Regeln der Kometin: Unterschied zwischen den Versionen

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B1) Einstieg:    
REGELN DER KOMETIN    


Jedes bestehende Personen-Mitglied der Kometin kann mit jeder natürlichen Person jederzeit einen Probemitgliedschaftsvertrag
Version von 17.5.2026 (beschlossen im 42. Orga-Treffen)


abschließen. Ist die Probezeit gemäß dem Probemitgliedschaftsvertrag erfolgreich durchlaufen, wird auf dem nächsten oder übernächsten Orga-
Allgemein: Teil A
 
A1) Mitglieder-Space: Die Kometin ist grundsätzlich kein öffentlicher
 
Raum, sondern ein Raum für ihre Mitglieder. Mitglieder können
 
Veranstaltungen organisieren, die für die Öffentlichkeit zugänglich sind.
 
Raumnutzung bzw. eigene Veranstaltungen sind auch außerhalb einer
 
dauerhaften Mitgliedschaft möglich, siehe Punkt
 
„Sternschnuppenmitgliedschaft“.
 
A2) Augenhöhe: In Entscheidungsfindungen abseits der Vereins-Statuten
 
und staatsrechtlichen Strukturen sind alle aktiven Mitglieder der Kometin
 
gleichberechtigt und gleichverantwortlich.
 
A3) Regelungsrecht: Durch die hier gesammelten Regeln sollen die
 
Nutzungs- und Verantwortungsstrukturen innerhalb der Kometin organisiert
 
werden. Jedes aktive Mitglied ist dazu berechtigt und dazu angehalten,
 
diese Regeln mitzugestalten.
 
A4) Veränderung des Regeldokuments: Dieses Dokument darf niemals
 
willkürlich und nur entsprechenden Entschlüssen aus dem Orga-Treffen
 
nach verändert werden. Andere Änderungen müssen zumindest in der
 
Signal-Gruppe "Kometin-Orga" angekündigt und dort angenommen werden.
 
A5) Regelgültigkeit: Neue Regeln bzw. Regelveränderungen sind erst dann
 
gültig, wenn sie in dieses Regeldokument übertragen wurden.
 
A6) Übergeordnete Regeln: Die Grundregeln und die Statuten sind allen
 
folgend aufgeführten Regeln übergeordnet.
 
Mitgliedschaft: Teil B
 
Mitgliedschaftsarten
 
Mitgliedschaft als Person (Personen-Mitglied/"Kometin")
 
B1) Einstieg: Jedes bestehende Personen-Mitglied der Kometin kann mit
 
jeder natürlichen Person jederzeit einen Probemitgliedschaftsvertrag
 
abschließen. Ist die Probezeit gemäß dem Probemitgliedschaftsvertrag
 
erfolgreich durchlaufen, wird auf dem nächsten oder übernächsten Orga-


Treffen entschieden, ob
Treffen entschieden, ob


# das Mitglied zur Probe ein reguläres Mitglied wird (durch Unterzeichnung des Social Contracts),
1. das Mitglied zur Probe ein reguläres Mitglied wird (durch
 
Unterzeichnung des Social Contracts),


2. die Probezeit verlängert werden muss oder
2. die Probezeit verlängert werden muss oder


3. die Probezeit endet und das Mitglied zur Probe kein reguläres Mitglied werden darf.
3. die Probezeit endet und das Mitglied zur Probe kein reguläres Mitglied


B2) Rechte:
werden darf.


 
B2) Rechte: Jedes Personen-Mitglied darf die Kometin jederzeit nutzen, so
Jedes Personen-Mitglied darf die Kometin jederzeit nutzen, so


lange die Nutzung nicht den Rahmenbedingungen widerspricht oder eine
lange die Nutzung nicht den Rahmenbedingungen widerspricht oder eine
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geschlossene Veranstaltung stattfindet.
geschlossene Veranstaltung stattfindet.


B3) Pflichten:
B3) Pflichten: Jedes Personen-Mitglied ist verpflichtet, nach Möglichkeit an
 
Jedes Personen-Mitglied ist verpflichtet, nach Möglichkeit an


den monatlichen Orga-Treffen teilzunehmen, sowie selbstständig
den monatlichen Orga-Treffen teilzunehmen, sowie selbstständig
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der Kometin zu übernehmen.
der Kometin zu übernehmen.


B4) Beitrag: Die Höhe der monatlichen Beiträge von Mitgliedern wird in der Bieterunde bestimmt und richtet sich nach dem Richtwert. (Siehe Punkt
B4) Beitrag: Die Höhe der monatlichen Beiträge von Mitgliedern wird in der


„Bieterunde“) Mitgliedschaft als Gruppe (Gruppen-Mitglied)
Bieterunde bestimmt und richtet sich nach dem Richtwert. (Siehe Punkt
 
„Bieterunde“)
 
Mitgliedschaft als Gruppe (Gruppen-Mitglied)


B5) Einstieg: Jede Gruppe kann bei der Kometin anfragen, ob sie Mitglied
B5) Einstieg: Jede Gruppe kann bei der Kometin anfragen, ob sie Mitglied


werden kann. Diese Anfrage wird bei dem Orga-Treffen oder in der Signal Gruppe
werden kann.


»Kometin Orga« diskutiert. Wird die Anfrage durch die bestehenden Gruppen- und Personen-Mitglieder
Diese Anfrage wird bei dem Orga-Treffen oder in der Signal Gruppe


akzeptiert, kann eine vertretende Person der Gruppe für diese Gruppe einen Probemitgliedschaftsvertrag unterschreiben.
»Kometin Orga« diskutiert.


Die Aufnahme erfolgt wie schließlich wie die Aufnahme von Personen-Mitgliedern.
Wird die Anfrage durch die bestehenden Gruppen- und Personen-Mitglieder
 
akzeptiert, kann eine vertretende Person der Gruppe für diese Gruppe einen
 
Probemitgliedschaftsvertrag unterschreiben.
 
Die Aufnahme erfolgt wie schließlich wie die Aufnahme von Personen-
 
Mitgliedern.


B6) Rechte: Die Gruppen haben grundsätzlich beschränkte
B6) Rechte: Die Gruppen haben grundsätzlich beschränkte
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monatlich 1-2 Aufgaben von der Putzliste und eine Verantwortlichkeit.
monatlich 1-2 Aufgaben von der Putzliste und eine Verantwortlichkeit.


B8) Stimmgewicht bei Entscheidungsfindungen: In Entscheidungsfindungen zählt eine Gruppe wie eine Person, unabhängig
B8) Stimmgewicht bei Entscheidungsfindungen: In
 
Entscheidungsfindungen zählt eine Gruppe wie eine Person, unabhängig


von der Anzahl an bei der Entscheidungsfindung anwesenden
von der Anzahl an bei der Entscheidungsfindung anwesenden
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Ansprechpersonen der Gruppe.
Ansprechpersonen der Gruppe.


B9) Beitrag:
B9) Beitrag: Der monatliche Mitgliedsbeitrag ist ein Fixbeitrag, wird bei
 
Eintritt der Gruppe festgelegt und sollte in der Regel mindestens dem


Der monatliche Mitgliedsbeitrag ist ein Fixbeitrag, wird bei Eintritt der Gruppe festgelegt und sollte in der Regel mindestens dem
monatlichen Richtwert entsprechen.


monatlichen Richtwert entsprechen. Sternschnuppenmitgliedschaft (Projektmitgliedschaft)
Sternschnuppenmitgliedschaft (Projektmitgliedschaft)


(17.OT: 25.2.24)
(17.OT: 25.2.24)


B10) Beschreibung: Die Sternschnuppenmitgliedschaft (Projektmitgliedschaft) ermöglicht die Nutzung der Kometin für eine begrenzte Zeit (von einmaliger Nutzung bis maximal vier Monate) für konkrete Projekte. Bei Projekten, die länger als 4 Monate andauern, gibt esdie Möglichkeit, Projekte im Rahmen einer regulären Personen- /Gruppenmitgliedschaft umzusetzen.
B10) Beschreibung: Die Sternschnuppenmitgliedschaft
 
(Projektmitgliedschaft) ermöglicht die Nutzung der Kometin für eine
 
begrenzte Zeit (von einmaliger Nutzung bis maximal vier Monate) für
 
konkrete Projekte. Bei Projekten, die länger als 4 Monate andauern, gibt es
 
die Möglichkeit, Projekte im Rahmen einer regulären Personen-
 
/Gruppenmitgliedschaft umzusetzen.
 
B11) Einstieg: Jede Person/Gruppe kann um eine
 
Sternschnuppenmitgliedschaft ansuchen, z.B. über welocally, E-Mail und
 
weitere Plattformen. Ob die Tätigkeit in der Kometin stattfinden darf, wird im
 
Orga-Treffen oder der Signalgruppe „Kometin Orga“ entschieden. Zu Beginn
 
muss ein Sternschnuppenmitgliedsvertrag unterschrieben werden. Die


B11) Einstieg:
Mitgliedschaft der Person/Gruppe, die für das Projekt verantwortlich ist,


Jede Person/Gruppe kann um eine Sternschnuppenmitgliedschaft ansuchen, z.B. über welocally, E-Mail und weitere Plattformen. Ob die Tätigkeit in der Kometin stattfinden darf, wird im Orga-Treffen oder der Signalgruppe „Kometin Orga“ entschieden. Zu Beginn muss ein Sternschnuppenmitgliedsvertrag unterschrieben werden. Die Mitgliedschaft der Person/Gruppe, die für das Projekt verantwortlich ist, beginnt und endet mit der Dauer der Tätigkeit. Es gibt keine Probezeit,
beginnt und endet mit der Dauer der Tätigkeit. Es gibt keine Probezeit,


allerdings kann die Mitgliedschaft von beiden Seiten beendet werden, wenn
allerdings kann die Mitgliedschaft von beiden Seiten beendet werden, wenn
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es hierzu verstärkten Anlass gibt.
es hierzu verstärkten Anlass gibt.


B11) Rechte & Pflichten:
B11) Rechte & Pflichten: Die Person/Gruppe, die die Kometin als
 
Sternschnuppe nutzen möchte, muss ihre Sternschnuppentätigkeit
 
vorstellen, damit sich alle Mitglieder ein Bild von der
 
Sternschnuppentätigkeit machen kann. Eine Vorstellung kann beim Orga-
 
Treffen oder in der Orga Signal Gruppe erfolgen. Nach jeder Nutzung
 
müssen zwei Punkte der Putzliste erledigt werden.(17.OT: 25.2.24)


Die Person/Gruppe, die die Kometin als Sternschnuppe nutzen möchte, muss ihre Sternschnuppentätigkeit vorstellen, damit sich alle Mitglieder ein Bild von der Sternschnuppentätigkeit machen kann. Eine Vorstellung kann beim Orga- Treffen oder in der Orga Signal Gruppe erfolgen. Nach jeder Nutzung müssen zwei Punkte der Putzliste erledigt werden.(17.OT: 25.2.24)
B12) Beitrag: Der solidarische Mitgliedsbeitrag für Sternschnuppen wird


B12) Beitrag:
nicht in der Bieter*innen-Runde festgelegt, sondern im Vornherein


Der solidarische Mitgliedsbeitrag für Sternschnuppen wird nicht in der Bieter*innen-Runde festgelegt, sondern im Vornherein gemeinsam besprochen.(17.OT: 25.2.24)
gemeinsam besprochen.(17.OT: 25.2.24)


Passive Mitgliedschaft
Passive Mitgliedschaft


B13) Beschreibung:
B13) Beschreibung: Die Kometin ist rechtlich ein Vereinslokal, das nur von
 
Vereinsmitgliedern genutzt werden darf. Jede Person, die eine


Die Kometin ist rechtlich ein Vereinslokal, das nur von Vereinsmitgliedern genutzt werden darf. Jede Person, die eine Veranstaltung bzw. Gruppenaktivität besucht, muss Mitglied werden. Vor Ort kann sich für diese Mitgliedschaft unverbindlich eingetragen werden.Die Mitgliedschaft kann durch das passive Mitglied jederzeit beendet werden.
Veranstaltung bzw. Gruppenaktivität besucht, muss Mitglied werden. Vor


B14) Rechte und Pflichten:
Ort kann sich für diese Mitgliedschaft unverbindlich eingetragen werden.


Passive Mitglieder sind nicht stimmberechtigt,werden nicht zu den Signal-Gruppen hinzugefügt und sind nicht zum Orga-Treffen eingeladen.
Die Mitgliedschaft kann durch das passive Mitglied jederzeit beendet


B14) Kosten:
werden.


Passives Mitglied in der Kometin zu sein, ist mit keinen Kosten verbunden. Bei Veranstaltungen darf gerne gespendet werden. Beendigung der Mitgliedschaft als Person und als Gruppe
B14) Rechte und Pflichten: Passive Mitglieder sind nicht stimmberechtigt,


B15) Kündigung:
werden nicht zu den Signal-Gruppen hinzugefügt und sind nicht zum Orga-


Die Mitgliedschaft als Person oder als Gruppe hat eine Kündigungsfrist von zwei Monaten. Die Beendigung der Mitgliedschaft muss der Gruppe im Orga-Treffen oder in der Signal-Gruppe Kometin Orga verkündet werden.
Treffen eingeladen.


B16) Beendigung durch Orga-Beschluss:
B14) Kosten: Passives Mitglied in der Kometin zu sein, ist mit keinen Kosten


Die Mitgliedschaft kann durch einen Orga-Beschluss mit sofortiger Wirkung beendet werden. Ein solcher Schritt sollte gut begründet werden können.
verbunden. Bei Veranstaltungen darf gerne gespendet werden.


Probezeit: Teil C (letzte Änderungen beim 19.OT: 18.4.24)
Beendigung der Mitgliedschaft als Person und als Gruppe


C1) Zweck: Durch die Probezeit soll herausgefunden werden, ob das
B15) Kündigung: Die Mitgliedschaft als Person oder als Gruppe hat eine
 
Kündigungsfrist von zwei Monaten. Die Beendigung der Mitgliedschaft muss
 
der Gruppe im Orga-Treffen oder in der Signal-Gruppe Kometin Orga
 
verkündet werden.
 
B16) Beendigung durch Orga-Beschluss: Die Mitgliedschaft kann durch
 
einen Orga-Beschluss mit sofortiger Wirkung beendet werden. Ein solcher
 
Schritt sollte gut begründet werden können.
 
Probezeit: Teil C
 
(letzte Änderungen beim 19.OT: 18.4.24)
 
C1) Zweck: Durch die Probezeit soll herausgefunden werden, ob das


Mitglied zur Probe (Person/Gruppe) und die bestehenden Mitglieder der
Mitglied zur Probe (Person/Gruppe) und die bestehenden Mitglieder der
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Im Probemitgliedschaftsvertrag ist mindestens ein Buddy definiert.
Im Probemitgliedschaftsvertrag ist mindestens ein Buddy definiert.


Dieser Buddy ist Ansprechperson für alle aufkommenden Fragen und muss das Mitglied in Probe in die bestehenden Strukturen und Regeln der
Dieser Buddy ist Ansprechperson für alle aufkommenden Fragen und muss
 
das Mitglied in Probe in die bestehenden Strukturen und Regeln der


Kometin einführen.
Kometin einführen.


C4) Rechte:
C4) Rechte: Das Probemitglied hat alle Rechte, die ein bestehendes


Das Probemitglied hat alle Rechte, die ein bestehendes Mitglied hat.
Mitglied hat.


Das bedeutet:
Das bedeutet:


• Das Probemitglied als Personenmitglied hat grundsätzlich alle Rechte eines Personenmitglieds.
• Das Probemitglied als Personenmitglied hat grundsätzlich alle Rechte


• Ein Probemitglied als Gruppenmitglied hat grundsätzlich alle Rechte eines Gruppenmitglieds.
eines Personenmitglieds.
 
• Ein Probemitglied als Gruppenmitglied hat grundsätzlich alle Rechte
 
eines Gruppenmitglieds.


Zwei Ausnahmen:
Zwei Ausnahmen:


• Ein Probemitglied darf nicht für neue Probemitglieder Probemitgliedschaftsverträge unterschreiben.
• Ein Probemitglied darf nicht für neue Probemitglieder


• Ein Probemitglied darf nicht Teil der Signal-Gruppe "Kometin Probemitgliedschaft" sein, in welcher sich bestehende Mitglieder
Probemitgliedschaftsverträge unterschreiben.
 
• Ein Probemitglied darf nicht Teil der Signal-Gruppe "Kometin
 
Probemitgliedschaft" sein, in welcher sich bestehende Mitglieder


über die Aufnahme abstimmen können.
über die Aufnahme abstimmen können.
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C5) Pflichten:
C5) Pflichten:


Ein Probemitglied hat alle Pflichten, die ein bestehendes Mitglied hat. Ein Probemitglied muss bei der Biete-Runde im ersten Monat nicht
Ein Probemitglied hat alle Pflichten, die ein bestehendes Mitglied hat.


teilnehmen. Zu Beginn der Probemitgliedschaft zahlt das Probemitglied einen finanziellen Beitrag für die Zeit bis zum 2. Orga-Treffen nach dem Eintritt.
Ein Probemitglied muss bei der Biete-Runde im ersten Monat nicht


Die Höhe des Probemitgliedsbeitrags wird vom Probemitglied selbst bestimmt.
teilnehmen.
 
Zu Beginn der Probemitgliedschaft zahlt das Probemitglied einen
 
finanziellen Beitrag für die Zeit bis zum 2. Orga-Treffen nach dem Eintritt.
 
Die Höhe des Probemitgliedsbeitrags wird vom Probemitglied selbst
 
bestimmt.


Ein Probemitglied muss drei Aufgaben während seiner Probezeit erfüllen (1.
Ein Probemitglied muss drei Aufgaben während seiner Probezeit erfüllen (1.


Raumveränderung, 2. Kritik, 3. Lob: siehe das 3 Aufgaben Dokument)
Raumveränderung, 2. Kritik, 3. Lob: siehe das 3 Aufgaben Dokument )


Das Orga-Treffen: Teil D
Das Orga-Treffen: Teil D


D1) Zweck:
D1) Zweck: Das Orga Treffen ist das monatliche Zusammenkommen, bei
 
 
Das Orga Treffen ist das monatliche Zusammenkommen, bei


dem die wichtigsten Entscheidungen kollektiv getroffen werden. Themen
dem die wichtigsten Entscheidungen kollektiv getroffen werden. Themen
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Bieterunde und Finanzen.
Bieterunde und Finanzen.


D2) Häufigkeit und Zeitpunkt:
D2) Häufigkeit und Zeitpunkt: Einmal monatlich, in der vorletzten Woche


Einmal monatlich, in der vorletzten Woche jeden Monats. Die Termine für das Orga-Treffen werden zu Beginn des
jeden Monats. Die Termine für das Orga-Treffen werden zu Beginn des


Jahres festgelegt.
Jahres festgelegt.


D3) Anwesenheit:
D3) Anwesenheit: Jedes Personen- und Probemitglied der Kometin ist zur
 
Teilnahme am Orga-Treffen verpflichtet – Abwesenheit sollte die Ausnahme


Jedes Personen- und Probemitglied der Kometin ist zur Teilnahme am Orga-Treffen verpflichtet – Abwesenheit sollte die Ausnahme sein. Ist die Teilnahme nicht möglich, muss abgesagt werden. Als Absage gilt eine Nachricht oder Reaktion auf eine Nachricht in der Signalgruppe. Wer nicht teilnehmen kann, sollte das Protokoll lesen. Gruppen sind zur Teilnahme am Orga-Treffen nicht verpflichtet, sollten aber das Protokoll lesen.
sein. Ist die Teilnahme nicht möglich, muss abgesagt werden. Als Absage


D4) Positionen:
gilt eine Nachricht oder Reaktion auf eine Nachricht in der Signalgruppe.


Es braucht immer eine Person für Moderation, eine Person für Protokoll und es kann eine*n Timerkeeper*in geben. Außerdem gibt es
Wer nicht teilnehmen kann, sollte das Protokoll lesen.


die Rolle "Care", die sich um Verpflegung während dem Treffen kümmert (meist wird etwas gekocht, die Kosten für die Zutaten werden mit der
Gruppen sind zur Teilnahme am Orga-Treffen nicht verpflichtet, sollten aber


Kometin zurückverrechnet). Die Moderation bereitet das Treffen vor und leitet es.
das Protokoll lesen.


D5) Geteilte Verantwortung:
D4) Positionen: Es braucht immer eine Person für Moderation, eine Person


Jede Person darf maximal 3x im Jahr dieselbe Position einnehmen. Hierdurch soll ein Wechsel der Positionen befördert
für Protokoll und es kann eine*n Timerkeeper*in geben. Außerdem gibt es
 
die Rolle "Care", die sich um Verpflegung während dem Treffen kümmert
 
(meist wird etwas gekocht, die Kosten für die Zutaten werden mit der
 
Kometin zurückverrechnet). Die Moderation bereitet das Treffen vor und
 
leitet es.
 
D5) Geteilte Verantwortung: Jede Person darf maximal 3x im Jahr dieselbe
 
Position einnehmen. Hierdurch soll ein Wechsel der Positionen befördert


werden, ohne jedes Mitglied in die Positionen zu drängen. Zur besseren
werden, ohne jedes Mitglied in die Positionen zu drängen. Zur besseren
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übernommen haben, auf der Liste in der Küche eintragen.
übernommen haben, auf der Liste in der Küche eintragen.


D6) Protokoll:
D6) Protokoll: Das Protokoll wird im Protokoll-Pad oder im Protokoll-
 
Vorlagedokument geschrieben. Das fertige Protokoll wird anschließend in


Das Protokoll wird im Protokoll-Pad oder im Protokoll-Vorlagedokument geschrieben. Das fertige Protokoll wird anschließend in
der Nextcloud abgelegt und im Protokoll-Pad verlinkt. Die Form des


der Nextcloud abgelegt und im Protokoll-Pad verlinkt. Die Form desProtokolls wurde bisher nicht definiert (Ergebnisprotokoll / ausführliches
Protokolls wurde bisher nicht definiert (Ergebnisprotokoll / ausführliches


Protokoll / o.ä.).
Protokoll / o.ä.).


D7) Agenda:
D7) Agenda: Jedes Mitglied ist dazu aufgefordert zu besprechende Punkte


Jedes Mitglied ist dazu aufgefordert zu besprechende Punkte für das nächste Orga-Treffen im Protokoll-Pad vor diesem Treffen
für das nächste Orga-Treffen im Protokoll-Pad vor diesem Treffen


aufzuschreiben. Die Agenda kann zu Beginn des Treffens noch erweitert
aufzuschreiben. Die Agenda kann zu Beginn des Treffens noch erweitert
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werden.
werden.


D8) Struktur:
D8) Struktur: Das Orga-Treffen besteht aus zwei Teilen und dazwischen
 
 
Das Orga-Treffen besteht aus zwei Teilen und dazwischen


einer (Essens-) Pause. Der erste Teil beinhaltet Fixpunkte: Die Aufnahme /
einer (Essens-) Pause. Der erste Teil beinhaltet Fixpunkte: Die Aufnahme /
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Bieterunde: Teil E
Bieterunde: Teil E


E1) Zweck:
E1) Zweck: Durch die Bieterunde wird der monatliche Mitgliedsbeitrag
 
 
Durch die Bieterunde wird der monatliche Mitgliedsbeitrag


bestimmt. Durch die Mitgliedsbeiträge sollen die Kosten der Kometin für
bestimmt. Durch die Mitgliedsbeiträge sollen die Kosten der Kometin für
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abgehalten.
abgehalten.


E2) Richtwert:
E2) Richtwert: Der Richtwert ist der Betrag, welcher im Durchschnitt pro
 
 
Der Richtwert ist der Betrag, welcher im Durchschnitt pro
 
Mitglied erbracht werden müsste, um die
 
 
Kosten der Kometin zu decken.
 
Der Richtwert rechnet sich folgendermaßen aus:


Mitglied erbracht werden müsste, um die Kosten der Kometin zu decken.


(Gesamtkosten Kometin
Der Richtwert rechnet sich folgendermaßen aus: (Gesamtkosten Kometin


- Fixbeträge der Gruppen) / Anzahl Personenmitglieder
- Fixbeträge der Gruppen) / Anzahl Personenmitglieder.
 
.


Sternschnuppenbeiträge vom vorherigen Quartal werden im nächsten
Sternschnuppenbeiträge vom vorherigen Quartal werden im nächsten
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wird.
wird.


E3) Ablauf:
E3) Ablauf: Zuerst wird der Richtwert errechnet (siehe E2). Dann werden
 
 
Zuerst wird der Richtwert errechnet (siehe E2). Dann werden


offen oder anonym Gebote gemacht. Ist die Summe der Gebote gleich oder
offen oder anonym Gebote gemacht. Ist die Summe der Gebote gleich oder
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auf Rücklagen sollte die Ausnahme sein.
auf Rücklagen sollte die Ausnahme sein.


E4) Sonderregel für Gruppen:
E4) Sonderregel für Gruppen: Da Gruppen aus vielen Personen bestehen,
 
 
Da Gruppen aus vielen Personen bestehen,


welche sich die Kosten teilen können, müssen Gruppen mindestens den
welche sich die Kosten teilen können, müssen Gruppen mindestens den


Richtwert zahlen.
Richtwert zahlen. Der Richtwert für Gruppen wird jeweils im letzten Quartal
 
 
Der Richtwert für Gruppen wird jeweils im letzten Quartal


des Vorjahres festgelegt und gilt für das ganze folgende Jahr.
des Vorjahres festgelegt und gilt für das ganze folgende Jahr.


E5) Überweisung:
E5) Überweisung: Der Mitgliedsbeitrag sollte bis spätestens Ende des
 
 
Der Mitgliedsbeitrag sollte bis spätestens Ende des


Vormonats überwiesen werden. Die Überweisung muss mit dem Gebot
Vormonats überwiesen werden. Die Überweisung muss mit dem Gebot
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Biete-Runde gilt, überwiesen werden.
Biete-Runde gilt, überwiesen werden.


E6) Austritt:
E6) Austritt: Beim Austritt sind für das austretende Mitglied die
 
 
Beim Austritt sind für das austretende Mitglied die


Mitgliedsbeiträge des Monats, in dem der Austritt angekündigt wird, sowie
Mitgliedsbeiträge des Monats, in dem der Austritt angekündigt wird, sowie
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Veranstaltungen: Teil F
Veranstaltungen: Teil F


F1) Berechtigung:
F1) Berechtigung: Alle Personen-, Gruppen-, Sternschnuppen- und
 
 
Alle Personen-, Gruppen-, Sternschnuppen- und


Probemitglieder der Kometin dürfen Veranstaltungen durchführen, so lange
Probemitglieder der Kometin dürfen Veranstaltungen durchführen, so lange
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ausgeschlossen.
ausgeschlossen.


F2) Einmalige Veranstaltungen:
F2) Einmalige Veranstaltungen: Einmalige Veranstaltungen für den
 
 
Einmalige Veranstaltungen für den


nächsten Monat können im Event-Pad bis zum 20. des Vormonats
nächsten Monat können im Event-Pad bis zum 20. des Vormonats
Zeile 403: Zeile 517:
schneiden.
schneiden.


F3) Wiederkehrende Veranstaltungen:
F3) Wiederkehrende Veranstaltungen: Neue wöchentlich oder häufiger
 
 
Neue wöchentlich oder häufiger


wiederkehrende Veranstaltungen müssen beim Orga-Treffen oder in der
wiederkehrende Veranstaltungen müssen beim Orga-Treffen oder in der
Zeile 418: Zeile 529:
werden.
werden.


F4) Event-Pad Normierung:
F4) Event-Pad Normierung: Wird ein Event eingetragen, muss dazu
 
 
Wird ein Event eingetragen, muss dazu


geschrieben werden, welche Räume benötigt werden, welches
geschrieben werden, welche Räume benötigt werden, welches
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F6) Nicht erlaubte Veranstaltungen (siehe Grundregeln):
F6) Nicht erlaubte Veranstaltungen (siehe Grundregeln):


1)
1) kommerzielle Veranstaltungen: Kommerziell bedeutet, dass
 
 
kommerzielle Veranstaltungen: Kommerziell bedeutet, dass


eine Gewinnabsicht hinter der Veranstaltung steht oder die
eine Gewinnabsicht hinter der Veranstaltung steht oder die
Zeile 450: Zeile 555:
Spende ist erlaubt.
Spende ist erlaubt.


2)
2) religiöse/entmündigende Veranstaltungen: alle Inhalte, die zur
 
 
religiöse/entmündigende Veranstaltungen: alle Inhalte, die zur


Verbreitung von, oder Integration in (institutionalisierte)
Verbreitung von, oder Integration in (institutionalisierte)
Zeile 461: Zeile 563:
Treffen über die Auslegung dieser Regel diskutiert.
Treffen über die Auslegung dieser Regel diskutiert.


3)
3) parteipolitische Veranstaltungen: alle Inhalte die direkt von
 
 
parteipolitische Veranstaltungen: alle Inhalte die direkt von


einer politischen Partei herangetragen, propagiert oder
einer politischen Partei herangetragen, propagiert oder
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Treffen von Entscheidungen: Teil G
Treffen von Entscheidungen: Teil G


G1) Methode:
G1) Methode: Entscheidungen werden durch die Fünf-Finger-
 
 
Entscheidungen werden durch die Fünf-Finger-


Konsensmethode getroffen – in Online-Kommunikation mit den Zahlen 1 bis
Konsensmethode getroffen – in Online-Kommunikation mit den Zahlen 1 bis
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Widerstand / Veto bedeutet.
Widerstand / Veto bedeutet.


G2) Gewichtige Entscheidungen:
G2) Gewichtige Entscheidungen: Gewichtige Entscheidungen können nur
 
 
Gewichtige Entscheidungen können nur


im Orga-Treffen getroffen werden.
im Orga-Treffen getroffen werden.


G3) Konkrete Vorschläge formulieren:
G3) Konkrete Vorschläge formulieren: Um Zeit zu sparen, sollten bei
 
 
Um Zeit zu sparen, sollten bei


erkannten Herausforderungen nicht Diskussionen zu deren Lösung
erkannten Herausforderungen nicht Diskussionen zu deren Lösung
Zeile 509: Zeile 599:
behandelt.
behandelt.


G4) In Signal-Gruppen offene Klammern schließen:
G4) In Signal-Gruppen offene Klammern schließen: Ist eine Diskussion
 
 
Ist eine Diskussion


notwendig, muss spätestens die Person, welche sie gestartet hat, diese
notwendig, muss spätestens die Person, welche sie gestartet hat, diese
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zusammenfasst.
zusammenfasst.


G5) Non-Verbale Entscheidungsverfahren in Signal-Gruppen:
G5) Non-Verbale Entscheidungsverfahren in Signal-Gruppen: Werden
 
 
Werden


Vorschläge in Signal-Gruppen eingebracht, sollten Möglichkeiten non-
Vorschläge in Signal-Gruppen eingebracht, sollten Möglichkeiten non-
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verbaler kollektiver Entscheidungsfindung dazu angeboten werden.
verbaler kollektiver Entscheidungsfindung dazu angeboten werden.


• Bei konkreten Vorschlägen: Es sollte die Angabe von Widerstand (
 
 
Bei konkreten Vorschlägen:
 
 
Es sollte die Angabe von Widerstand (
 
-
 
 
) dazu angeboten werden.
 


- ) dazu angeboten werden.


Bei verschiedenen Optionen:
Bei verschiedenen Optionen: Jeder Option sollte ein Emoji
 
 
Jeder Option sollte ein Emoji


zugeordnet werden. Die Option mit den meisten Stimmen wird −
zugeordnet werden. Die Option mit den meisten Stimmen wird −
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genommen.
genommen.


• Bei Geldbeträgen: Soll sich auf einen Geldbetrag geeinigt werden,
 
 
Bei Geldbeträgen:
 
 
Soll sich auf einen Geldbetrag geeinigt werden,


muss ein solcher vorgeschlagen werden und Community-Mitglieder
muss ein solcher vorgeschlagen werden und Community-Mitglieder
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können diesen entweder annehmen oder in vordefinierten Schritten
können diesen entweder annehmen oder in vordefinierten Schritten


nach (z.B. 10 €) mit einem "Pfeil-nach-oben"-Emoji (
nach (z.B. 10 €) mit einem "Pfeil-nach-oben"-Emoji ( ) erhöhen bzw.


 
mit einem "Pfeil-nach-unten"-Emoji ( ) verringern.
) erhöhen bzw.
 
mit einem "Pfeil-nach-unten"-Emoji (
 
 
) verringern.


Nutzung der Räumlichkeiten: Teil H
Nutzung der Räumlichkeiten: Teil H


H1) Ordnung:
H1) Ordnung: Nach der Nutzung der Kometin sollte diese in einem
 
 
Nach der Nutzung der Kometin sollte diese in einem


sauberen Zustand wieder hinterlassen werden. Es dürfen Sachen (auf
sauberen Zustand wieder hinterlassen werden. Es dürfen Sachen (auf
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Tischen) liegen bleiben, so lange es niemanden im Weg ist.
Tischen) liegen bleiben, so lange es niemanden im Weg ist.


H2) Private Ablage:
H2) Private Ablage: Jedes Mitglied hat Anspruch auf privaten Stauraum für
 
 
Jedes Mitglied hat Anspruch auf privaten Stauraum für


eigene Sachen (Schrankfach, Box, o.ä.)
eigene Sachen (Schrankfach, Box, o.ä.)


H3) Übernachtung:
H3) Übernachtung: Niemand darf - auch nicht kurzfristig - in der Kometin
 
 
Niemand darf - auch nicht kurzfristig - in der Kometin


wohnen. Übernachtungen in der Kometin sollten die Ausnahme sein.
wohnen. Übernachtungen in der Kometin sollten die Ausnahme sein.


H4) Lebensmittel:
H4) Lebensmittel: Alle unbeschrifteten Lebensmittel dürfen von allen
 
 
Alle unbeschrifteten Lebensmittel dürfen von allen


verwendet werden. Offene Lebensmittel, die innerhalb von Tagen / wenigen
verwendet werden. Offene Lebensmittel, die innerhalb von Tagen / wenigen

Version vom 25. Juli 2026, 20:26 Uhr

REGELN DER KOMETIN

Version von 17.5.2026 (beschlossen im 42. Orga-Treffen)

Allgemein: Teil A

A1) Mitglieder-Space: Die Kometin ist grundsätzlich kein öffentlicher

Raum, sondern ein Raum für ihre Mitglieder. Mitglieder können

Veranstaltungen organisieren, die für die Öffentlichkeit zugänglich sind.

Raumnutzung bzw. eigene Veranstaltungen sind auch außerhalb einer

dauerhaften Mitgliedschaft möglich, siehe Punkt

„Sternschnuppenmitgliedschaft“.

A2) Augenhöhe: In Entscheidungsfindungen abseits der Vereins-Statuten

und staatsrechtlichen Strukturen sind alle aktiven Mitglieder der Kometin

gleichberechtigt und gleichverantwortlich.

A3) Regelungsrecht: Durch die hier gesammelten Regeln sollen die

Nutzungs- und Verantwortungsstrukturen innerhalb der Kometin organisiert

werden. Jedes aktive Mitglied ist dazu berechtigt und dazu angehalten,

diese Regeln mitzugestalten.

A4) Veränderung des Regeldokuments: Dieses Dokument darf niemals

willkürlich und nur entsprechenden Entschlüssen aus dem Orga-Treffen

nach verändert werden. Andere Änderungen müssen zumindest in der

Signal-Gruppe "Kometin-Orga" angekündigt und dort angenommen werden.

A5) Regelgültigkeit: Neue Regeln bzw. Regelveränderungen sind erst dann

gültig, wenn sie in dieses Regeldokument übertragen wurden.

A6) Übergeordnete Regeln: Die Grundregeln und die Statuten sind allen

folgend aufgeführten Regeln übergeordnet.

Mitgliedschaft: Teil B

Mitgliedschaftsarten

Mitgliedschaft als Person (Personen-Mitglied/"Kometin")

B1) Einstieg: Jedes bestehende Personen-Mitglied der Kometin kann mit

jeder natürlichen Person jederzeit einen Probemitgliedschaftsvertrag

abschließen. Ist die Probezeit gemäß dem Probemitgliedschaftsvertrag

erfolgreich durchlaufen, wird auf dem nächsten oder übernächsten Orga-

Treffen entschieden, ob

1. das Mitglied zur Probe ein reguläres Mitglied wird (durch

Unterzeichnung des Social Contracts),

2. die Probezeit verlängert werden muss oder

3. die Probezeit endet und das Mitglied zur Probe kein reguläres Mitglied

werden darf.

B2) Rechte: Jedes Personen-Mitglied darf die Kometin jederzeit nutzen, so

lange die Nutzung nicht den Rahmenbedingungen widerspricht oder eine

geschlossene Veranstaltung stattfindet.

B3) Pflichten: Jedes Personen-Mitglied ist verpflichtet, nach Möglichkeit an

den monatlichen Orga-Treffen teilzunehmen, sowie selbstständig

Verantwortung und Verantwortlichkeiten für die Räume und Organisation

der Kometin zu übernehmen.

B4) Beitrag: Die Höhe der monatlichen Beiträge von Mitgliedern wird in der

Bieterunde bestimmt und richtet sich nach dem Richtwert. (Siehe Punkt

„Bieterunde“)

Mitgliedschaft als Gruppe (Gruppen-Mitglied)

B5) Einstieg: Jede Gruppe kann bei der Kometin anfragen, ob sie Mitglied

werden kann.

Diese Anfrage wird bei dem Orga-Treffen oder in der Signal Gruppe

»Kometin Orga« diskutiert.

Wird die Anfrage durch die bestehenden Gruppen- und Personen-Mitglieder

akzeptiert, kann eine vertretende Person der Gruppe für diese Gruppe einen

Probemitgliedschaftsvertrag unterschreiben.

Die Aufnahme erfolgt wie schließlich wie die Aufnahme von Personen-

Mitgliedern.

B6) Rechte: Die Gruppen haben grundsätzlich beschränkte

Nutzungsrechte. Die Raumnutzung durch Gruppen wird individuell

vereinbart und richtet sich unter anderem nach der Gruppengröße. Wenn

Gruppen die Kometin an zusätzlichen Terminen außerhalb der individuellen

Vereinbarung nutzen wollen, muss dies mit den Mitgliedern der Kometin

vorab besprochen und abgestimmt werden. 1-2 Vertreter*innen der Gruppe

sind dafür auch in den Signal-Gruppen als Ansprechpartner*innen dabei.

(letzte Änderung vom 28.OT: 23.3.25)

B7) Pflichten: Jede Gruppe muss eine oder mehrere vertretende Personen

definieren. Gruppen sind zu den Orga-Treffen (v.a. zum 1. Teil) eingeladen,

müssen also nicht verpflichtend anwesend sein. Sie sind aber dazu

angehalten, das Protokoll zu lesen, um am Laufenden zu sein. Gruppen

müssen selbstständig Verantwortung und Verantwortlichkeiten für die

Räume und Organisation der Kometin übernehmen. Gruppen übernehmen

monatlich 1-2 Aufgaben von der Putzliste und eine Verantwortlichkeit.

B8) Stimmgewicht bei Entscheidungsfindungen: In

Entscheidungsfindungen zählt eine Gruppe wie eine Person, unabhängig

von der Anzahl an bei der Entscheidungsfindung anwesenden

Ansprechpersonen der Gruppe.

B9) Beitrag: Der monatliche Mitgliedsbeitrag ist ein Fixbeitrag, wird bei

Eintritt der Gruppe festgelegt und sollte in der Regel mindestens dem

monatlichen Richtwert entsprechen.

Sternschnuppenmitgliedschaft (Projektmitgliedschaft)

(17.OT: 25.2.24)

B10) Beschreibung: Die Sternschnuppenmitgliedschaft

(Projektmitgliedschaft) ermöglicht die Nutzung der Kometin für eine

begrenzte Zeit (von einmaliger Nutzung bis maximal vier Monate) für

konkrete Projekte. Bei Projekten, die länger als 4 Monate andauern, gibt es

die Möglichkeit, Projekte im Rahmen einer regulären Personen-

/Gruppenmitgliedschaft umzusetzen.

B11) Einstieg: Jede Person/Gruppe kann um eine

Sternschnuppenmitgliedschaft ansuchen, z.B. über welocally, E-Mail und

weitere Plattformen. Ob die Tätigkeit in der Kometin stattfinden darf, wird im

Orga-Treffen oder der Signalgruppe „Kometin Orga“ entschieden. Zu Beginn

muss ein Sternschnuppenmitgliedsvertrag unterschrieben werden. Die

Mitgliedschaft der Person/Gruppe, die für das Projekt verantwortlich ist,

beginnt und endet mit der Dauer der Tätigkeit. Es gibt keine Probezeit,

allerdings kann die Mitgliedschaft von beiden Seiten beendet werden, wenn

es hierzu verstärkten Anlass gibt.

B11) Rechte & Pflichten: Die Person/Gruppe, die die Kometin als

Sternschnuppe nutzen möchte, muss ihre Sternschnuppentätigkeit

vorstellen, damit sich alle Mitglieder ein Bild von der

Sternschnuppentätigkeit machen kann. Eine Vorstellung kann beim Orga-

Treffen oder in der Orga Signal Gruppe erfolgen. Nach jeder Nutzung

müssen zwei Punkte der Putzliste erledigt werden.(17.OT: 25.2.24)

B12) Beitrag: Der solidarische Mitgliedsbeitrag für Sternschnuppen wird

nicht in der Bieter*innen-Runde festgelegt, sondern im Vornherein

gemeinsam besprochen.(17.OT: 25.2.24)

Passive Mitgliedschaft

B13) Beschreibung: Die Kometin ist rechtlich ein Vereinslokal, das nur von

Vereinsmitgliedern genutzt werden darf. Jede Person, die eine

Veranstaltung bzw. Gruppenaktivität besucht, muss Mitglied werden. Vor

Ort kann sich für diese Mitgliedschaft unverbindlich eingetragen werden.

Die Mitgliedschaft kann durch das passive Mitglied jederzeit beendet

werden.

B14) Rechte und Pflichten: Passive Mitglieder sind nicht stimmberechtigt,

werden nicht zu den Signal-Gruppen hinzugefügt und sind nicht zum Orga-

Treffen eingeladen.

B14) Kosten: Passives Mitglied in der Kometin zu sein, ist mit keinen Kosten

verbunden. Bei Veranstaltungen darf gerne gespendet werden.

Beendigung der Mitgliedschaft als Person und als Gruppe

B15) Kündigung: Die Mitgliedschaft als Person oder als Gruppe hat eine

Kündigungsfrist von zwei Monaten. Die Beendigung der Mitgliedschaft muss

der Gruppe im Orga-Treffen oder in der Signal-Gruppe Kometin Orga

verkündet werden.

B16) Beendigung durch Orga-Beschluss: Die Mitgliedschaft kann durch

einen Orga-Beschluss mit sofortiger Wirkung beendet werden. Ein solcher

Schritt sollte gut begründet werden können.

Probezeit: Teil C

(letzte Änderungen beim 19.OT: 18.4.24)

C1) Zweck: Durch die Probezeit soll herausgefunden werden, ob das

Mitglied zur Probe (Person/Gruppe) und die bestehenden Mitglieder der

Kometin zusammenpassen.

Um Personenmitglied oder Gruppenmitglied in der Kometin zu werden, ist

es notwendig eine Probemitgliedschaft einzugehen.

C2) Dauer:

Die Dauer beträgt idealerweise ein Monat.

Sie soll nur 2 Monate dauern.

Die Probezeit kann durch einen Beschluss im Orga-Treffen verlängert

werden.

Die Probezeit kann jederzeit durch das Probe-Mitglied als auch durch einen

Beschluss innerhalb der bestehenden Gruppe beendet werden.

C3) Buddy:

Im Probemitgliedschaftsvertrag ist mindestens ein Buddy definiert.

Dieser Buddy ist Ansprechperson für alle aufkommenden Fragen und muss

das Mitglied in Probe in die bestehenden Strukturen und Regeln der

Kometin einführen.

C4) Rechte: Das Probemitglied hat alle Rechte, die ein bestehendes

Mitglied hat.

Das bedeutet:

• Das Probemitglied als Personenmitglied hat grundsätzlich alle Rechte

eines Personenmitglieds.

• Ein Probemitglied als Gruppenmitglied hat grundsätzlich alle Rechte

eines Gruppenmitglieds.

Zwei Ausnahmen:

• Ein Probemitglied darf nicht für neue Probemitglieder

Probemitgliedschaftsverträge unterschreiben.

• Ein Probemitglied darf nicht Teil der Signal-Gruppe "Kometin

Probemitgliedschaft" sein, in welcher sich bestehende Mitglieder

über die Aufnahme abstimmen können.

C5) Pflichten:

Ein Probemitglied hat alle Pflichten, die ein bestehendes Mitglied hat.

Ein Probemitglied muss bei der Biete-Runde im ersten Monat nicht

teilnehmen.

Zu Beginn der Probemitgliedschaft zahlt das Probemitglied einen

finanziellen Beitrag für die Zeit bis zum 2. Orga-Treffen nach dem Eintritt.

Die Höhe des Probemitgliedsbeitrags wird vom Probemitglied selbst

bestimmt.

Ein Probemitglied muss drei Aufgaben während seiner Probezeit erfüllen (1.

Raumveränderung, 2. Kritik, 3. Lob: siehe das 3 Aufgaben Dokument )

Das Orga-Treffen: Teil D

D1) Zweck: Das Orga Treffen ist das monatliche Zusammenkommen, bei

dem die wichtigsten Entscheidungen kollektiv getroffen werden. Themen

sind unter anderem Veranstaltungen, Verantwortlichkeiten, Mitgliedschaft,

Bieterunde und Finanzen.

D2) Häufigkeit und Zeitpunkt: Einmal monatlich, in der vorletzten Woche

jeden Monats. Die Termine für das Orga-Treffen werden zu Beginn des

Jahres festgelegt.

D3) Anwesenheit: Jedes Personen- und Probemitglied der Kometin ist zur

Teilnahme am Orga-Treffen verpflichtet – Abwesenheit sollte die Ausnahme

sein. Ist die Teilnahme nicht möglich, muss abgesagt werden. Als Absage

gilt eine Nachricht oder Reaktion auf eine Nachricht in der Signalgruppe.

Wer nicht teilnehmen kann, sollte das Protokoll lesen.

Gruppen sind zur Teilnahme am Orga-Treffen nicht verpflichtet, sollten aber

das Protokoll lesen.

D4) Positionen: Es braucht immer eine Person für Moderation, eine Person

für Protokoll und es kann eine*n Timerkeeper*in geben. Außerdem gibt es

die Rolle "Care", die sich um Verpflegung während dem Treffen kümmert

(meist wird etwas gekocht, die Kosten für die Zutaten werden mit der

Kometin zurückverrechnet). Die Moderation bereitet das Treffen vor und

leitet es.

D5) Geteilte Verantwortung: Jede Person darf maximal 3x im Jahr dieselbe

Position einnehmen. Hierdurch soll ein Wechsel der Positionen befördert

werden, ohne jedes Mitglied in die Positionen zu drängen. Zur besseren

Nachvollziehung sollen sich Mitglieder, wenn sie eine Position

übernommen haben, auf der Liste in der Küche eintragen.

D6) Protokoll: Das Protokoll wird im Protokoll-Pad oder im Protokoll-

Vorlagedokument geschrieben. Das fertige Protokoll wird anschließend in

der Nextcloud abgelegt und im Protokoll-Pad verlinkt. Die Form des

Protokolls wurde bisher nicht definiert (Ergebnisprotokoll / ausführliches

Protokoll / o.ä.).

D7) Agenda: Jedes Mitglied ist dazu aufgefordert zu besprechende Punkte

für das nächste Orga-Treffen im Protokoll-Pad vor diesem Treffen

aufzuschreiben. Die Agenda kann zu Beginn des Treffens noch erweitert

werden.

D8) Struktur: Das Orga-Treffen besteht aus zwei Teilen und dazwischen

einer (Essens-) Pause. Der erste Teil beinhaltet Fixpunkte: Die Aufnahme /

Vorstellung von Probemitgliedern, die To-Dos und Beschlüsse vom letzten

Orga-Treffen vorlesen, die Finanz-Übersicht, evtl. eine Bieterunde und dem

Durchgehen / Verändern von Verantwortlichkeiten. Der zweite Teil ist

Diskussion der Agenda-Punkte. Die Anwesenheit bei dem ersten Teil ist

verpflichtend und bei dem zweiten Teil freiwillig. Wer sich entscheidet zu

gehen, verzichtet darauf, mitzuentscheiden.

Entscheidungen, für die eine Mitgliederversammlung nötig ist, können nur

auf einer Mitgliederversammlung getroffen werden (siehe Vereinsstatuten).

Bieterunde: Teil E

E1) Zweck: Durch die Bieterunde wird der monatliche Mitgliedsbeitrag

bestimmt. Durch die Mitgliedsbeiträge sollen die Kosten der Kometin für

den folgenden Monat gedeckt werden. Die Biete-Runde wird alle 3 Monate

abgehalten.

E2) Richtwert: Der Richtwert ist der Betrag, welcher im Durchschnitt pro

Mitglied erbracht werden müsste, um die Kosten der Kometin zu decken.

Der Richtwert rechnet sich folgendermaßen aus: (Gesamtkosten Kometin

- Fixbeträge der Gruppen) / Anzahl Personenmitglieder.

Sternschnuppenbeiträge vom vorherigen Quartal werden im nächsten

Quartal von den Gesamtkosten abgezogen, sodass der Richtwert niedriger

wird.

E3) Ablauf: Zuerst wird der Richtwert errechnet (siehe E2). Dann werden

offen oder anonym Gebote gemacht. Ist die Summe der Gebote gleich oder

höher den zu deckenden Kosten, wird die Biete-Runde beendet. Ist die

Summe geringer als die zu deckenden Kosten, erfolgt die zweite Runde und

Mitglieder können ihre Gebote anpassen. Sind die Kosten nach der zweiten

Runde noch nicht gedeckt, erfolgt eine dritte Runde. Falls die Kosten nicht

gedeckt werden und kein Mitglied ihr Gebot erhöhen möchte, kann der

Entschluss getroffen werden, auf Rücklagen zurückzugreifen. Der Rückgriff

auf Rücklagen sollte die Ausnahme sein.

E4) Sonderregel für Gruppen: Da Gruppen aus vielen Personen bestehen,

welche sich die Kosten teilen können, müssen Gruppen mindestens den

Richtwert zahlen. Der Richtwert für Gruppen wird jeweils im letzten Quartal

des Vorjahres festgelegt und gilt für das ganze folgende Jahr.

E5) Überweisung: Der Mitgliedsbeitrag sollte bis spätestens Ende des

Vormonats überwiesen werden. Die Überweisung muss mit dem Gebot

übereinstimmen, sollte dieses also auch nicht überschreiten. Auf der

Überweisung muss der Monat angegeben werden, für welchen der Beitrag

gezahlt wird (z.B. ist der Beitrag für Februar bis 31.1. zu überweisen).

Alternativ können die Beiträge auch gesammelt für das Quartal, für das die

Biete-Runde gilt, überwiesen werden.

E6) Austritt: Beim Austritt sind für das austretende Mitglied die

Mitgliedsbeiträge des Monats, in dem der Austritt angekündigt wird, sowie

für die beiden Folgemonate zu zahlen. Das betrifft Personen- und

Gruppenmitglieder, nicht Sternschnuppen- und passive Mitglieder.

Veranstaltungen: Teil F

F1) Berechtigung: Alle Personen-, Gruppen-, Sternschnuppen- und

Probemitglieder der Kometin dürfen Veranstaltungen durchführen, so lange

die Grundregeln der Kometin eingehalten werden. Wer kein aktives Mitglied

in der Kometin ist, darf grundsätzlich auch nicht veranstalten. Ausnahmen

können auf Anfrage gemacht werden. Private Geburtstagsfeiern sind

ausgeschlossen.

F2) Einmalige Veranstaltungen: Einmalige Veranstaltungen für den

nächsten Monat können im Event-Pad bis zum 20. des Vormonats

eingetragen werden, solange diese sich nicht mit anderen Veranstaltungen

schneiden.

F3) Wiederkehrende Veranstaltungen: Neue wöchentlich oder häufiger

wiederkehrende Veranstaltungen müssen beim Orga-Treffen oder in der

Gruppe „Kometin Orga“ besprochen werden. Auch wenn wiederkehrende

Veranstaltungen dauerhaft an einem anderen Zeitpunkt stattfinden sollen,

muss das beim Orga-Treffen oder auf Signal in „Kometin Orga“ besprochen

werden.

F4) Event-Pad Normierung: Wird ein Event eingetragen, muss dazu

geschrieben werden, welche Räume benötigt werden, welches

Vereinsmitglied die Ansprechperson ist und ob das Event privat ist oder

offen. Offene Events kommen in die Monatsübersicht.

F5) Verschiebungen und Absagen: Verschiebungen und Absagen von

Veranstaltungen sind rechtzeitig in der Signal-Gruppe „Kometin Orga“ zu

kommunizieren und im Veranstaltungspad upzudaten bzw. zu löschen.

F6) Nicht erlaubte Veranstaltungen (siehe Grundregeln):

1) kommerzielle Veranstaltungen: Kommerziell bedeutet, dass

eine Gewinnabsicht hinter der Veranstaltung steht oder die

Teilnahme nur durch eine verpfichtende Bezahlung (Eintritt,

Unkostenbeitrag, etc.) möglich ist. Der Aufruf zur freiwilligen

Spende ist erlaubt.

2) religiöse/entmündigende Veranstaltungen: alle Inhalte, die zur

Verbreitung von, oder Integration in (institutionalisierte)

Glaubenssysteme dienen. Im Zweifelsfall wird in einem Orga-

Treffen über die Auslegung dieser Regel diskutiert.

3) parteipolitische Veranstaltungen: alle Inhalte die direkt von

einer politischen Partei herangetragen, propagiert oder

abgehalten werden. Kritische Auseinandersetzungen mit

Parteipolitik ist willkommen.

Treffen von Entscheidungen: Teil G

G1) Methode: Entscheidungen werden durch die Fünf-Finger-

Konsensmethode getroffen – in Online-Kommunikation mit den Zahlen 1 bis

5 kommuniziert. Abgefragt wird der Widerstand zu Vorschlägen, wobei 1

("Daumen hoch") gar kein Widerstand und 5 ("Stopp-Hand") hoher

Widerstand / Veto bedeutet.

G2) Gewichtige Entscheidungen: Gewichtige Entscheidungen können nur

im Orga-Treffen getroffen werden.

G3) Konkrete Vorschläge formulieren: Um Zeit zu sparen, sollten bei

erkannten Herausforderungen nicht Diskussionen zu deren Lösung

eröffnet, sondern konkrete Lösungsvorschläge formuliert werden. Erst,

wenn es gegen einen konkreten Vorschlag Widerstand gibt, ist die Zeit für

Diskussion gekommen. Externe Anfragen werden auf dieselbe Weise

behandelt.

G4) In Signal-Gruppen offene Klammern schließen: Ist eine Diskussion

notwendig, muss spätestens die Person, welche sie gestartet hat, diese

abschließen. Im besten Fall geschieht dies durch einen konkret

formulierten Lösungsvorschlag, welcher das Ergebnis der Diskussion

zusammenfasst.

G5) Non-Verbale Entscheidungsverfahren in Signal-Gruppen: Werden

Vorschläge in Signal-Gruppen eingebracht, sollten Möglichkeiten non-

verbaler kollektiver Entscheidungsfindung dazu angeboten werden.

• Bei konkreten Vorschlägen: Es sollte die Angabe von Widerstand (

- ) dazu angeboten werden.

• Bei verschiedenen Optionen: Jeder Option sollte ein Emoji

zugeordnet werden. Die Option mit den meisten Stimmen wird −

insofern es keine weiteren Verfahrensbestimmungen gibt −

genommen.

• Bei Geldbeträgen: Soll sich auf einen Geldbetrag geeinigt werden,

muss ein solcher vorgeschlagen werden und Community-Mitglieder

können diesen entweder annehmen oder in vordefinierten Schritten

nach (z.B. 10 €) mit einem "Pfeil-nach-oben"-Emoji ( ) erhöhen bzw.

mit einem "Pfeil-nach-unten"-Emoji ( ) verringern.

Nutzung der Räumlichkeiten: Teil H

H1) Ordnung: Nach der Nutzung der Kometin sollte diese in einem

sauberen Zustand wieder hinterlassen werden. Es dürfen Sachen (auf

Tischen) liegen bleiben, so lange es niemanden im Weg ist.

H2) Private Ablage: Jedes Mitglied hat Anspruch auf privaten Stauraum für

eigene Sachen (Schrankfach, Box, o.ä.)

H3) Übernachtung: Niemand darf - auch nicht kurzfristig - in der Kometin

wohnen. Übernachtungen in der Kometin sollten die Ausnahme sein.

H4) Lebensmittel: Alle unbeschrifteten Lebensmittel dürfen von allen

verwendet werden. Offene Lebensmittel, die innerhalb von Tagen / wenigen

Wochen verfallen, dürfen nicht in den Kühlschrank gestellt, sondern

müssen vollständig aufgebraucht oder mit nach Hause genommen werden.

Lebensmittel sind mit Öffnungsdatum zu beschriften.

Anlagen zur Historie des Regelsatzes