Regeln der Kometin: Unterschied zwischen den Versionen

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Version von 17.5.2026 (beschlossen im 42. Orga-Treffen)
Version von 17.5.2026 (beschlossen im 42. Orga-Treffen)


==== Allgemein: Teil A ====
=== Allgemein: Teil A ===


===== A1) Mitglieder-Space: Die Kometin ist grundsätzlich kein öffentlicher Raum, sondern ein Raum für ihre Mitglieder. Mitglieder können Veranstaltungen organisieren, die für die Öffentlichkeit zugänglich sind. Raumnutzung bzw. eigene Veranstaltungen sind auch außerhalb einerdauerhaften Mitgliedschaft möglich, siehe Punkt„Sternschnuppenmitgliedschaft“. =====
==== A1) Mitglieder-Space: Die Kometin ist grundsätzlich kein öffentlicher Raum, sondern ein Raum für ihre Mitglieder. Mitglieder können Veranstaltungen organisieren, die für die Öffentlichkeit zugänglich sind. Raumnutzung bzw. eigene Veranstaltungen sind auch außerhalb einerdauerhaften Mitgliedschaft möglich, siehe Punkt„Sternschnuppenmitgliedschaft“. ====


===== A2) Augenhöhe: In Entscheidungsfindungen abseits der Vereins-Statuten =====
==== A2) Augenhöhe: ====
und staatsrechtlichen Strukturen sind alle aktiven Mitglieder der Kometin
In Entscheidungsfindungen abseits der Vereins-Statuten und staatsrechtlichen Strukturen sind alle aktiven Mitglieder der Kometin gleichberechtigt und gleichverantwortlich.


gleichberechtigt und gleichverantwortlich.
==== A3) Regelungsrecht: ====
Durch die hier gesammelten Regeln sollen die Nutzungs- und Verantwortungsstrukturen innerhalb der Kometin organisiert werden. Jedes aktive Mitglied ist dazu berechtigt und dazu angehalten, diese Regeln mitzugestalten.


===== A3) Regelungsrecht: Durch die hier gesammelten Regeln sollen die =====
==== A4) Veränderung des Regeldokuments: ====
Nutzungs- und Verantwortungsstrukturen innerhalb der Kometin organisiert
Dieses Dokument darf niemals willkürlich und nur entsprechenden Entschlüssen aus dem Orga-Treffen nach verändert werden. Andere Änderungen müssen zumindest in der Signal-Gruppe "Kometin-Orga" angekündigt und dort angenommen werden.


werden. Jedes aktive Mitglied ist dazu berechtigt und dazu angehalten,
==== A5) Regelgültigkeit: ====
Neue Regeln bzw. Regelveränderungen sind erst dann gültig, wenn sie in dieses Regeldokument übertragen wurden.


diese Regeln mitzugestalten.
==== A6) Übergeordnete Regeln: ====
Die Grundregeln und die Statuten sind allen folgend aufgeführten Regeln übergeordnet.


===== A4) Veränderung des Regeldokuments: Dieses Dokument darf niemals =====
=== Mitgliedschaft: Teil B ===
willkürlich und nur entsprechenden Entschlüssen aus dem Orga-Treffen
 
nach verändert werden. Andere Änderungen müssen zumindest in der
 
Signal-Gruppe "Kometin-Orga" angekündigt und dort angenommen werden.
 
===== A5) Regelgültigkeit: Neue Regeln bzw. Regelveränderungen sind erst dann =====
gültig, wenn sie in dieses Regeldokument übertragen wurden.
 
===== A6) Übergeordnete Regeln: Die Grundregeln und die Statuten sind allen =====
folgend aufgeführten Regeln übergeordnet.
 
==== Mitgliedschaft: Teil B ====
Mitgliedschaftsarten
Mitgliedschaftsarten



Version vom 25. Juli 2026, 20:31 Uhr

REGELN DER KOMETIN

Version von 17.5.2026 (beschlossen im 42. Orga-Treffen)

Allgemein: Teil A

A1) Mitglieder-Space: Die Kometin ist grundsätzlich kein öffentlicher Raum, sondern ein Raum für ihre Mitglieder. Mitglieder können Veranstaltungen organisieren, die für die Öffentlichkeit zugänglich sind. Raumnutzung bzw. eigene Veranstaltungen sind auch außerhalb einerdauerhaften Mitgliedschaft möglich, siehe Punkt„Sternschnuppenmitgliedschaft“.

A2) Augenhöhe:

In Entscheidungsfindungen abseits der Vereins-Statuten und staatsrechtlichen Strukturen sind alle aktiven Mitglieder der Kometin gleichberechtigt und gleichverantwortlich.

A3) Regelungsrecht:

Durch die hier gesammelten Regeln sollen die Nutzungs- und Verantwortungsstrukturen innerhalb der Kometin organisiert werden. Jedes aktive Mitglied ist dazu berechtigt und dazu angehalten, diese Regeln mitzugestalten.

A4) Veränderung des Regeldokuments:

Dieses Dokument darf niemals willkürlich und nur entsprechenden Entschlüssen aus dem Orga-Treffen nach verändert werden. Andere Änderungen müssen zumindest in der Signal-Gruppe "Kometin-Orga" angekündigt und dort angenommen werden.

A5) Regelgültigkeit:

Neue Regeln bzw. Regelveränderungen sind erst dann gültig, wenn sie in dieses Regeldokument übertragen wurden.

A6) Übergeordnete Regeln:

Die Grundregeln und die Statuten sind allen folgend aufgeführten Regeln übergeordnet.

Mitgliedschaft: Teil B

Mitgliedschaftsarten

Mitgliedschaft als Person (Personen-Mitglied/"Kometin")

B1) Einstieg: Jedes bestehende Personen-Mitglied der Kometin kann mit

jeder natürlichen Person jederzeit einen Probemitgliedschaftsvertrag

abschließen. Ist die Probezeit gemäß dem Probemitgliedschaftsvertrag

erfolgreich durchlaufen, wird auf dem nächsten oder übernächsten Orga-

Treffen entschieden, ob

1. das Mitglied zur Probe ein reguläres Mitglied wird (durch

Unterzeichnung des Social Contracts),

2. die Probezeit verlängert werden muss oder

3. die Probezeit endet und das Mitglied zur Probe kein reguläres Mitglied

werden darf.

B2) Rechte: Jedes Personen-Mitglied darf die Kometin jederzeit nutzen, so

lange die Nutzung nicht den Rahmenbedingungen widerspricht oder eine

geschlossene Veranstaltung stattfindet.

B3) Pflichten: Jedes Personen-Mitglied ist verpflichtet, nach Möglichkeit an

den monatlichen Orga-Treffen teilzunehmen, sowie selbstständig

Verantwortung und Verantwortlichkeiten für die Räume und Organisation

der Kometin zu übernehmen.

B4) Beitrag: Die Höhe der monatlichen Beiträge von Mitgliedern wird in der

Bieterunde bestimmt und richtet sich nach dem Richtwert. (Siehe Punkt

„Bieterunde“)

Mitgliedschaft als Gruppe (Gruppen-Mitglied)

B5) Einstieg: Jede Gruppe kann bei der Kometin anfragen, ob sie Mitglied

werden kann.

Diese Anfrage wird bei dem Orga-Treffen oder in der Signal Gruppe

»Kometin Orga« diskutiert.

Wird die Anfrage durch die bestehenden Gruppen- und Personen-Mitglieder

akzeptiert, kann eine vertretende Person der Gruppe für diese Gruppe einen

Probemitgliedschaftsvertrag unterschreiben.

Die Aufnahme erfolgt wie schließlich wie die Aufnahme von Personen-

Mitgliedern.

B6) Rechte: Die Gruppen haben grundsätzlich beschränkte

Nutzungsrechte. Die Raumnutzung durch Gruppen wird individuell

vereinbart und richtet sich unter anderem nach der Gruppengröße. Wenn

Gruppen die Kometin an zusätzlichen Terminen außerhalb der individuellen

Vereinbarung nutzen wollen, muss dies mit den Mitgliedern der Kometin

vorab besprochen und abgestimmt werden. 1-2 Vertreter*innen der Gruppe

sind dafür auch in den Signal-Gruppen als Ansprechpartner*innen dabei.

(letzte Änderung vom 28.OT: 23.3.25)

B7) Pflichten: Jede Gruppe muss eine oder mehrere vertretende Personen

definieren. Gruppen sind zu den Orga-Treffen (v.a. zum 1. Teil) eingeladen,

müssen also nicht verpflichtend anwesend sein. Sie sind aber dazu

angehalten, das Protokoll zu lesen, um am Laufenden zu sein. Gruppen

müssen selbstständig Verantwortung und Verantwortlichkeiten für die

Räume und Organisation der Kometin übernehmen. Gruppen übernehmen

monatlich 1-2 Aufgaben von der Putzliste und eine Verantwortlichkeit.

B8) Stimmgewicht bei Entscheidungsfindungen: In

Entscheidungsfindungen zählt eine Gruppe wie eine Person, unabhängig

von der Anzahl an bei der Entscheidungsfindung anwesenden

Ansprechpersonen der Gruppe.

B9) Beitrag: Der monatliche Mitgliedsbeitrag ist ein Fixbeitrag, wird bei

Eintritt der Gruppe festgelegt und sollte in der Regel mindestens dem

monatlichen Richtwert entsprechen.

Sternschnuppenmitgliedschaft (Projektmitgliedschaft)

(17.OT: 25.2.24)

B10) Beschreibung: Die Sternschnuppenmitgliedschaft

(Projektmitgliedschaft) ermöglicht die Nutzung der Kometin für eine

begrenzte Zeit (von einmaliger Nutzung bis maximal vier Monate) für

konkrete Projekte. Bei Projekten, die länger als 4 Monate andauern, gibt es

die Möglichkeit, Projekte im Rahmen einer regulären Personen-

/Gruppenmitgliedschaft umzusetzen.

B11) Einstieg: Jede Person/Gruppe kann um eine

Sternschnuppenmitgliedschaft ansuchen, z.B. über welocally, E-Mail und

weitere Plattformen. Ob die Tätigkeit in der Kometin stattfinden darf, wird im

Orga-Treffen oder der Signalgruppe „Kometin Orga“ entschieden. Zu Beginn

muss ein Sternschnuppenmitgliedsvertrag unterschrieben werden. Die

Mitgliedschaft der Person/Gruppe, die für das Projekt verantwortlich ist,

beginnt und endet mit der Dauer der Tätigkeit. Es gibt keine Probezeit,

allerdings kann die Mitgliedschaft von beiden Seiten beendet werden, wenn

es hierzu verstärkten Anlass gibt.

B11) Rechte & Pflichten: Die Person/Gruppe, die die Kometin als

Sternschnuppe nutzen möchte, muss ihre Sternschnuppentätigkeit

vorstellen, damit sich alle Mitglieder ein Bild von der

Sternschnuppentätigkeit machen kann. Eine Vorstellung kann beim Orga-

Treffen oder in der Orga Signal Gruppe erfolgen. Nach jeder Nutzung

müssen zwei Punkte der Putzliste erledigt werden.(17.OT: 25.2.24)

B12) Beitrag: Der solidarische Mitgliedsbeitrag für Sternschnuppen wird

nicht in der Bieter*innen-Runde festgelegt, sondern im Vornherein

gemeinsam besprochen.(17.OT: 25.2.24)

Passive Mitgliedschaft

B13) Beschreibung: Die Kometin ist rechtlich ein Vereinslokal, das nur von

Vereinsmitgliedern genutzt werden darf. Jede Person, die eine

Veranstaltung bzw. Gruppenaktivität besucht, muss Mitglied werden. Vor

Ort kann sich für diese Mitgliedschaft unverbindlich eingetragen werden.

Die Mitgliedschaft kann durch das passive Mitglied jederzeit beendet

werden.

B14) Rechte und Pflichten: Passive Mitglieder sind nicht stimmberechtigt,

werden nicht zu den Signal-Gruppen hinzugefügt und sind nicht zum Orga-

Treffen eingeladen.

B14) Kosten: Passives Mitglied in der Kometin zu sein, ist mit keinen Kosten

verbunden. Bei Veranstaltungen darf gerne gespendet werden.

Beendigung der Mitgliedschaft als Person und als Gruppe

B15) Kündigung: Die Mitgliedschaft als Person oder als Gruppe hat eine

Kündigungsfrist von zwei Monaten. Die Beendigung der Mitgliedschaft muss

der Gruppe im Orga-Treffen oder in der Signal-Gruppe Kometin Orga

verkündet werden.

B16) Beendigung durch Orga-Beschluss: Die Mitgliedschaft kann durch

einen Orga-Beschluss mit sofortiger Wirkung beendet werden. Ein solcher

Schritt sollte gut begründet werden können.

Probezeit: Teil C

(letzte Änderungen beim 19.OT: 18.4.24)

C1) Zweck: Durch die Probezeit soll herausgefunden werden, ob das

Mitglied zur Probe (Person/Gruppe) und die bestehenden Mitglieder der

Kometin zusammenpassen.

Um Personenmitglied oder Gruppenmitglied in der Kometin zu werden, ist

es notwendig eine Probemitgliedschaft einzugehen.

C2) Dauer:

Die Dauer beträgt idealerweise ein Monat.

Sie soll nur 2 Monate dauern.

Die Probezeit kann durch einen Beschluss im Orga-Treffen verlängert

werden.

Die Probezeit kann jederzeit durch das Probe-Mitglied als auch durch einen

Beschluss innerhalb der bestehenden Gruppe beendet werden.

C3) Buddy:

Im Probemitgliedschaftsvertrag ist mindestens ein Buddy definiert.

Dieser Buddy ist Ansprechperson für alle aufkommenden Fragen und muss

das Mitglied in Probe in die bestehenden Strukturen und Regeln der

Kometin einführen.

C4) Rechte: Das Probemitglied hat alle Rechte, die ein bestehendes

Mitglied hat.

Das bedeutet:

• Das Probemitglied als Personenmitglied hat grundsätzlich alle Rechte

eines Personenmitglieds.

• Ein Probemitglied als Gruppenmitglied hat grundsätzlich alle Rechte

eines Gruppenmitglieds.

Zwei Ausnahmen:

• Ein Probemitglied darf nicht für neue Probemitglieder

Probemitgliedschaftsverträge unterschreiben.

• Ein Probemitglied darf nicht Teil der Signal-Gruppe "Kometin

Probemitgliedschaft" sein, in welcher sich bestehende Mitglieder

über die Aufnahme abstimmen können.

C5) Pflichten:

Ein Probemitglied hat alle Pflichten, die ein bestehendes Mitglied hat.

Ein Probemitglied muss bei der Biete-Runde im ersten Monat nicht

teilnehmen.

Zu Beginn der Probemitgliedschaft zahlt das Probemitglied einen

finanziellen Beitrag für die Zeit bis zum 2. Orga-Treffen nach dem Eintritt.

Die Höhe des Probemitgliedsbeitrags wird vom Probemitglied selbst

bestimmt.

Ein Probemitglied muss drei Aufgaben während seiner Probezeit erfüllen (1.

Raumveränderung, 2. Kritik, 3. Lob: siehe das 3 Aufgaben Dokument )

Das Orga-Treffen: Teil D

D1) Zweck: Das Orga Treffen ist das monatliche Zusammenkommen, bei

dem die wichtigsten Entscheidungen kollektiv getroffen werden. Themen

sind unter anderem Veranstaltungen, Verantwortlichkeiten, Mitgliedschaft,

Bieterunde und Finanzen.

D2) Häufigkeit und Zeitpunkt: Einmal monatlich, in der vorletzten Woche

jeden Monats. Die Termine für das Orga-Treffen werden zu Beginn des

Jahres festgelegt.

D3) Anwesenheit: Jedes Personen- und Probemitglied der Kometin ist zur

Teilnahme am Orga-Treffen verpflichtet – Abwesenheit sollte die Ausnahme

sein. Ist die Teilnahme nicht möglich, muss abgesagt werden. Als Absage

gilt eine Nachricht oder Reaktion auf eine Nachricht in der Signalgruppe.

Wer nicht teilnehmen kann, sollte das Protokoll lesen.

Gruppen sind zur Teilnahme am Orga-Treffen nicht verpflichtet, sollten aber

das Protokoll lesen.

D4) Positionen: Es braucht immer eine Person für Moderation, eine Person

für Protokoll und es kann eine*n Timerkeeper*in geben. Außerdem gibt es

die Rolle "Care", die sich um Verpflegung während dem Treffen kümmert

(meist wird etwas gekocht, die Kosten für die Zutaten werden mit der

Kometin zurückverrechnet). Die Moderation bereitet das Treffen vor und

leitet es.

D5) Geteilte Verantwortung: Jede Person darf maximal 3x im Jahr dieselbe

Position einnehmen. Hierdurch soll ein Wechsel der Positionen befördert

werden, ohne jedes Mitglied in die Positionen zu drängen. Zur besseren

Nachvollziehung sollen sich Mitglieder, wenn sie eine Position

übernommen haben, auf der Liste in der Küche eintragen.

D6) Protokoll: Das Protokoll wird im Protokoll-Pad oder im Protokoll-

Vorlagedokument geschrieben. Das fertige Protokoll wird anschließend in

der Nextcloud abgelegt und im Protokoll-Pad verlinkt. Die Form des

Protokolls wurde bisher nicht definiert (Ergebnisprotokoll / ausführliches

Protokoll / o.ä.).

D7) Agenda: Jedes Mitglied ist dazu aufgefordert zu besprechende Punkte

für das nächste Orga-Treffen im Protokoll-Pad vor diesem Treffen

aufzuschreiben. Die Agenda kann zu Beginn des Treffens noch erweitert

werden.

D8) Struktur: Das Orga-Treffen besteht aus zwei Teilen und dazwischen

einer (Essens-) Pause. Der erste Teil beinhaltet Fixpunkte: Die Aufnahme /

Vorstellung von Probemitgliedern, die To-Dos und Beschlüsse vom letzten

Orga-Treffen vorlesen, die Finanz-Übersicht, evtl. eine Bieterunde und dem

Durchgehen / Verändern von Verantwortlichkeiten. Der zweite Teil ist

Diskussion der Agenda-Punkte. Die Anwesenheit bei dem ersten Teil ist

verpflichtend und bei dem zweiten Teil freiwillig. Wer sich entscheidet zu

gehen, verzichtet darauf, mitzuentscheiden.

Entscheidungen, für die eine Mitgliederversammlung nötig ist, können nur

auf einer Mitgliederversammlung getroffen werden (siehe Vereinsstatuten).

Bieterunde: Teil E

E1) Zweck: Durch die Bieterunde wird der monatliche Mitgliedsbeitrag

bestimmt. Durch die Mitgliedsbeiträge sollen die Kosten der Kometin für

den folgenden Monat gedeckt werden. Die Biete-Runde wird alle 3 Monate

abgehalten.

E2) Richtwert: Der Richtwert ist der Betrag, welcher im Durchschnitt pro

Mitglied erbracht werden müsste, um die Kosten der Kometin zu decken.

Der Richtwert rechnet sich folgendermaßen aus: (Gesamtkosten Kometin

- Fixbeträge der Gruppen) / Anzahl Personenmitglieder.

Sternschnuppenbeiträge vom vorherigen Quartal werden im nächsten

Quartal von den Gesamtkosten abgezogen, sodass der Richtwert niedriger

wird.

E3) Ablauf: Zuerst wird der Richtwert errechnet (siehe E2). Dann werden

offen oder anonym Gebote gemacht. Ist die Summe der Gebote gleich oder

höher den zu deckenden Kosten, wird die Biete-Runde beendet. Ist die

Summe geringer als die zu deckenden Kosten, erfolgt die zweite Runde und

Mitglieder können ihre Gebote anpassen. Sind die Kosten nach der zweiten

Runde noch nicht gedeckt, erfolgt eine dritte Runde. Falls die Kosten nicht

gedeckt werden und kein Mitglied ihr Gebot erhöhen möchte, kann der

Entschluss getroffen werden, auf Rücklagen zurückzugreifen. Der Rückgriff

auf Rücklagen sollte die Ausnahme sein.

E4) Sonderregel für Gruppen: Da Gruppen aus vielen Personen bestehen,

welche sich die Kosten teilen können, müssen Gruppen mindestens den

Richtwert zahlen. Der Richtwert für Gruppen wird jeweils im letzten Quartal

des Vorjahres festgelegt und gilt für das ganze folgende Jahr.

E5) Überweisung: Der Mitgliedsbeitrag sollte bis spätestens Ende des

Vormonats überwiesen werden. Die Überweisung muss mit dem Gebot

übereinstimmen, sollte dieses also auch nicht überschreiten. Auf der

Überweisung muss der Monat angegeben werden, für welchen der Beitrag

gezahlt wird (z.B. ist der Beitrag für Februar bis 31.1. zu überweisen).

Alternativ können die Beiträge auch gesammelt für das Quartal, für das die

Biete-Runde gilt, überwiesen werden.

E6) Austritt: Beim Austritt sind für das austretende Mitglied die

Mitgliedsbeiträge des Monats, in dem der Austritt angekündigt wird, sowie

für die beiden Folgemonate zu zahlen. Das betrifft Personen- und

Gruppenmitglieder, nicht Sternschnuppen- und passive Mitglieder.

Veranstaltungen: Teil F

F1) Berechtigung: Alle Personen-, Gruppen-, Sternschnuppen- und

Probemitglieder der Kometin dürfen Veranstaltungen durchführen, so lange

die Grundregeln der Kometin eingehalten werden. Wer kein aktives Mitglied

in der Kometin ist, darf grundsätzlich auch nicht veranstalten. Ausnahmen

können auf Anfrage gemacht werden. Private Geburtstagsfeiern sind

ausgeschlossen.

F2) Einmalige Veranstaltungen: Einmalige Veranstaltungen für den

nächsten Monat können im Event-Pad bis zum 20. des Vormonats

eingetragen werden, solange diese sich nicht mit anderen Veranstaltungen

schneiden.

F3) Wiederkehrende Veranstaltungen: Neue wöchentlich oder häufiger

wiederkehrende Veranstaltungen müssen beim Orga-Treffen oder in der

Gruppe „Kometin Orga“ besprochen werden. Auch wenn wiederkehrende

Veranstaltungen dauerhaft an einem anderen Zeitpunkt stattfinden sollen,

muss das beim Orga-Treffen oder auf Signal in „Kometin Orga“ besprochen

werden.

F4) Event-Pad Normierung: Wird ein Event eingetragen, muss dazu

geschrieben werden, welche Räume benötigt werden, welches

Vereinsmitglied die Ansprechperson ist und ob das Event privat ist oder

offen. Offene Events kommen in die Monatsübersicht.

F5) Verschiebungen und Absagen: Verschiebungen und Absagen von

Veranstaltungen sind rechtzeitig in der Signal-Gruppe „Kometin Orga“ zu

kommunizieren und im Veranstaltungspad upzudaten bzw. zu löschen.

F6) Nicht erlaubte Veranstaltungen (siehe Grundregeln):

1) kommerzielle Veranstaltungen: Kommerziell bedeutet, dass

eine Gewinnabsicht hinter der Veranstaltung steht oder die

Teilnahme nur durch eine verpfichtende Bezahlung (Eintritt,

Unkostenbeitrag, etc.) möglich ist. Der Aufruf zur freiwilligen

Spende ist erlaubt.

2) religiöse/entmündigende Veranstaltungen: alle Inhalte, die zur

Verbreitung von, oder Integration in (institutionalisierte)

Glaubenssysteme dienen. Im Zweifelsfall wird in einem Orga-

Treffen über die Auslegung dieser Regel diskutiert.

3) parteipolitische Veranstaltungen: alle Inhalte die direkt von

einer politischen Partei herangetragen, propagiert oder

abgehalten werden. Kritische Auseinandersetzungen mit

Parteipolitik ist willkommen.

Treffen von Entscheidungen: Teil G

G1) Methode: Entscheidungen werden durch die Fünf-Finger-

Konsensmethode getroffen – in Online-Kommunikation mit den Zahlen 1 bis

5 kommuniziert. Abgefragt wird der Widerstand zu Vorschlägen, wobei 1

("Daumen hoch") gar kein Widerstand und 5 ("Stopp-Hand") hoher

Widerstand / Veto bedeutet.

G2) Gewichtige Entscheidungen: Gewichtige Entscheidungen können nur

im Orga-Treffen getroffen werden.

G3) Konkrete Vorschläge formulieren: Um Zeit zu sparen, sollten bei

erkannten Herausforderungen nicht Diskussionen zu deren Lösung

eröffnet, sondern konkrete Lösungsvorschläge formuliert werden. Erst,

wenn es gegen einen konkreten Vorschlag Widerstand gibt, ist die Zeit für

Diskussion gekommen. Externe Anfragen werden auf dieselbe Weise

behandelt.

G4) In Signal-Gruppen offene Klammern schließen: Ist eine Diskussion

notwendig, muss spätestens die Person, welche sie gestartet hat, diese

abschließen. Im besten Fall geschieht dies durch einen konkret

formulierten Lösungsvorschlag, welcher das Ergebnis der Diskussion

zusammenfasst.

G5) Non-Verbale Entscheidungsverfahren in Signal-Gruppen: Werden

Vorschläge in Signal-Gruppen eingebracht, sollten Möglichkeiten non-

verbaler kollektiver Entscheidungsfindung dazu angeboten werden.

• Bei konkreten Vorschlägen: Es sollte die Angabe von Widerstand (

- ) dazu angeboten werden.

• Bei verschiedenen Optionen: Jeder Option sollte ein Emoji

zugeordnet werden. Die Option mit den meisten Stimmen wird −

insofern es keine weiteren Verfahrensbestimmungen gibt −

genommen.

• Bei Geldbeträgen: Soll sich auf einen Geldbetrag geeinigt werden,

muss ein solcher vorgeschlagen werden und Community-Mitglieder

können diesen entweder annehmen oder in vordefinierten Schritten

nach (z.B. 10 €) mit einem "Pfeil-nach-oben"-Emoji ( ) erhöhen bzw.

mit einem "Pfeil-nach-unten"-Emoji ( ) verringern.

Nutzung der Räumlichkeiten: Teil H

H1) Ordnung: Nach der Nutzung der Kometin sollte diese in einem

sauberen Zustand wieder hinterlassen werden. Es dürfen Sachen (auf

Tischen) liegen bleiben, so lange es niemanden im Weg ist.

H2) Private Ablage: Jedes Mitglied hat Anspruch auf privaten Stauraum für

eigene Sachen (Schrankfach, Box, o.ä.)

H3) Übernachtung: Niemand darf - auch nicht kurzfristig - in der Kometin

wohnen. Übernachtungen in der Kometin sollten die Ausnahme sein.

H4) Lebensmittel: Alle unbeschrifteten Lebensmittel dürfen von allen

verwendet werden. Offene Lebensmittel, die innerhalb von Tagen / wenigen

Wochen verfallen, dürfen nicht in den Kühlschrank gestellt, sondern

müssen vollständig aufgebraucht oder mit nach Hause genommen werden.

Lebensmittel sind mit Öffnungsdatum zu beschriften.

Anlagen zur Historie des Regelsatzes