Regeln der Kometin
REGELN DER KOMETIN
Version von 17.5.2026 (beschlossen im 42. Orga-Treffen)
Allgemein: Teil A
A1) Mitglieder-Space: Die Kometin ist grundsätzlich kein öffentlicher Raum, sondern ein Raum für ihre Mitglieder. Mitglieder können Veranstaltungen organisieren, die für die Öffentlichkeit zugänglich sind. Raumnutzung bzw. eigene Veranstaltungen sind auch außerhalb einerdauerhaften Mitgliedschaft möglich, siehe Punkt„Sternschnuppenmitgliedschaft“.
A2) Augenhöhe: In Entscheidungsfindungen abseits der Vereins-Statuten
und staatsrechtlichen Strukturen sind alle aktiven Mitglieder der Kometin
gleichberechtigt und gleichverantwortlich.
A3) Regelungsrecht: Durch die hier gesammelten Regeln sollen die
Nutzungs- und Verantwortungsstrukturen innerhalb der Kometin organisiert
werden. Jedes aktive Mitglied ist dazu berechtigt und dazu angehalten,
diese Regeln mitzugestalten.
A4) Veränderung des Regeldokuments: Dieses Dokument darf niemals
willkürlich und nur entsprechenden Entschlüssen aus dem Orga-Treffen
nach verändert werden. Andere Änderungen müssen zumindest in der
Signal-Gruppe "Kometin-Orga" angekündigt und dort angenommen werden.
A5) Regelgültigkeit: Neue Regeln bzw. Regelveränderungen sind erst dann
gültig, wenn sie in dieses Regeldokument übertragen wurden.
A6) Übergeordnete Regeln: Die Grundregeln und die Statuten sind allen
folgend aufgeführten Regeln übergeordnet.
Mitgliedschaft: Teil B
Mitgliedschaftsarten
Mitgliedschaft als Person (Personen-Mitglied/"Kometin")
B1) Einstieg: Jedes bestehende Personen-Mitglied der Kometin kann mit
jeder natürlichen Person jederzeit einen Probemitgliedschaftsvertrag
abschließen. Ist die Probezeit gemäß dem Probemitgliedschaftsvertrag
erfolgreich durchlaufen, wird auf dem nächsten oder übernächsten Orga-
Treffen entschieden, ob
1. das Mitglied zur Probe ein reguläres Mitglied wird (durch
Unterzeichnung des Social Contracts),
2. die Probezeit verlängert werden muss oder
3. die Probezeit endet und das Mitglied zur Probe kein reguläres Mitglied
werden darf.
B2) Rechte: Jedes Personen-Mitglied darf die Kometin jederzeit nutzen, so
lange die Nutzung nicht den Rahmenbedingungen widerspricht oder eine
geschlossene Veranstaltung stattfindet.
B3) Pflichten: Jedes Personen-Mitglied ist verpflichtet, nach Möglichkeit an
den monatlichen Orga-Treffen teilzunehmen, sowie selbstständig
Verantwortung und Verantwortlichkeiten für die Räume und Organisation
der Kometin zu übernehmen.
B4) Beitrag: Die Höhe der monatlichen Beiträge von Mitgliedern wird in der
Bieterunde bestimmt und richtet sich nach dem Richtwert. (Siehe Punkt
„Bieterunde“)
Mitgliedschaft als Gruppe (Gruppen-Mitglied)
B5) Einstieg: Jede Gruppe kann bei der Kometin anfragen, ob sie Mitglied
werden kann.
Diese Anfrage wird bei dem Orga-Treffen oder in der Signal Gruppe
»Kometin Orga« diskutiert.
Wird die Anfrage durch die bestehenden Gruppen- und Personen-Mitglieder
akzeptiert, kann eine vertretende Person der Gruppe für diese Gruppe einen
Probemitgliedschaftsvertrag unterschreiben.
Die Aufnahme erfolgt wie schließlich wie die Aufnahme von Personen-
Mitgliedern.
B6) Rechte: Die Gruppen haben grundsätzlich beschränkte
Nutzungsrechte. Die Raumnutzung durch Gruppen wird individuell
vereinbart und richtet sich unter anderem nach der Gruppengröße. Wenn
Gruppen die Kometin an zusätzlichen Terminen außerhalb der individuellen
Vereinbarung nutzen wollen, muss dies mit den Mitgliedern der Kometin
vorab besprochen und abgestimmt werden. 1-2 Vertreter*innen der Gruppe
sind dafür auch in den Signal-Gruppen als Ansprechpartner*innen dabei.
(letzte Änderung vom 28.OT: 23.3.25)
B7) Pflichten: Jede Gruppe muss eine oder mehrere vertretende Personen
definieren. Gruppen sind zu den Orga-Treffen (v.a. zum 1. Teil) eingeladen,
müssen also nicht verpflichtend anwesend sein. Sie sind aber dazu
angehalten, das Protokoll zu lesen, um am Laufenden zu sein. Gruppen
müssen selbstständig Verantwortung und Verantwortlichkeiten für die
Räume und Organisation der Kometin übernehmen. Gruppen übernehmen
monatlich 1-2 Aufgaben von der Putzliste und eine Verantwortlichkeit.
B8) Stimmgewicht bei Entscheidungsfindungen: In
Entscheidungsfindungen zählt eine Gruppe wie eine Person, unabhängig
von der Anzahl an bei der Entscheidungsfindung anwesenden
Ansprechpersonen der Gruppe.
B9) Beitrag: Der monatliche Mitgliedsbeitrag ist ein Fixbeitrag, wird bei
Eintritt der Gruppe festgelegt und sollte in der Regel mindestens dem
monatlichen Richtwert entsprechen.
Sternschnuppenmitgliedschaft (Projektmitgliedschaft)
(17.OT: 25.2.24)
B10) Beschreibung: Die Sternschnuppenmitgliedschaft
(Projektmitgliedschaft) ermöglicht die Nutzung der Kometin für eine
begrenzte Zeit (von einmaliger Nutzung bis maximal vier Monate) für
konkrete Projekte. Bei Projekten, die länger als 4 Monate andauern, gibt es
die Möglichkeit, Projekte im Rahmen einer regulären Personen-
/Gruppenmitgliedschaft umzusetzen.
B11) Einstieg: Jede Person/Gruppe kann um eine
Sternschnuppenmitgliedschaft ansuchen, z.B. über welocally, E-Mail und
weitere Plattformen. Ob die Tätigkeit in der Kometin stattfinden darf, wird im
Orga-Treffen oder der Signalgruppe „Kometin Orga“ entschieden. Zu Beginn
muss ein Sternschnuppenmitgliedsvertrag unterschrieben werden. Die
Mitgliedschaft der Person/Gruppe, die für das Projekt verantwortlich ist,
beginnt und endet mit der Dauer der Tätigkeit. Es gibt keine Probezeit,
allerdings kann die Mitgliedschaft von beiden Seiten beendet werden, wenn
es hierzu verstärkten Anlass gibt.
B11) Rechte & Pflichten: Die Person/Gruppe, die die Kometin als
Sternschnuppe nutzen möchte, muss ihre Sternschnuppentätigkeit
vorstellen, damit sich alle Mitglieder ein Bild von der
Sternschnuppentätigkeit machen kann. Eine Vorstellung kann beim Orga-
Treffen oder in der Orga Signal Gruppe erfolgen. Nach jeder Nutzung
müssen zwei Punkte der Putzliste erledigt werden.(17.OT: 25.2.24)
B12) Beitrag: Der solidarische Mitgliedsbeitrag für Sternschnuppen wird
nicht in der Bieter*innen-Runde festgelegt, sondern im Vornherein
gemeinsam besprochen.(17.OT: 25.2.24)
Passive Mitgliedschaft
B13) Beschreibung: Die Kometin ist rechtlich ein Vereinslokal, das nur von
Vereinsmitgliedern genutzt werden darf. Jede Person, die eine
Veranstaltung bzw. Gruppenaktivität besucht, muss Mitglied werden. Vor
Ort kann sich für diese Mitgliedschaft unverbindlich eingetragen werden.
Die Mitgliedschaft kann durch das passive Mitglied jederzeit beendet
werden.
B14) Rechte und Pflichten: Passive Mitglieder sind nicht stimmberechtigt,
werden nicht zu den Signal-Gruppen hinzugefügt und sind nicht zum Orga-
Treffen eingeladen.
B14) Kosten: Passives Mitglied in der Kometin zu sein, ist mit keinen Kosten
verbunden. Bei Veranstaltungen darf gerne gespendet werden.
Beendigung der Mitgliedschaft als Person und als Gruppe
B15) Kündigung: Die Mitgliedschaft als Person oder als Gruppe hat eine
Kündigungsfrist von zwei Monaten. Die Beendigung der Mitgliedschaft muss
der Gruppe im Orga-Treffen oder in der Signal-Gruppe Kometin Orga
verkündet werden.
B16) Beendigung durch Orga-Beschluss: Die Mitgliedschaft kann durch
einen Orga-Beschluss mit sofortiger Wirkung beendet werden. Ein solcher
Schritt sollte gut begründet werden können.
Probezeit: Teil C
(letzte Änderungen beim 19.OT: 18.4.24)
C1) Zweck: Durch die Probezeit soll herausgefunden werden, ob das
Mitglied zur Probe (Person/Gruppe) und die bestehenden Mitglieder der
Kometin zusammenpassen.
Um Personenmitglied oder Gruppenmitglied in der Kometin zu werden, ist
es notwendig eine Probemitgliedschaft einzugehen.
C2) Dauer:
Die Dauer beträgt idealerweise ein Monat.
Sie soll nur 2 Monate dauern.
Die Probezeit kann durch einen Beschluss im Orga-Treffen verlängert
werden.
Die Probezeit kann jederzeit durch das Probe-Mitglied als auch durch einen
Beschluss innerhalb der bestehenden Gruppe beendet werden.
C3) Buddy:
Im Probemitgliedschaftsvertrag ist mindestens ein Buddy definiert.
Dieser Buddy ist Ansprechperson für alle aufkommenden Fragen und muss
das Mitglied in Probe in die bestehenden Strukturen und Regeln der
Kometin einführen.
C4) Rechte: Das Probemitglied hat alle Rechte, die ein bestehendes
Mitglied hat.
Das bedeutet:
• Das Probemitglied als Personenmitglied hat grundsätzlich alle Rechte
eines Personenmitglieds.
• Ein Probemitglied als Gruppenmitglied hat grundsätzlich alle Rechte
eines Gruppenmitglieds.
Zwei Ausnahmen:
• Ein Probemitglied darf nicht für neue Probemitglieder
Probemitgliedschaftsverträge unterschreiben.
• Ein Probemitglied darf nicht Teil der Signal-Gruppe "Kometin
Probemitgliedschaft" sein, in welcher sich bestehende Mitglieder
über die Aufnahme abstimmen können.
C5) Pflichten:
Ein Probemitglied hat alle Pflichten, die ein bestehendes Mitglied hat.
Ein Probemitglied muss bei der Biete-Runde im ersten Monat nicht
teilnehmen.
Zu Beginn der Probemitgliedschaft zahlt das Probemitglied einen
finanziellen Beitrag für die Zeit bis zum 2. Orga-Treffen nach dem Eintritt.
Die Höhe des Probemitgliedsbeitrags wird vom Probemitglied selbst
bestimmt.
Ein Probemitglied muss drei Aufgaben während seiner Probezeit erfüllen (1.
Raumveränderung, 2. Kritik, 3. Lob: siehe das 3 Aufgaben Dokument )
Das Orga-Treffen: Teil D
D1) Zweck: Das Orga Treffen ist das monatliche Zusammenkommen, bei
dem die wichtigsten Entscheidungen kollektiv getroffen werden. Themen
sind unter anderem Veranstaltungen, Verantwortlichkeiten, Mitgliedschaft,
Bieterunde und Finanzen.
D2) Häufigkeit und Zeitpunkt: Einmal monatlich, in der vorletzten Woche
jeden Monats. Die Termine für das Orga-Treffen werden zu Beginn des
Jahres festgelegt.
D3) Anwesenheit: Jedes Personen- und Probemitglied der Kometin ist zur
Teilnahme am Orga-Treffen verpflichtet – Abwesenheit sollte die Ausnahme
sein. Ist die Teilnahme nicht möglich, muss abgesagt werden. Als Absage
gilt eine Nachricht oder Reaktion auf eine Nachricht in der Signalgruppe.
Wer nicht teilnehmen kann, sollte das Protokoll lesen.
Gruppen sind zur Teilnahme am Orga-Treffen nicht verpflichtet, sollten aber
das Protokoll lesen.
D4) Positionen: Es braucht immer eine Person für Moderation, eine Person
für Protokoll und es kann eine*n Timerkeeper*in geben. Außerdem gibt es
die Rolle "Care", die sich um Verpflegung während dem Treffen kümmert
(meist wird etwas gekocht, die Kosten für die Zutaten werden mit der
Kometin zurückverrechnet). Die Moderation bereitet das Treffen vor und
leitet es.
D5) Geteilte Verantwortung: Jede Person darf maximal 3x im Jahr dieselbe
Position einnehmen. Hierdurch soll ein Wechsel der Positionen befördert
werden, ohne jedes Mitglied in die Positionen zu drängen. Zur besseren
Nachvollziehung sollen sich Mitglieder, wenn sie eine Position
übernommen haben, auf der Liste in der Küche eintragen.
D6) Protokoll: Das Protokoll wird im Protokoll-Pad oder im Protokoll-
Vorlagedokument geschrieben. Das fertige Protokoll wird anschließend in
der Nextcloud abgelegt und im Protokoll-Pad verlinkt. Die Form des
Protokolls wurde bisher nicht definiert (Ergebnisprotokoll / ausführliches
Protokoll / o.ä.).
D7) Agenda: Jedes Mitglied ist dazu aufgefordert zu besprechende Punkte
für das nächste Orga-Treffen im Protokoll-Pad vor diesem Treffen
aufzuschreiben. Die Agenda kann zu Beginn des Treffens noch erweitert
werden.
D8) Struktur: Das Orga-Treffen besteht aus zwei Teilen und dazwischen
einer (Essens-) Pause. Der erste Teil beinhaltet Fixpunkte: Die Aufnahme /
Vorstellung von Probemitgliedern, die To-Dos und Beschlüsse vom letzten
Orga-Treffen vorlesen, die Finanz-Übersicht, evtl. eine Bieterunde und dem
Durchgehen / Verändern von Verantwortlichkeiten. Der zweite Teil ist
Diskussion der Agenda-Punkte. Die Anwesenheit bei dem ersten Teil ist
verpflichtend und bei dem zweiten Teil freiwillig. Wer sich entscheidet zu
gehen, verzichtet darauf, mitzuentscheiden.
Entscheidungen, für die eine Mitgliederversammlung nötig ist, können nur
auf einer Mitgliederversammlung getroffen werden (siehe Vereinsstatuten).
Bieterunde: Teil E
E1) Zweck: Durch die Bieterunde wird der monatliche Mitgliedsbeitrag
bestimmt. Durch die Mitgliedsbeiträge sollen die Kosten der Kometin für
den folgenden Monat gedeckt werden. Die Biete-Runde wird alle 3 Monate
abgehalten.
E2) Richtwert: Der Richtwert ist der Betrag, welcher im Durchschnitt pro
Mitglied erbracht werden müsste, um die Kosten der Kometin zu decken.
Der Richtwert rechnet sich folgendermaßen aus: (Gesamtkosten Kometin
- Fixbeträge der Gruppen) / Anzahl Personenmitglieder.
Sternschnuppenbeiträge vom vorherigen Quartal werden im nächsten
Quartal von den Gesamtkosten abgezogen, sodass der Richtwert niedriger
wird.
E3) Ablauf: Zuerst wird der Richtwert errechnet (siehe E2). Dann werden
offen oder anonym Gebote gemacht. Ist die Summe der Gebote gleich oder
höher den zu deckenden Kosten, wird die Biete-Runde beendet. Ist die
Summe geringer als die zu deckenden Kosten, erfolgt die zweite Runde und
Mitglieder können ihre Gebote anpassen. Sind die Kosten nach der zweiten
Runde noch nicht gedeckt, erfolgt eine dritte Runde. Falls die Kosten nicht
gedeckt werden und kein Mitglied ihr Gebot erhöhen möchte, kann der
Entschluss getroffen werden, auf Rücklagen zurückzugreifen. Der Rückgriff
auf Rücklagen sollte die Ausnahme sein.
E4) Sonderregel für Gruppen: Da Gruppen aus vielen Personen bestehen,
welche sich die Kosten teilen können, müssen Gruppen mindestens den
Richtwert zahlen. Der Richtwert für Gruppen wird jeweils im letzten Quartal
des Vorjahres festgelegt und gilt für das ganze folgende Jahr.
E5) Überweisung: Der Mitgliedsbeitrag sollte bis spätestens Ende des
Vormonats überwiesen werden. Die Überweisung muss mit dem Gebot
übereinstimmen, sollte dieses also auch nicht überschreiten. Auf der
Überweisung muss der Monat angegeben werden, für welchen der Beitrag
gezahlt wird (z.B. ist der Beitrag für Februar bis 31.1. zu überweisen).
Alternativ können die Beiträge auch gesammelt für das Quartal, für das die
Biete-Runde gilt, überwiesen werden.
E6) Austritt: Beim Austritt sind für das austretende Mitglied die
Mitgliedsbeiträge des Monats, in dem der Austritt angekündigt wird, sowie
für die beiden Folgemonate zu zahlen. Das betrifft Personen- und
Gruppenmitglieder, nicht Sternschnuppen- und passive Mitglieder.
Veranstaltungen: Teil F
F1) Berechtigung: Alle Personen-, Gruppen-, Sternschnuppen- und
Probemitglieder der Kometin dürfen Veranstaltungen durchführen, so lange
die Grundregeln der Kometin eingehalten werden. Wer kein aktives Mitglied
in der Kometin ist, darf grundsätzlich auch nicht veranstalten. Ausnahmen
können auf Anfrage gemacht werden. Private Geburtstagsfeiern sind
ausgeschlossen.
F2) Einmalige Veranstaltungen: Einmalige Veranstaltungen für den
nächsten Monat können im Event-Pad bis zum 20. des Vormonats
eingetragen werden, solange diese sich nicht mit anderen Veranstaltungen
schneiden.
F3) Wiederkehrende Veranstaltungen: Neue wöchentlich oder häufiger
wiederkehrende Veranstaltungen müssen beim Orga-Treffen oder in der
Gruppe „Kometin Orga“ besprochen werden. Auch wenn wiederkehrende
Veranstaltungen dauerhaft an einem anderen Zeitpunkt stattfinden sollen,
muss das beim Orga-Treffen oder auf Signal in „Kometin Orga“ besprochen
werden.
F4) Event-Pad Normierung: Wird ein Event eingetragen, muss dazu
geschrieben werden, welche Räume benötigt werden, welches
Vereinsmitglied die Ansprechperson ist und ob das Event privat ist oder
offen. Offene Events kommen in die Monatsübersicht.
F5) Verschiebungen und Absagen: Verschiebungen und Absagen von
Veranstaltungen sind rechtzeitig in der Signal-Gruppe „Kometin Orga“ zu
kommunizieren und im Veranstaltungspad upzudaten bzw. zu löschen.
F6) Nicht erlaubte Veranstaltungen (siehe Grundregeln):
1) kommerzielle Veranstaltungen: Kommerziell bedeutet, dass
eine Gewinnabsicht hinter der Veranstaltung steht oder die
Teilnahme nur durch eine verpfichtende Bezahlung (Eintritt,
Unkostenbeitrag, etc.) möglich ist. Der Aufruf zur freiwilligen
Spende ist erlaubt.
2) religiöse/entmündigende Veranstaltungen: alle Inhalte, die zur
Verbreitung von, oder Integration in (institutionalisierte)
Glaubenssysteme dienen. Im Zweifelsfall wird in einem Orga-
Treffen über die Auslegung dieser Regel diskutiert.
3) parteipolitische Veranstaltungen: alle Inhalte die direkt von
einer politischen Partei herangetragen, propagiert oder
abgehalten werden. Kritische Auseinandersetzungen mit
Parteipolitik ist willkommen.
Treffen von Entscheidungen: Teil G
G1) Methode: Entscheidungen werden durch die Fünf-Finger-
Konsensmethode getroffen – in Online-Kommunikation mit den Zahlen 1 bis
5 kommuniziert. Abgefragt wird der Widerstand zu Vorschlägen, wobei 1
("Daumen hoch") gar kein Widerstand und 5 ("Stopp-Hand") hoher
Widerstand / Veto bedeutet.
G2) Gewichtige Entscheidungen: Gewichtige Entscheidungen können nur
im Orga-Treffen getroffen werden.
G3) Konkrete Vorschläge formulieren: Um Zeit zu sparen, sollten bei
erkannten Herausforderungen nicht Diskussionen zu deren Lösung
eröffnet, sondern konkrete Lösungsvorschläge formuliert werden. Erst,
wenn es gegen einen konkreten Vorschlag Widerstand gibt, ist die Zeit für
Diskussion gekommen. Externe Anfragen werden auf dieselbe Weise
behandelt.
G4) In Signal-Gruppen offene Klammern schließen: Ist eine Diskussion
notwendig, muss spätestens die Person, welche sie gestartet hat, diese
abschließen. Im besten Fall geschieht dies durch einen konkret
formulierten Lösungsvorschlag, welcher das Ergebnis der Diskussion
zusammenfasst.
G5) Non-Verbale Entscheidungsverfahren in Signal-Gruppen: Werden
Vorschläge in Signal-Gruppen eingebracht, sollten Möglichkeiten non-
verbaler kollektiver Entscheidungsfindung dazu angeboten werden.
• Bei konkreten Vorschlägen: Es sollte die Angabe von Widerstand (
- ) dazu angeboten werden.
• Bei verschiedenen Optionen: Jeder Option sollte ein Emoji
zugeordnet werden. Die Option mit den meisten Stimmen wird −
insofern es keine weiteren Verfahrensbestimmungen gibt −
genommen.
• Bei Geldbeträgen: Soll sich auf einen Geldbetrag geeinigt werden,
muss ein solcher vorgeschlagen werden und Community-Mitglieder
können diesen entweder annehmen oder in vordefinierten Schritten
nach (z.B. 10 €) mit einem "Pfeil-nach-oben"-Emoji ( ) erhöhen bzw.
mit einem "Pfeil-nach-unten"-Emoji ( ) verringern.
Nutzung der Räumlichkeiten: Teil H
H1) Ordnung: Nach der Nutzung der Kometin sollte diese in einem
sauberen Zustand wieder hinterlassen werden. Es dürfen Sachen (auf
Tischen) liegen bleiben, so lange es niemanden im Weg ist.
H2) Private Ablage: Jedes Mitglied hat Anspruch auf privaten Stauraum für
eigene Sachen (Schrankfach, Box, o.ä.)
H3) Übernachtung: Niemand darf - auch nicht kurzfristig - in der Kometin
wohnen. Übernachtungen in der Kometin sollten die Ausnahme sein.
H4) Lebensmittel: Alle unbeschrifteten Lebensmittel dürfen von allen
verwendet werden. Offene Lebensmittel, die innerhalb von Tagen / wenigen
Wochen verfallen, dürfen nicht in den Kühlschrank gestellt, sondern
müssen vollständig aufgebraucht oder mit nach Hause genommen werden.
Lebensmittel sind mit Öffnungsdatum zu beschriften.
Anlagen zur Historie des Regelsatzes
- PDF-Version nach dem 17. Orga-Treffen am 25.2.24 (Änderungen des 17.Orga-Treffens im Detail)
- Änderung vom 19. Orga-Treffen am 18.4.24: Probezeit Teil C
- Hinzufügen von H4) Lebensmittel: 17.8.24: Entscheidung in Kometinnenschweif 8 Stimmen und kein Widerstand. Bestätigung im Orga-Treffen.
- Neue Regelung für die Nutzung der Kometin durch Gruppen : 28. Orga-Treffen am 23.3.25
- Änderung D2) fixe Tage für das Orga-Treffen; D4) Care Person, maximal 3x/Jahre eine Rolle übernehmen; E1: Biete-Runde alle 3 Monate