


====<u><center>Mitgliedschaft: Teil B</center></u>====
3. die Probezeit endet und das Mitglied zur Probe kein reguläres Mitglied werden darf.
<center>'''Mitgliedschaftsarten'''</center>


<center>'''Mitgliedschaft als Person (Personen-Mitglied/"Kometin")'''</center>
B2) Rechte:


'''B1) Einstieg:''' Jedes bestehende Personen-Mitglied der Kometin kann mit jeder natürlichen Person jederzeit einen Probemitgliedschaftsvertrag abschließen. Ist die Probezeit gemäß dem Probemitgliedschaftsvertrag erfolgreich durchlaufen, wird auf dem nächsten oder übernächsten Orga-Treffen entschieden, ob


#das Mitglied zur Probe ein reguläres Mitglied wird (durch Unterzeichnung des [[Wichtige Dokumente#Der Social Contract|Social Contracts]]),
Jedes Personen-Mitglied darf die Kometin jederzeit nutzen, so
#die Probezeit verlängert werden muss oder
#die Probezeit endet und das Mitglied zur Probe kein reguläres Mitglied werden darf.


'''B2) Rechte:''' Jedes Personen-Mitglied darf die Kometin jederzeit nutzen, so lange die Nutzung nicht den Rahmenbedingungen widerspricht oder eine geschlossene Veranstaltung stattfindet.
lange die Nutzung nicht den Rahmenbedingungen widerspricht oder eine


'''B3) Pflichten:''' Jedes Personen-Mitglied ist verpflichtet, nach Möglichkeit an den monatlichen Orga-Treffen teilzunehmen, sowie selbstständig Verantwortung und Verantwortlichkeiten für die Räume und Organisation der Kometin zu übernehmen.  
geschlossene Veranstaltung stattfindet.


<center>'''Mitgliedschaft als Gruppe (Gruppen-Mitglied)'''</center>
B3) Pflichten:


'''B4) Einstieg''': Jede Gruppe kann bei der Kometin anfragen, ob sie Mitglied werden kann.<br>Diese Anfrage wird bei dem Orga-Treffen oder in der Signal Gruppe »Kometin Orga« diskutiert. <br>Wird die Anfrage durch die bestehenden Gruppen- und Personen-Mitglieder akzeptiert, kann eine vertretende Person der Gruppe für diese Gruppe einen Probemitgliedschaftsvertrag unterschreiben.<br>Die Aufnahme erfolgt wie schließlich wie die Aufnahme von Personen-Mitgliedern.
Jedes Personen-Mitglied ist verpflichtet, nach Möglichkeit an


'''B5) Rechte''': Die Gruppen haben grundsätzlich beschränkte Nutzungsrechte. Die Raumnutzung durch Gruppen wird individuell vereinbart und richtet sich unter anderem nach der Gruppengröße. Wenn Gruppen die Kometin an zusätzlichen Terminen außerhalb der individuellen Vereinbarung nutzen wollen, muss dies mit den Mitgliedern der Kometin vorab besprochen und abgestimmt werden. 1-2 Vertreter*innen der Gruppe sind dafür auch in den Signal-Gruppen als Ansprechpartner*innen dabei.
den monatlichen Orga-Treffen teilzunehmen, sowie selbstständig


(letzte Änderung vom 28.OT: 23.3.25)
Verantwortung und Verantwortlichkeiten für die Räume und Organisation


'''B6) Pflichten''': Jede Gruppe muss eine oder mehrere vertretende Personen definieren. Gruppen sind zu den Orga-Treffen (v.a. zum 1. Teil) eingeladen, müssen also nicht verpflichtend anwesend sein. Sie sind aber dazu angehalten, das Protokoll zu lesen, um am Laufenden zu sein. Gruppen müssen selbstständig Verantwortung und Verantwortlichkeiten für die Räume und Organisation der Kometin übernehmen. Gruppen übernehmen monatlich 1-2 Aufgaben von der Putzliste und eine Verantwortlichkeit. Der monatliche Mitgliedsbeitrag ist ein Fixbeitrag, wird bei Eintritt der Gruppe festgelegt und entspricht in der Regel mindestens dem monatlichen Richtwert. (17.OT: 25.2.24)
der Kometin zu übernehmen.


'''B7) Stimmgewicht bei Entscheidungsfindungen''': In Entscheidungsfindungen zählt eine Gruppe wie eine Person, unabhängig von der Anzahl an bei der Entscheidungsfindung anwesenden Ansprechpersonen der Gruppe.
B4) Beitrag: Die Höhe der monatlichen Beiträge von Mitgliedern wird in der Bieterunde bestimmt und richtet sich nach dem Richtwert. (Siehe Punkt


<center>'''Sternschnuppenmitgliedschaft'''</center>(17.OT: 25.2.24)  
„Bieterunde“) Mitgliedschaft als Gruppe (Gruppen-Mitglied)


'''B8) Dauer:''' Jede Person/Gruppe kann anfragen, ob die Kometin für ein zeitlich begrenzte Tätigkeit genutzt werden darf. Die Mitgliedschaft der Person/Gruppe, welche für das Projekt verantwortlich ist, beginnt und endet mit der Dauer der Tätigkeit. Die Maximaldauer ist vier Monate. Es gibt keine Probezeit, allerdings kann die Mitgliedschaft von beiden Seiten beended werden, wenn es hierzu verstärkten Anlass gibt. Ob die Tätigkeit der Sternschnuppe in der Kometin stattfinden darf, wird im Orga-Treffen entschieden.(17.OT: 25.2.24)
B5) Einstieg: Jede Gruppe kann bei der Kometin anfragen, ob sie Mitglied


'''B9) Beitrag:''' Der solidarische Mitgliedsbeitrag für Sternschnuppen wird nicht in der Bieter*innen-Runde festgelegt, sondern im Vornherein gemeinsam besprochen.(17.OT: 25.2.24)
werden kann. Diese Anfrage wird bei dem Orga-Treffen oder in der Signal Gruppe


'''B10) Rechte & Pflichten:''' Die Person/Gruppe, die die Kometin als Sternschnuppe nutzen möchte, muss ihre Sternschnuppentätigkeit vorstellen. Im Vorfeld soll dies, wenn möglich, über den Sternschnuppen Social Contract erfolgen, damit sich alle Mitglieder ein Bild von der Sternschnuppentätigkeit machen kann. Eine Vorstellung kann beim Orga-Treffen oder in der Orga Signal Gruppe erfolgen.  Nach jedem Treffen müssen zwei Punkte der Putzliste erledigt zu werden.(17.OT: 25.2.24)
»Kometin Orga« diskutiert. Wird die Anfrage durch die bestehenden Gruppen- und Personen-Mitglieder


<center>'''Passive Mitgliedschaft'''</center>
akzeptiert, kann eine vertretende Person der Gruppe für diese Gruppe einen Probemitgliedschaftsvertrag unterschreiben.


'''B11) Vereinslokalität:''' Die Kometin ist rechtlich ein Vereinslokal, das nur von Vereinsmitgliedern genutzt werden darf. Jede Person, die eine Veranstaltung bzw. Gruppenaktivität besucht, muss Mitglied werden. Vor Ort kann sich für diese Mitgliedschaft unverbindlich eingetragen werden. Die Mitgliedschaft kann durch das passive Mitglied jederzeit beendet werden.
Die Aufnahme erfolgt wie schließlich wie die Aufnahme von Personen-Mitgliedern.


'''B12) Kosten:''' Passives Mitglied in der Kometin zu sein, ist mit keinen Kosten verbunden. Bei Veranstaltungen darf gerne gespendet werden.
B6) Rechte: Die Gruppen haben grundsätzlich beschränkte


<center>'''Beendigung der Mitgliedschaft als Person und als Gruppe'''</center>
Nutzungsrechte. Die Raumnutzung durch Gruppen wird individuell


'''B13) Kündigung:''' Die Mitgliedschaft als Person oder als Gruppe hat eine Kündigungsfrist von zwei Monaten. Die Beendigung der Mitgliedschaft muss der Gruppe im Orga-Treffen oder in der Signal-Gruppe Kometin Orga verkündet werden.
vereinbart und richtet sich unter anderem nach der Gruppengröße. Wenn


'''B14) Beendigung durch Orga-Beschluss:''' Die Mitgliedschaft kann durch einen Orga-Beschluss mit sofortiger Wirkung beendet werden. Ein solcher Schritt sollte gut begründet werden können.
Gruppen die Kometin an zusätzlichen Terminen außerhalb der individuellen


====<u><center>Probezeit: Teil C</center></u>====
Vereinbarung nutzen wollen, muss dies mit den Mitgliedern der Kometin


(letzte Änderungen beim 19.OT: 18.4.24) <br>
vorab besprochen und abgestimmt werden. 1-2 Vertreter*innen der Gruppe
'''C1) Zweck:''' Durch die Probezeit soll herausgefunden werden, ob das Mitglied zur Probe (Person/Gruppe) und die bestehenden Mitglieder der Kometin zusammenpassen. <br>
Um Personenmitglied oder Gruppenmitglied in der Kometin zu werden, ist es notwendig eine Probemitgliedschaft einzugehen.


'''C2) Dauer:'''
sind dafür auch in den Signal-Gruppen als Ansprechpartner*innen dabei.
<br>
Die Dauer beträgt idealerweise ein Monat.<br>
Sie soll nur 2 Monate dauern. <br>
Die Probezeit kann durch einen Beschluss im Orga-Treffen verlängert werden.<br>
Die Probezeit kann jederzeit durch das Probe-Mitglied als auch durch einen Beschluss innerhalb der bestehenden Gruppe beendet werden.  


'''C3) Buddy:'''<br>
(letzte Änderung vom 28.OT: 23.3.25)
Im  [[Wichtige Dokumente#Der Social Contract der Probezeit|Probemitgliedschaftsvertrag]] ist ein Buddy definiert.<br>
Dieser Buddy ist Ansprechperson für alle aufkommenden Fragen und muss das Mitglied in Probe in die bestehenden Strukturen und Regeln der Kometin einführen.


'''C4) Rechte:''' Das Probemitglied hat alle Rechte, die ein bestehendes Mitglied hat. <br>
B7) Pflichten: Jede Gruppe muss eine oder mehrere vertretende Personen
Das bedeutet:
* Das Probemitglied als Personenmitglied hat grundsätzlich alle Rechte eines Personenmitglieds.
* Ein Probemitglied als Gruppenmitglied hat grundsätzlich alle Rechte eines Gruppenmitglieds.
Zwei Ausnahmen:  


* Ein Probemitglied darf nicht für neue Probemitglieder Probemitgliedschaftsverträge unterschreiben.  
definieren. Gruppen sind zu den Orga-Treffen (v.a. zum 1. Teil) eingeladen,
* Ein Probemitglied darf nicht Teil der Signal-Gruppe "Kometin Probemitgliedschaft" sein, in welcher sich bestehende Mitglieder über die Aufnahme abstimmen können.


'''C5) Pflichten:''' <br>
müssen also nicht verpflichtend anwesend sein. Sie sind aber dazu
Ein Probemitglied hat alle Pflichten, die ein bestehendes Mitglied hat.<br>
Ein Probemitglied muss bei der Biete-Runde im ersten Monat nicht teilnehmen. <br>
Zu Beginn der Probemitgliedschaft zahlt das Probemitglied einen finanziellen Beitrag für die Zeit bis zum 2.Orga-Treffen nach dem Eintritt. <br>
Die Höhe des Probemitgliedsbeitrags wird vom Probemitglied selbst bestimmt. <br>
Ein Probemitglied muss drei Aufgaben während seiner Probezeit erfüllen (1. Raumveränderung, 2. Kritik, 3. Lob:  [[Wichtige Dokumente#Die 3 Aufgaben in der Probezeit|siehe das 3 Aufgaben Dokument]] )


====<u><center>Das Orga-Treffen: Teil D</center></u>====
angehalten, das Protokoll zu lesen, um am Laufenden zu sein. Gruppen
'''D1) Zweck:''' Das Orga Treffen ist das soziales Zusammenkommen, bei dem die wichtigsten Entscheidungen getroffen werden. Dort werden die (vor allem wiederkehrende) Veranstaltungen und Verantwortlichkeiten besprochen. Im Orga-Treffen ist die Bestimmung des Mitgliedsbeitrages durch die Biete-Runde zentral. Im Orga-Treffen kann alles weitere enthalten, was als Gruppe besprochen werden muss und wo es kollektive Entscheidungen braucht.


'''D2) Häufigkeit und Zeitpunkt:''' Einmal monatlich, in der vorletzten Woche jeden Monats, im Jahr 2025 abwechselnd auf einem Dienstag und Sonntagabend, jeweils ab 18:00 Uhr. Die Termine für das Orga-Treffen werden zu Beginn des Jahres festgelegt, es werden die Wochentage ausgesucht, an denen die meisten Komet*innen Zeit haben.
müssen selbstständig Verantwortung und Verantwortlichkeiten für die


'''D3) Anwesenheit:''' Jedes  Einzelmitglied der Kometin ist zur Teilnahme am Orga-Treffen verpflichtet – Abwesenheit sollte die Ausnahme sein. Ist die Teilnahme nicht möglich, muss abgesagt werden. Als Absage gilt eine Nachricht oder Reaktion auf eine Nachricht in der Signalgruppe. Wer nicht teilnehmen kann, sollte das Protokoll lesen.  
Räume und Organisation der Kometin übernehmen. Gruppen übernehmen


Gruppen sind zur Teilnahme am Orga-Treffen nicht verpflichtet, sollten aber das Protokoll lesen.(17.OT: 25.2.24)
monatlich 1-2 Aufgaben von der Putzliste und eine Verantwortlichkeit.


'''D4) Positionen:''' Es braucht immer eine Person für Moderation, eine Person für Protokoll und es kann eine*n  Timerkeeper*in geben. Außerdem gibt es die Rolle "Care", die sich um Verpflegung während dem Treffen kümmert (meist wird etwas gekocht, die Kosten für die Zutaten werden mit der Kometin zurückverrechnet). Die Moderation bereitet das Treffen vor und leitet es.
B8) Stimmgewicht bei Entscheidungsfindungen: In Entscheidungsfindungen zählt eine Gruppe wie eine Person, unabhängig


'''D5) Geteilte Verantwortung:''' Jede Person darf maximal 3x im Jahr dieselbe Position einnehmen. Hierdurch soll ein Wechsel der Positionen befördert werden, ohne jedes Mitglied in die Positionen zu drängen.
von der Anzahl an bei der Entscheidungsfindung anwesenden


'''D6) Protokoll:''' Für das Protokoll muss die entsprechende Vorlage genutzt werden, welche in der Kometin-Nextcloud zu finden ist. Das fertige Protokoll wird anschließend in der Nextcloud abgelegt, als pdf in die Signal-Gruppe "Kometin-Orga" gestellt und im Protokoll-Pad verlinkt. Die Form des Protokolls wurde bisher nicht definiert (Ergebnisprotokoll / ausführliches Protokoll / o.ä.).
Ansprechpersonen der Gruppe.


'''D7) Agenda:''' Jedes Mitglied ist dazu aufgefordert zu besprechende Punkte für das nächste Orga-Treffen im Protokoll-Pad vor diesem Treffen aufzuschreiben. Die Agenda kann zu Beginn des Treffens noch erweitert werden.
B9) Beitrag:


'''D8) Struktur:''' Das Orga-Treffen besteht aus zwei Teilen und dazwischen einer (Essens-) Pause. Der erste Teil beinhaltet Fixpunkte: Die Aufnahme / Vorstellung von Probemitgliedern, die To-Dos und Beschlüsse vom letzten Orga-Treffen vorlesen, die Finanz-Übersicht, evtl. eine Bieterunde und dem Durchgehen / Verändern von Verantwortlichkeiten. Der zweite Teil ist Diskussion der Agenda-Punkte. Die Anwesenheit bei dem ersten Teil ist verpflichtend und bei dem zweiten Teil freiwillig. Wer sich entscheidet zu gehen, verzichtet darauf, mitzuentscheiden.
Der monatliche Mitgliedsbeitrag ist ein Fixbeitrag, wird bei Eintritt der Gruppe festgelegt und sollte in der Regel mindestens dem


====<u><center>Biete-Runde: Teil E</center></u>====
monatlichen Richtwert entsprechen. Sternschnuppenmitgliedschaft (Projektmitgliedschaft)
'''E1) Zweck:''' Durch die Biete-Runde wird der monatliche Mitgliedsbeitrag bestimmt. Durch die Mitgliedsbeiträge sollen die Kosten der Kometin für den folgenden Monat gedeckt werden. Die Biete-Runde wird alle 3 Monate abgehalten.


'''E2) Richtwert:''' Der Richtwert ist der Betrag, welcher im Durchschnitt pro Mitglied erbracht werden müsste, um die Kosten der Kometin zu decken. Der Richtwert rechnet sich folgendermaßen aus: '''(Gesamtkosten Kometin - Fixbeträge der Gruppenmitglieder) / Anzahl Mitglieder'''.
(17.OT: 25.2.24)


'''E3) Ablauf:''' Zuerst wird der Richtwert errechnet (siehe E2). Dann werden offen oder anonym per online-Formular Gebote gemacht. Ist die Summe der Gebote gleich oder höher den zu deckenden Kosten, wird die Biete-Runde beendet. Ist die Summe geringer als die zu deckenden Kosten, erfolgt die zweite Runde und Mitglieder können ihre Gebote anpassen. Sind die Kosten nach der zweiten Runde noch nicht deckt, erfolgt eine dritte Runde usw. Falls die Kosten nicht gedeckt werden und kein Mitglied ihr Gebot erhöhen möchte, kann der Entschluss getroffen werden, auf Rücklagen zurückzugreifen. Der Rückgriff auf Rücklagen sollte die Ausnahme sein.
B10) Beschreibung: Die Sternschnuppenmitgliedschaft (Projektmitgliedschaft) ermöglicht die Nutzung der Kometin für eine begrenzte Zeit (von einmaliger Nutzung bis maximal vier Monate) für konkrete Projekte. Bei Projekten, die länger als 4 Monate andauern, gibt esdie Möglichkeit, Projekte im Rahmen einer regulären Personen- /Gruppenmitgliedschaft umzusetzen.


'''E4) Anonymisierung:''' Die Gebote werden verdeckt abgegeben.
B11) Einstieg:


'''E5) Sonderregel für Gruppen:''' Da Gruppen aus vielen Personen bestehen, welche sich die Kosten teilen können, müssen Gruppen mindestens den Richtwert zahlen.
Jede Person/Gruppe kann um eine Sternschnuppenmitgliedschaft ansuchen, z.B. über welocally, E-Mail und weitere Plattformen. Ob die Tätigkeit in der Kometin stattfinden darf, wird im Orga-Treffen oder der Signalgruppe „Kometin Orga“ entschieden. Zu Beginn muss ein Sternschnuppenmitgliedsvertrag unterschrieben werden. Die Mitgliedschaft der Person/Gruppe, die für das Projekt verantwortlich ist, beginnt und endet mit der Dauer der Tätigkeit. Es gibt keine Probezeit,


'''E6) Überweisung:''' Unmittelbar nach der Bieter*innen-Runde sollte der Mitgliedsbetrag als gemeinschaftliche Aktion überwiesen werden. Ist das nicht möglich, sollte der Mitgliedsbeitrag zeitnah bis spätestens Monatsende überwiesen werden.
allerdings kann die Mitgliedschaft von beiden Seiten beendet werden, wenn


Die Überweisung muss mit dem Gebot übereinstimmen, sollte dieses also auch nicht überschreiten. Auf der Überweisung muss der Monat angegeben werden, fürwelchen der Beitrag gezahlt wird (Ist das Orga-Treffen im Januar, ist der Beitrag für Februar usw.)
es hierzu verstärkten Anlass gibt.


====<u><center>Veranstaltungen: Teil F</center></u>====
B11) Rechte & Pflichten:
'''F1) Berechtigung:''' Alle Personen- und Gruppen-Mitglieder der Kometin dürfen Veranstaltungen durchführen, so lange die Grundregeln der Kometin eingehalten werden.


'''F2) Einmalige Veranstaltungen:''' Einmalige Veranstaltungen für den nächsten Monat können im Event-Pad bis zum 20. des Vormonats eingetragen werden, solange diese sich nicht mit anderen Veranstaltungen schneiden. In der Signal-Gruppe »Kometin Orga« sollte kommuniziert werden, wenn eine Veranstaltung geplant ist.
Die Person/Gruppe, die die Kometin als Sternschnuppe nutzen möchte, muss ihre Sternschnuppentätigkeit vorstellen, damit sich alle Mitglieder ein Bild von der Sternschnuppentätigkeit machen kann. Eine Vorstellung kann beim Orga- Treffen oder in der Orga Signal Gruppe erfolgen. Nach jeder Nutzung müssen zwei Punkte der Putzliste erledigt werden.(17.OT: 25.2.24)


'''F3) Wiederkehrende Veranstaltungen:''' Neue wiederkehrende Veranstaltungen können nur auf dem Orga-Treffen angekündigt werden, nicht in einer Signal-Gruppe. Wiederkehrende Veranstaltungen haben Priorität gegenüber anderen Veranstaltungen Wiederkehrende Veranstaltungen stehen ganz oben im Event-Pad und dürfen nicht selbstständig editiert werden. Wenn wiederkehrende Veranstaltungen dauerhaft an einem anderen Zeitpunkt stattfinden sollen, muss das beim Orga-Treffen besprochen werden; einmalige Verschiebungen können über Signal angekündigt werden.
B12) Beitrag:


'''F4) Veranstaltung (externer) passiver Mitglieder:''' Die Kometin ist ein Space für Mitglieder, die Verantwortung übernehmen, an Orga-Treffen teilnehmen, etc. Wer kein aktives Mitglied in der Kometin ist, darf grundsätzlich auch nicht veranstalten. Ausnahmen können auf Anfrage gemacht werden. Private Geburtstagsfeiern sind ausgeschlossen.
Der solidarische Mitgliedsbeitrag für Sternschnuppen wird nicht in der Bieter*innen-Runde festgelegt, sondern im Vornherein gemeinsam besprochen.(17.OT: 25.2.24)


'''F5) Event-Pad Normierung:''' Wird ein Event eingetragen, muss dazu geschrieben werden, welche Räume benötigt werden und ob das Event privat ist oder währenddessen auch andere die Kometin nutzen können (offen)
Passive Mitgliedschaft


====<u><center>Treffen von Entscheidungen: Teil G</center></u>====
B13) Beschreibung:
'''G1) Methode:''' Entscheidungen werden durch die Fünf-Finger-Konsensmethode getroffen – in Online-Kommunikation mit den Zahlen 1 bis 5 kommuniziert. Abgefragt wird der Widerstand zu Vorschlägen, wobei 1 ("Daumen hoch") gar kein Widerstand und 5 ("Stopp-Hand") hoher Widerstand / Veto bedeutet.


'''G2) Gewichtige Entscheidungen:''' Gewichtige Entscheidungen können nur im Orga-Treffen getroffen werden.
Die Kometin ist rechtlich ein Vereinslokal, das nur von Vereinsmitgliedern genutzt werden darf. Jede Person, die eine Veranstaltung bzw. Gruppenaktivität besucht, muss Mitglied werden. Vor Ort kann sich für diese Mitgliedschaft unverbindlich eingetragen werden.Die Mitgliedschaft kann durch das passive Mitglied jederzeit beendet werden.


'''G3) Konkrete Vorschläge formulieren:''' Um Zeit zu sparen, sollten bei erkannten Herausforderungen nicht Diskussionen zu deren Lösung eröffnet, sondern konkrete Lösungsvorschläge formuliert werden. Erst, wenn es gegen einen konkreten Vorschlag Widerstand gibt, ist die Zeit für Diskussion gekommen. Externe Anfragen werden auf dieselbe Weise behandelt.
B14) Rechte und Pflichten:


'''G4) In Signal-Gruppen offene Klammern schließen:''' Ist eine Diskussion notwendig, muss spätestens die Person, welche sie gestartet hat, diese abschließen. Im besten Fall geschieht dies durch einen konkret formulieren Lösungsvorschlag geschehen, welcher das Ergebnis der Diskussion zusammenfasst.
Passive Mitglieder sind nicht stimmberechtigt,werden nicht zu den Signal-Gruppen hinzugefügt und sind nicht zum Orga-Treffen eingeladen.


'''G5) Non-Verbale Entscheidungsverfahren in Signal-Gruppen:''' Werden Vorschläge in Signal-Gruppen eingebracht, sollten Möglichkeiten non-verbaler kollektiver Entscheidungsfindung dazu angeboten werden.
B14) Kosten:


* ''Bei konkreten Vorschlägen:'' Es sollte die Angabe von Widerstand (1️⃣ - 5️⃣) dazu angeboten werden.
Passives Mitglied in der Kometin zu sein, ist mit keinen Kosten verbunden. Bei Veranstaltungen darf gerne gespendet werden. Beendigung der Mitgliedschaft als Person und als Gruppe
* ''Bei verschiedenen Optionen:'' Jeder Option sollte ein Emoji zugeordnet werden. Die Option mit den meisten Stimmen wird − insofern es keine weiteren Verfahrensbestimmungen gibt − genommen.
* ''Bei Geldbeträgen:'' Soll sich auf einen Geldbetrag geeinigt werden, muss ein solcher vorgeschlagen werden und Community-Mitglieder können diesen entweder annehmen oder vordefinierten Schritten nach (z.B. 10 €) mit einem "Pfeil-nach-oben"-Emoji (⬆️) erhöhen bzw. mit einem "Pfeil-nach-unten"-Emoji (⬇️) verringern.


====<u><center>Nutzung der Räumlichkeiten: Teil H</center></u>====
B15) Kündigung:
'''H1) Ordnung:''' Nach der Nutzung der Kometin sollte diese in einem sauberen Zustand wieder hinterlassen werden. Es dürfen Sachen (auf Tischen) liegen bleiben, so lange es niemanden im Weg ist.


'''H2) Private Ablage:''' Jedes Mitglied hat Anspruch auf privaten Stauraum für eigene Sachen (Schrankfach, Box, o.ä.)
Die Mitgliedschaft als Person oder als Gruppe hat eine Kündigungsfrist von zwei Monaten. Die Beendigung der Mitgliedschaft muss der Gruppe im Orga-Treffen oder in der Signal-Gruppe Kometin Orga verkündet werden.


'''H3) Übernachtung:''' Niemand darf - auch nicht kurzfristig - in der Kometin wohnen. Übernachtungen in der Kometin sollten die Ausnahme sein.
B16) Beendigung durch Orga-Beschluss:


'''H4) Lebensmittel:''' Alle unbeschrifteten Lebensmittel dürfen von allen verwendet werden. Offene Lebensmittel, die innerhalb von Tagen / wenigen Wochen verfallen, dürfen nicht in den Kühlschrank gestellt, sondern müssen vollständig aufgebraucht oder mit nach hause genommen werden.  
Die Mitgliedschaft kann durch einen Orga-Beschluss mit sofortiger Wirkung beendet werden. Ein solcher Schritt sollte gut begründet werden können.
 
Probezeit: Teil C (letzte Änderungen beim 19.OT: 18.4.24)
 
C1) Zweck:  Durch die Probezeit soll herausgefunden werden, ob das
 
Mitglied zur Probe (Person/Gruppe) und die bestehenden Mitglieder der
 
Kometin zusammenpassen.
 
Um Personenmitglied oder Gruppenmitglied in der Kometin zu werden, ist
 
es notwendig eine Probemitgliedschaft einzugehen.
 
C2) Dauer:
 
Die Dauer beträgt idealerweise ein Monat.
 
Sie soll nur 2 Monate dauern.
 
Die Probezeit kann durch einen Beschluss im Orga-Treffen verlängert
 
werden.
 
Die Probezeit kann jederzeit durch das Probe-Mitglied als auch durch einen
 
Beschluss innerhalb der bestehenden Gruppe beendet werden.
 
C3) Buddy:
 
Im Probemitgliedschaftsvertrag ist mindestens ein Buddy definiert.
 
Dieser Buddy ist Ansprechperson für alle aufkommenden Fragen und muss das Mitglied in Probe in die bestehenden Strukturen und Regeln der
 
Kometin einführen.
 
C4) Rechte:
 
Das Probemitglied hat alle Rechte, die ein bestehendes Mitglied hat.
 
Das bedeutet:
 
• Das Probemitglied als Personenmitglied hat grundsätzlich alle Rechte eines Personenmitglieds.
 
• Ein Probemitglied als Gruppenmitglied hat grundsätzlich alle Rechte eines Gruppenmitglieds.
 
Zwei Ausnahmen:
 
• Ein Probemitglied darf nicht für neue Probemitglieder Probemitgliedschaftsverträge unterschreiben.
 
• Ein Probemitglied darf nicht Teil der Signal-Gruppe "Kometin Probemitgliedschaft" sein, in welcher sich bestehende Mitglieder
 
über die Aufnahme abstimmen können.
 
C5) Pflichten:
 
Ein Probemitglied hat alle Pflichten, die ein bestehendes Mitglied hat. Ein Probemitglied muss bei der Biete-Runde im ersten Monat nicht
 
teilnehmen. Zu Beginn der Probemitgliedschaft zahlt das Probemitglied einen finanziellen Beitrag für die Zeit bis zum 2. Orga-Treffen nach dem Eintritt.
 
Die Höhe des Probemitgliedsbeitrags wird vom Probemitglied selbst bestimmt.
 
Ein Probemitglied muss drei Aufgaben während seiner Probezeit erfüllen (1.
 
Raumveränderung, 2. Kritik, 3. Lob: siehe das 3 Aufgaben Dokument)
 
Das Orga-Treffen: Teil D
 
D1) Zweck:
 
 
Das Orga Treffen ist das monatliche Zusammenkommen, bei
 
dem die wichtigsten Entscheidungen kollektiv getroffen werden. Themen
 
sind unter anderem Veranstaltungen, Verantwortlichkeiten, Mitgliedschaft,
 
Bieterunde und Finanzen.
 
D2) Häufigkeit und Zeitpunkt:
 
Einmal monatlich, in der vorletzten Woche jeden Monats. Die Termine für das Orga-Treffen werden zu Beginn des
 
Jahres festgelegt.
 
D3) Anwesenheit:
 
Jedes Personen- und Probemitglied der Kometin ist zur Teilnahme am Orga-Treffen verpflichtet – Abwesenheit sollte die Ausnahme sein. Ist die Teilnahme nicht möglich, muss abgesagt werden. Als Absage gilt eine Nachricht oder Reaktion auf eine Nachricht in der Signalgruppe. Wer nicht teilnehmen kann, sollte das Protokoll lesen. Gruppen sind zur Teilnahme am Orga-Treffen nicht verpflichtet, sollten aber das Protokoll lesen.
 
D4) Positionen:
 
Es braucht immer eine Person für Moderation, eine Person für Protokoll und es kann eine*n Timerkeeper*in geben. Außerdem gibt es
 
die Rolle "Care", die sich um Verpflegung während dem Treffen kümmert (meist wird etwas gekocht, die Kosten für die Zutaten werden mit der
 
Kometin zurückverrechnet). Die Moderation bereitet das Treffen vor und leitet es.
 
D5) Geteilte Verantwortung:
 
Jede Person darf maximal 3x im Jahr dieselbe Position einnehmen. Hierdurch soll ein Wechsel der Positionen befördert
 
werden, ohne jedes Mitglied in die Positionen zu drängen. Zur besseren
 
Nachvollziehung sollen sich Mitglieder, wenn sie eine Position
 
übernommen haben, auf der Liste in der Küche eintragen.
 
D6) Protokoll:
 
Das Protokoll wird im Protokoll-Pad oder im Protokoll-Vorlagedokument geschrieben. Das fertige Protokoll wird anschließend in
 
der Nextcloud abgelegt und im Protokoll-Pad verlinkt. Die Form desProtokolls wurde bisher nicht definiert (Ergebnisprotokoll / ausführliches
 
Protokoll / o.ä.).
 
D7) Agenda:
 
Jedes Mitglied ist dazu aufgefordert zu besprechende Punkte für das nächste Orga-Treffen im Protokoll-Pad vor diesem Treffen
 
aufzuschreiben. Die Agenda kann zu Beginn des Treffens noch erweitert
 
werden.
 
D8) Struktur:
 
 
Das Orga-Treffen besteht aus zwei Teilen und dazwischen
 
einer (Essens-) Pause. Der erste Teil beinhaltet Fixpunkte: Die Aufnahme /
 
Vorstellung von Probemitgliedern, die To-Dos und Beschlüsse vom letzten
 
Orga-Treffen vorlesen, die Finanz-Übersicht, evtl. eine Bieterunde und dem
 
Durchgehen / Verändern von Verantwortlichkeiten. Der zweite Teil ist
 
Diskussion der Agenda-Punkte. Die Anwesenheit bei dem ersten Teil ist
 
verpflichtend und bei dem zweiten Teil freiwillig. Wer sich entscheidet zu
 
gehen, verzichtet darauf, mitzuentscheiden.
 
Entscheidungen, für die eine Mitgliederversammlung nötig ist, können nur
 
auf einer Mitgliederversammlung getroffen werden (siehe Vereinsstatuten).
 
Bieterunde: Teil E
 
E1) Zweck:
 
 
Durch die Bieterunde wird der monatliche Mitgliedsbeitrag
 
bestimmt. Durch die Mitgliedsbeiträge sollen die Kosten der Kometin für
 
den folgenden Monat gedeckt werden. Die Biete-Runde wird alle 3 Monate
 
abgehalten.
 
E2) Richtwert:
 
 
Der Richtwert ist der Betrag, welcher im Durchschnitt pro
 
Mitglied erbracht werden müsste, um die
 
 
Kosten der Kometin zu decken.
 
Der Richtwert rechnet sich folgendermaßen aus:
 
 
(Gesamtkosten Kometin
 
- Fixbeträge der Gruppen) / Anzahl Personenmitglieder
 
.
 
Sternschnuppenbeiträge vom vorherigen Quartal werden im nächsten
 
Quartal von den Gesamtkosten abgezogen, sodass der Richtwert niedriger
 
wird.
 
E3) Ablauf:
 
 
Zuerst wird der Richtwert errechnet (siehe E2). Dann werden
 
offen oder anonym Gebote gemacht. Ist die Summe der Gebote gleich oder
 
höher den zu deckenden Kosten, wird die Biete-Runde beendet. Ist die
 
Summe geringer als die zu deckenden Kosten, erfolgt die zweite Runde und
 
Mitglieder können ihre Gebote anpassen. Sind die Kosten nach der zweiten
 
Runde noch nicht gedeckt, erfolgt eine dritte Runde. Falls die Kosten nicht
 
gedeckt werden und kein Mitglied ihr Gebot erhöhen möchte, kann der
 
Entschluss getroffen werden, auf Rücklagen zurückzugreifen. Der Rückgriff
 
auf Rücklagen sollte die Ausnahme sein.
 
E4) Sonderregel für Gruppen:
 
 
Da Gruppen aus vielen Personen bestehen,
 
welche sich die Kosten teilen können, müssen Gruppen mindestens den
 
Richtwert zahlen.
 
 
Der Richtwert für Gruppen wird jeweils im letzten Quartal
 
des Vorjahres festgelegt und gilt für das ganze folgende Jahr.
 
E5) Überweisung:
 
 
Der Mitgliedsbeitrag sollte bis spätestens Ende des
 
Vormonats überwiesen werden. Die Überweisung muss mit dem Gebot
 
übereinstimmen, sollte dieses also auch nicht überschreiten. Auf der
 
Überweisung muss der Monat angegeben werden, für welchen der Beitrag
 
gezahlt wird (z.B. ist der Beitrag für Februar bis 31.1. zu überweisen).
 
Alternativ können die Beiträge auch gesammelt für das Quartal, für das die
 
Biete-Runde gilt, überwiesen werden.
 
E6) Austritt:
 
 
Beim Austritt sind für das austretende Mitglied die
 
Mitgliedsbeiträge des Monats, in dem der Austritt angekündigt wird, sowie
 
für die beiden Folgemonate zu zahlen. Das betrifft Personen- und
 
Gruppenmitglieder, nicht Sternschnuppen- und passive Mitglieder.
 
Veranstaltungen: Teil F
 
F1) Berechtigung:
 
 
Alle Personen-, Gruppen-, Sternschnuppen- und
 
Probemitglieder der Kometin dürfen Veranstaltungen durchführen, so lange
 
die Grundregeln der Kometin eingehalten werden. Wer kein aktives Mitglied
 
in der Kometin ist, darf grundsätzlich auch nicht veranstalten. Ausnahmen
 
können auf Anfrage gemacht werden. Private Geburtstagsfeiern sind
 
ausgeschlossen.
 
F2) Einmalige Veranstaltungen:
 
 
Einmalige Veranstaltungen für den
 
nächsten Monat können im Event-Pad bis zum 20. des Vormonats
 
eingetragen werden, solange diese sich nicht mit anderen Veranstaltungen
 
schneiden.
 
F3) Wiederkehrende Veranstaltungen:
 
 
Neue wöchentlich oder häufiger
 
wiederkehrende Veranstaltungen müssen beim Orga-Treffen oder in der
 
Gruppe „Kometin Orga“ besprochen werden. Auch wenn wiederkehrende
 
Veranstaltungen dauerhaft an einem anderen Zeitpunkt stattfinden sollen,
 
muss das beim Orga-Treffen oder auf Signal in „Kometin Orga“ besprochen
 
werden.
 
F4) Event-Pad Normierung:
 
 
Wird ein Event eingetragen, muss dazu
 
geschrieben werden, welche Räume benötigt werden, welches
 
Vereinsmitglied die Ansprechperson ist und ob das Event privat ist oder
 
offen. Offene Events kommen in die Monatsübersicht.
 
F5) Verschiebungen und Absagen: Verschiebungen und Absagen von
 
Veranstaltungen sind rechtzeitig in der Signal-Gruppe „Kometin Orga“ zu
 
kommunizieren und im Veranstaltungspad upzudaten bzw. zu löschen.
 
F6) Nicht erlaubte Veranstaltungen (siehe Grundregeln):
 
1)
 
 
kommerzielle Veranstaltungen: Kommerziell bedeutet, dass
 
eine Gewinnabsicht hinter der Veranstaltung steht oder die
 
Teilnahme nur durch eine verpfichtende Bezahlung (Eintritt,
 
Unkostenbeitrag, etc.) möglich ist. Der Aufruf zur freiwilligen
 
Spende ist erlaubt.
 
2)
 
 
religiöse/entmündigende Veranstaltungen: alle Inhalte, die zur
 
Verbreitung von, oder Integration in (institutionalisierte)
 
Glaubenssysteme dienen. Im Zweifelsfall wird in einem Orga-
 
Treffen über die Auslegung dieser Regel diskutiert.
 
3)
 
 
parteipolitische Veranstaltungen: alle Inhalte die direkt von
 
einer politischen Partei herangetragen, propagiert oder
 
abgehalten werden. Kritische Auseinandersetzungen mit
 
Parteipolitik ist willkommen.
 
Treffen von Entscheidungen: Teil G
 
G1) Methode:
 
 
Entscheidungen werden durch die Fünf-Finger-
 
Konsensmethode getroffen – in Online-Kommunikation mit den Zahlen 1 bis
 
5 kommuniziert. Abgefragt wird der Widerstand zu Vorschlägen, wobei 1
 
("Daumen hoch") gar kein Widerstand und 5 ("Stopp-Hand") hoher
 
Widerstand / Veto bedeutet.
 
G2) Gewichtige Entscheidungen:
 
 
Gewichtige Entscheidungen können nur
 
im Orga-Treffen getroffen werden.
 
G3) Konkrete Vorschläge formulieren:
 
 
Um Zeit zu sparen, sollten bei
 
erkannten Herausforderungen nicht Diskussionen zu deren Lösung
 
eröffnet, sondern konkrete Lösungsvorschläge formuliert werden. Erst,
 
wenn es gegen einen konkreten Vorschlag Widerstand gibt, ist die Zeit für
 
Diskussion gekommen. Externe Anfragen werden auf dieselbe Weise
 
behandelt.
 
G4) In Signal-Gruppen offene Klammern schließen:
 
 
Ist eine Diskussion
 
notwendig, muss spätestens die Person, welche sie gestartet hat, diese
 
abschließen. Im besten Fall geschieht dies durch einen konkret
 
formulierten Lösungsvorschlag, welcher das Ergebnis der Diskussion
 
zusammenfasst.
 
G5) Non-Verbale Entscheidungsverfahren in Signal-Gruppen:
 
 
Werden
 
Vorschläge in Signal-Gruppen eingebracht, sollten Möglichkeiten non-
 
verbaler kollektiver Entscheidungsfindung dazu angeboten werden.
 
 
 
Bei konkreten Vorschlägen:
 
 
Es sollte die Angabe von Widerstand (
 
-
 
 
) dazu angeboten werden.
 
 
 
Bei verschiedenen Optionen:
 
 
Jeder Option sollte ein Emoji
 
zugeordnet werden. Die Option mit den meisten Stimmen wird −
 
insofern es keine weiteren Verfahrensbestimmungen gibt −
 
genommen.
 
 
 
Bei Geldbeträgen:
 
 
Soll sich auf einen Geldbetrag geeinigt werden,
 
muss ein solcher vorgeschlagen werden und Community-Mitglieder
 
können diesen entweder annehmen oder in vordefinierten Schritten
 
nach (z.B. 10 €) mit einem "Pfeil-nach-oben"-Emoji (
 
 
) erhöhen bzw.
 
mit einem "Pfeil-nach-unten"-Emoji (
 
 
) verringern.
 
Nutzung der Räumlichkeiten: Teil H
 
H1) Ordnung:
 
 
Nach der Nutzung der Kometin sollte diese in einem
 
sauberen Zustand wieder hinterlassen werden. Es dürfen Sachen (auf
 
Tischen) liegen bleiben, so lange es niemanden im Weg ist.
 
H2) Private Ablage:
 
 
Jedes Mitglied hat Anspruch auf privaten Stauraum für
 
eigene Sachen (Schrankfach, Box, o.ä.)
 
H3) Übernachtung:
 
 
Niemand darf - auch nicht kurzfristig - in der Kometin
 
wohnen. Übernachtungen in der Kometin sollten die Ausnahme sein.
 
H4) Lebensmittel:
 
 
Alle unbeschrifteten Lebensmittel dürfen von allen
 
verwendet werden. Offene Lebensmittel, die innerhalb von Tagen / wenigen
 
Wochen verfallen, dürfen nicht in den Kühlschrank gestellt, sondern
 
müssen vollständig aufgebraucht oder mit nach Hause genommen werden.
 
Lebensmittel sind mit Öffnungsdatum zu beschriften.


== Anlagen zur Historie des Regelsatzes ==
== Anlagen zur Historie des Regelsatzes ==

Version vom 25. Juli 2026, 20:25 Uhr

B1) Einstieg:

Jedes bestehende Personen-Mitglied der Kometin kann mit jeder natürlichen Person jederzeit einen Probemitgliedschaftsvertrag

abschließen. Ist die Probezeit gemäß dem Probemitgliedschaftsvertrag erfolgreich durchlaufen, wird auf dem nächsten oder übernächsten Orga-

Treffen entschieden, ob

  1. das Mitglied zur Probe ein reguläres Mitglied wird (durch Unterzeichnung des Social Contracts),

2. die Probezeit verlängert werden muss oder

3. die Probezeit endet und das Mitglied zur Probe kein reguläres Mitglied werden darf.

B2) Rechte:


Jedes Personen-Mitglied darf die Kometin jederzeit nutzen, so

lange die Nutzung nicht den Rahmenbedingungen widerspricht oder eine

geschlossene Veranstaltung stattfindet.

B3) Pflichten:

Jedes Personen-Mitglied ist verpflichtet, nach Möglichkeit an

den monatlichen Orga-Treffen teilzunehmen, sowie selbstständig

Verantwortung und Verantwortlichkeiten für die Räume und Organisation

der Kometin zu übernehmen.

B4) Beitrag: Die Höhe der monatlichen Beiträge von Mitgliedern wird in der Bieterunde bestimmt und richtet sich nach dem Richtwert. (Siehe Punkt

„Bieterunde“) Mitgliedschaft als Gruppe (Gruppen-Mitglied)

B5) Einstieg: Jede Gruppe kann bei der Kometin anfragen, ob sie Mitglied

werden kann. Diese Anfrage wird bei dem Orga-Treffen oder in der Signal Gruppe

»Kometin Orga« diskutiert. Wird die Anfrage durch die bestehenden Gruppen- und Personen-Mitglieder

akzeptiert, kann eine vertretende Person der Gruppe für diese Gruppe einen Probemitgliedschaftsvertrag unterschreiben.

Die Aufnahme erfolgt wie schließlich wie die Aufnahme von Personen-Mitgliedern.

B6) Rechte: Die Gruppen haben grundsätzlich beschränkte

Nutzungsrechte. Die Raumnutzung durch Gruppen wird individuell

vereinbart und richtet sich unter anderem nach der Gruppengröße. Wenn

Gruppen die Kometin an zusätzlichen Terminen außerhalb der individuellen

Vereinbarung nutzen wollen, muss dies mit den Mitgliedern der Kometin

vorab besprochen und abgestimmt werden. 1-2 Vertreter*innen der Gruppe

sind dafür auch in den Signal-Gruppen als Ansprechpartner*innen dabei.

(letzte Änderung vom 28.OT: 23.3.25)

B7) Pflichten: Jede Gruppe muss eine oder mehrere vertretende Personen

definieren. Gruppen sind zu den Orga-Treffen (v.a. zum 1. Teil) eingeladen,

müssen also nicht verpflichtend anwesend sein. Sie sind aber dazu

angehalten, das Protokoll zu lesen, um am Laufenden zu sein. Gruppen

müssen selbstständig Verantwortung und Verantwortlichkeiten für die

Räume und Organisation der Kometin übernehmen. Gruppen übernehmen

monatlich 1-2 Aufgaben von der Putzliste und eine Verantwortlichkeit.

B8) Stimmgewicht bei Entscheidungsfindungen: In Entscheidungsfindungen zählt eine Gruppe wie eine Person, unabhängig

von der Anzahl an bei der Entscheidungsfindung anwesenden

Ansprechpersonen der Gruppe.

B9) Beitrag:

Der monatliche Mitgliedsbeitrag ist ein Fixbeitrag, wird bei Eintritt der Gruppe festgelegt und sollte in der Regel mindestens dem

monatlichen Richtwert entsprechen. Sternschnuppenmitgliedschaft (Projektmitgliedschaft)

(17.OT: 25.2.24)

B10) Beschreibung: Die Sternschnuppenmitgliedschaft (Projektmitgliedschaft) ermöglicht die Nutzung der Kometin für eine begrenzte Zeit (von einmaliger Nutzung bis maximal vier Monate) für konkrete Projekte. Bei Projekten, die länger als 4 Monate andauern, gibt esdie Möglichkeit, Projekte im Rahmen einer regulären Personen- /Gruppenmitgliedschaft umzusetzen.

B11) Einstieg:

Jede Person/Gruppe kann um eine Sternschnuppenmitgliedschaft ansuchen, z.B. über welocally, E-Mail und weitere Plattformen. Ob die Tätigkeit in der Kometin stattfinden darf, wird im Orga-Treffen oder der Signalgruppe „Kometin Orga“ entschieden. Zu Beginn muss ein Sternschnuppenmitgliedsvertrag unterschrieben werden. Die Mitgliedschaft der Person/Gruppe, die für das Projekt verantwortlich ist, beginnt und endet mit der Dauer der Tätigkeit. Es gibt keine Probezeit,

allerdings kann die Mitgliedschaft von beiden Seiten beendet werden, wenn

es hierzu verstärkten Anlass gibt.

B11) Rechte & Pflichten:

Die Person/Gruppe, die die Kometin als Sternschnuppe nutzen möchte, muss ihre Sternschnuppentätigkeit vorstellen, damit sich alle Mitglieder ein Bild von der Sternschnuppentätigkeit machen kann. Eine Vorstellung kann beim Orga- Treffen oder in der Orga Signal Gruppe erfolgen. Nach jeder Nutzung müssen zwei Punkte der Putzliste erledigt werden.(17.OT: 25.2.24)

B12) Beitrag:

Der solidarische Mitgliedsbeitrag für Sternschnuppen wird nicht in der Bieter*innen-Runde festgelegt, sondern im Vornherein gemeinsam besprochen.(17.OT: 25.2.24)

Passive Mitgliedschaft

B13) Beschreibung:

Die Kometin ist rechtlich ein Vereinslokal, das nur von Vereinsmitgliedern genutzt werden darf. Jede Person, die eine Veranstaltung bzw. Gruppenaktivität besucht, muss Mitglied werden. Vor Ort kann sich für diese Mitgliedschaft unverbindlich eingetragen werden.Die Mitgliedschaft kann durch das passive Mitglied jederzeit beendet werden.

B14) Rechte und Pflichten:

Passive Mitglieder sind nicht stimmberechtigt,werden nicht zu den Signal-Gruppen hinzugefügt und sind nicht zum Orga-Treffen eingeladen.

B14) Kosten:

Passives Mitglied in der Kometin zu sein, ist mit keinen Kosten verbunden. Bei Veranstaltungen darf gerne gespendet werden. Beendigung der Mitgliedschaft als Person und als Gruppe

B15) Kündigung:

Die Mitgliedschaft als Person oder als Gruppe hat eine Kündigungsfrist von zwei Monaten. Die Beendigung der Mitgliedschaft muss der Gruppe im Orga-Treffen oder in der Signal-Gruppe Kometin Orga verkündet werden.

B16) Beendigung durch Orga-Beschluss:

Die Mitgliedschaft kann durch einen Orga-Beschluss mit sofortiger Wirkung beendet werden. Ein solcher Schritt sollte gut begründet werden können.

Probezeit: Teil C (letzte Änderungen beim 19.OT: 18.4.24)

C1) Zweck: Durch die Probezeit soll herausgefunden werden, ob das

Mitglied zur Probe (Person/Gruppe) und die bestehenden Mitglieder der

Kometin zusammenpassen.

Um Personenmitglied oder Gruppenmitglied in der Kometin zu werden, ist

es notwendig eine Probemitgliedschaft einzugehen.

C2) Dauer:

Die Dauer beträgt idealerweise ein Monat.

Sie soll nur 2 Monate dauern.

Die Probezeit kann durch einen Beschluss im Orga-Treffen verlängert

werden.

Die Probezeit kann jederzeit durch das Probe-Mitglied als auch durch einen

Beschluss innerhalb der bestehenden Gruppe beendet werden.

C3) Buddy:

Im Probemitgliedschaftsvertrag ist mindestens ein Buddy definiert.

Dieser Buddy ist Ansprechperson für alle aufkommenden Fragen und muss das Mitglied in Probe in die bestehenden Strukturen und Regeln der

Kometin einführen.

C4) Rechte:

Das Probemitglied hat alle Rechte, die ein bestehendes Mitglied hat.

Das bedeutet:

• Das Probemitglied als Personenmitglied hat grundsätzlich alle Rechte eines Personenmitglieds.

• Ein Probemitglied als Gruppenmitglied hat grundsätzlich alle Rechte eines Gruppenmitglieds.

Zwei Ausnahmen:

• Ein Probemitglied darf nicht für neue Probemitglieder Probemitgliedschaftsverträge unterschreiben.

• Ein Probemitglied darf nicht Teil der Signal-Gruppe "Kometin Probemitgliedschaft" sein, in welcher sich bestehende Mitglieder

über die Aufnahme abstimmen können.

C5) Pflichten:

Ein Probemitglied hat alle Pflichten, die ein bestehendes Mitglied hat. Ein Probemitglied muss bei der Biete-Runde im ersten Monat nicht

teilnehmen. Zu Beginn der Probemitgliedschaft zahlt das Probemitglied einen finanziellen Beitrag für die Zeit bis zum 2. Orga-Treffen nach dem Eintritt.

Die Höhe des Probemitgliedsbeitrags wird vom Probemitglied selbst bestimmt.

Ein Probemitglied muss drei Aufgaben während seiner Probezeit erfüllen (1.

Raumveränderung, 2. Kritik, 3. Lob: siehe das 3 Aufgaben Dokument)

Das Orga-Treffen: Teil D

D1) Zweck:


Das Orga Treffen ist das monatliche Zusammenkommen, bei

dem die wichtigsten Entscheidungen kollektiv getroffen werden. Themen

sind unter anderem Veranstaltungen, Verantwortlichkeiten, Mitgliedschaft,

Bieterunde und Finanzen.

D2) Häufigkeit und Zeitpunkt:

Einmal monatlich, in der vorletzten Woche jeden Monats. Die Termine für das Orga-Treffen werden zu Beginn des

Jahres festgelegt.

D3) Anwesenheit:

Jedes Personen- und Probemitglied der Kometin ist zur Teilnahme am Orga-Treffen verpflichtet – Abwesenheit sollte die Ausnahme sein. Ist die Teilnahme nicht möglich, muss abgesagt werden. Als Absage gilt eine Nachricht oder Reaktion auf eine Nachricht in der Signalgruppe. Wer nicht teilnehmen kann, sollte das Protokoll lesen. Gruppen sind zur Teilnahme am Orga-Treffen nicht verpflichtet, sollten aber das Protokoll lesen.

D4) Positionen:

Es braucht immer eine Person für Moderation, eine Person für Protokoll und es kann eine*n Timerkeeper*in geben. Außerdem gibt es

die Rolle "Care", die sich um Verpflegung während dem Treffen kümmert (meist wird etwas gekocht, die Kosten für die Zutaten werden mit der

Kometin zurückverrechnet). Die Moderation bereitet das Treffen vor und leitet es.

D5) Geteilte Verantwortung:

Jede Person darf maximal 3x im Jahr dieselbe Position einnehmen. Hierdurch soll ein Wechsel der Positionen befördert

werden, ohne jedes Mitglied in die Positionen zu drängen. Zur besseren

Nachvollziehung sollen sich Mitglieder, wenn sie eine Position

übernommen haben, auf der Liste in der Küche eintragen.

D6) Protokoll:

Das Protokoll wird im Protokoll-Pad oder im Protokoll-Vorlagedokument geschrieben. Das fertige Protokoll wird anschließend in

der Nextcloud abgelegt und im Protokoll-Pad verlinkt. Die Form desProtokolls wurde bisher nicht definiert (Ergebnisprotokoll / ausführliches

Protokoll / o.ä.).

D7) Agenda:

Jedes Mitglied ist dazu aufgefordert zu besprechende Punkte für das nächste Orga-Treffen im Protokoll-Pad vor diesem Treffen

aufzuschreiben. Die Agenda kann zu Beginn des Treffens noch erweitert

werden.

D8) Struktur:


Das Orga-Treffen besteht aus zwei Teilen und dazwischen

einer (Essens-) Pause. Der erste Teil beinhaltet Fixpunkte: Die Aufnahme /

Vorstellung von Probemitgliedern, die To-Dos und Beschlüsse vom letzten

Orga-Treffen vorlesen, die Finanz-Übersicht, evtl. eine Bieterunde und dem

Durchgehen / Verändern von Verantwortlichkeiten. Der zweite Teil ist

Diskussion der Agenda-Punkte. Die Anwesenheit bei dem ersten Teil ist

verpflichtend und bei dem zweiten Teil freiwillig. Wer sich entscheidet zu

gehen, verzichtet darauf, mitzuentscheiden.

Entscheidungen, für die eine Mitgliederversammlung nötig ist, können nur

auf einer Mitgliederversammlung getroffen werden (siehe Vereinsstatuten).

Bieterunde: Teil E

E1) Zweck:


Durch die Bieterunde wird der monatliche Mitgliedsbeitrag

bestimmt. Durch die Mitgliedsbeiträge sollen die Kosten der Kometin für

den folgenden Monat gedeckt werden. Die Biete-Runde wird alle 3 Monate

abgehalten.

E2) Richtwert:


Der Richtwert ist der Betrag, welcher im Durchschnitt pro

Mitglied erbracht werden müsste, um die


Kosten der Kometin zu decken.

Der Richtwert rechnet sich folgendermaßen aus:


(Gesamtkosten Kometin

- Fixbeträge der Gruppen) / Anzahl Personenmitglieder

.

Sternschnuppenbeiträge vom vorherigen Quartal werden im nächsten

Quartal von den Gesamtkosten abgezogen, sodass der Richtwert niedriger

wird.

E3) Ablauf:


Zuerst wird der Richtwert errechnet (siehe E2). Dann werden

offen oder anonym Gebote gemacht. Ist die Summe der Gebote gleich oder

höher den zu deckenden Kosten, wird die Biete-Runde beendet. Ist die

Summe geringer als die zu deckenden Kosten, erfolgt die zweite Runde und

Mitglieder können ihre Gebote anpassen. Sind die Kosten nach der zweiten

Runde noch nicht gedeckt, erfolgt eine dritte Runde. Falls die Kosten nicht

gedeckt werden und kein Mitglied ihr Gebot erhöhen möchte, kann der

Entschluss getroffen werden, auf Rücklagen zurückzugreifen. Der Rückgriff

auf Rücklagen sollte die Ausnahme sein.

E4) Sonderregel für Gruppen:


Da Gruppen aus vielen Personen bestehen,

welche sich die Kosten teilen können, müssen Gruppen mindestens den

Richtwert zahlen.


Der Richtwert für Gruppen wird jeweils im letzten Quartal

des Vorjahres festgelegt und gilt für das ganze folgende Jahr.

E5) Überweisung:


Der Mitgliedsbeitrag sollte bis spätestens Ende des

Vormonats überwiesen werden. Die Überweisung muss mit dem Gebot

übereinstimmen, sollte dieses also auch nicht überschreiten. Auf der

Überweisung muss der Monat angegeben werden, für welchen der Beitrag

gezahlt wird (z.B. ist der Beitrag für Februar bis 31.1. zu überweisen).

Alternativ können die Beiträge auch gesammelt für das Quartal, für das die

Biete-Runde gilt, überwiesen werden.

E6) Austritt:


Beim Austritt sind für das austretende Mitglied die

Mitgliedsbeiträge des Monats, in dem der Austritt angekündigt wird, sowie

für die beiden Folgemonate zu zahlen. Das betrifft Personen- und

Gruppenmitglieder, nicht Sternschnuppen- und passive Mitglieder.

Veranstaltungen: Teil F

F1) Berechtigung:


Alle Personen-, Gruppen-, Sternschnuppen- und

Probemitglieder der Kometin dürfen Veranstaltungen durchführen, so lange

die Grundregeln der Kometin eingehalten werden. Wer kein aktives Mitglied

in der Kometin ist, darf grundsätzlich auch nicht veranstalten. Ausnahmen

können auf Anfrage gemacht werden. Private Geburtstagsfeiern sind

ausgeschlossen.

F2) Einmalige Veranstaltungen:


Einmalige Veranstaltungen für den

nächsten Monat können im Event-Pad bis zum 20. des Vormonats

eingetragen werden, solange diese sich nicht mit anderen Veranstaltungen

schneiden.

F3) Wiederkehrende Veranstaltungen:


Neue wöchentlich oder häufiger

wiederkehrende Veranstaltungen müssen beim Orga-Treffen oder in der

Gruppe „Kometin Orga“ besprochen werden. Auch wenn wiederkehrende

Veranstaltungen dauerhaft an einem anderen Zeitpunkt stattfinden sollen,

muss das beim Orga-Treffen oder auf Signal in „Kometin Orga“ besprochen

werden.

F4) Event-Pad Normierung:


Wird ein Event eingetragen, muss dazu

geschrieben werden, welche Räume benötigt werden, welches

Vereinsmitglied die Ansprechperson ist und ob das Event privat ist oder

offen. Offene Events kommen in die Monatsübersicht.

F5) Verschiebungen und Absagen: Verschiebungen und Absagen von

Veranstaltungen sind rechtzeitig in der Signal-Gruppe „Kometin Orga“ zu

kommunizieren und im Veranstaltungspad upzudaten bzw. zu löschen.

F6) Nicht erlaubte Veranstaltungen (siehe Grundregeln):

1)


kommerzielle Veranstaltungen: Kommerziell bedeutet, dass

eine Gewinnabsicht hinter der Veranstaltung steht oder die

Teilnahme nur durch eine verpfichtende Bezahlung (Eintritt,

Unkostenbeitrag, etc.) möglich ist. Der Aufruf zur freiwilligen

Spende ist erlaubt.

2)


religiöse/entmündigende Veranstaltungen: alle Inhalte, die zur

Verbreitung von, oder Integration in (institutionalisierte)

Glaubenssysteme dienen. Im Zweifelsfall wird in einem Orga-

Treffen über die Auslegung dieser Regel diskutiert.

3)


parteipolitische Veranstaltungen: alle Inhalte die direkt von

einer politischen Partei herangetragen, propagiert oder

abgehalten werden. Kritische Auseinandersetzungen mit

Parteipolitik ist willkommen.

Treffen von Entscheidungen: Teil G

G1) Methode:


Entscheidungen werden durch die Fünf-Finger-

Konsensmethode getroffen – in Online-Kommunikation mit den Zahlen 1 bis

5 kommuniziert. Abgefragt wird der Widerstand zu Vorschlägen, wobei 1

("Daumen hoch") gar kein Widerstand und 5 ("Stopp-Hand") hoher

Widerstand / Veto bedeutet.

G2) Gewichtige Entscheidungen:


Gewichtige Entscheidungen können nur

im Orga-Treffen getroffen werden.

G3) Konkrete Vorschläge formulieren:


Um Zeit zu sparen, sollten bei

erkannten Herausforderungen nicht Diskussionen zu deren Lösung

eröffnet, sondern konkrete Lösungsvorschläge formuliert werden. Erst,

wenn es gegen einen konkreten Vorschlag Widerstand gibt, ist die Zeit für

Diskussion gekommen. Externe Anfragen werden auf dieselbe Weise

behandelt.

G4) In Signal-Gruppen offene Klammern schließen:


Ist eine Diskussion

notwendig, muss spätestens die Person, welche sie gestartet hat, diese

abschließen. Im besten Fall geschieht dies durch einen konkret

formulierten Lösungsvorschlag, welcher das Ergebnis der Diskussion

zusammenfasst.

G5) Non-Verbale Entscheidungsverfahren in Signal-Gruppen:


Werden

Vorschläge in Signal-Gruppen eingebracht, sollten Möglichkeiten non-

verbaler kollektiver Entscheidungsfindung dazu angeboten werden.


Bei konkreten Vorschlägen:


Es sollte die Angabe von Widerstand (

-


) dazu angeboten werden.


Bei verschiedenen Optionen:


Jeder Option sollte ein Emoji

zugeordnet werden. Die Option mit den meisten Stimmen wird −

insofern es keine weiteren Verfahrensbestimmungen gibt −

genommen.


Bei Geldbeträgen:


Soll sich auf einen Geldbetrag geeinigt werden,

muss ein solcher vorgeschlagen werden und Community-Mitglieder

können diesen entweder annehmen oder in vordefinierten Schritten

nach (z.B. 10 €) mit einem "Pfeil-nach-oben"-Emoji (


) erhöhen bzw.

mit einem "Pfeil-nach-unten"-Emoji (


) verringern.

Nutzung der Räumlichkeiten: Teil H

H1) Ordnung:


Nach der Nutzung der Kometin sollte diese in einem

sauberen Zustand wieder hinterlassen werden. Es dürfen Sachen (auf

Tischen) liegen bleiben, so lange es niemanden im Weg ist.

H2) Private Ablage:


Jedes Mitglied hat Anspruch auf privaten Stauraum für

eigene Sachen (Schrankfach, Box, o.ä.)

H3) Übernachtung:


Niemand darf - auch nicht kurzfristig - in der Kometin

wohnen. Übernachtungen in der Kometin sollten die Ausnahme sein.

H4) Lebensmittel:


Alle unbeschrifteten Lebensmittel dürfen von allen

verwendet werden. Offene Lebensmittel, die innerhalb von Tagen / wenigen

Wochen verfallen, dürfen nicht in den Kühlschrank gestellt, sondern

müssen vollständig aufgebraucht oder mit nach Hause genommen werden.

Lebensmittel sind mit Öffnungsdatum zu beschriften.

Anlagen zur Historie des Regelsatzes